Hallo, wie ist das eigentlich mit dem Warmwasserverbrauch? müsste der nicht bei einer Zentralheizung auch mit in den Gesamtkosten sein? weil ich ja über die normale Nebenkostenabrechnung ja schon mein Verbrauch bezahlt hab.
Heizkostenabrechnung! 6,48 € Verbrauch und 529,18 € Grundkosten? kann das so sein?
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Franky19841 -
1. Mai 2017 um 13:03 -
Erledigt
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Hallo, wie ist das eigentlich mit dem Warmwasserverbrauch? müsste der nicht bei einer Zentralheizung auch mit in den Gesamtkosten sein? weil ich ja über die normale Nebenkostenabrechnung ja schon mein Verbrauch bezahlt hab.
In den Heizkosten sind bestenfalls die Kosten der Erwärmung von Wasser enthalten.
Der Verbrauch zählt zum Verbrauch Kaltwasser.
Verbrauch Kaltwasser + Verbrauch Warmwasser = Verbrauch Kaltwasser gesamt
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In den Heizkosten sind bestenfalls die Kosten der Erwärmung von Wasser enthalten.
Der Verbrauch zählt zum Verbrauch Kaltwasser.
Verbrauch Kaltwasser + Verbrauch Warmwasser = Verbrauch Kaltwasser gesamt
Guten Abend.
Ja aber wie sieht das mit dem Verbrauch an Gas aus, dass für das erwärmen des Warmwassers gebraucht wird? muss dieser nicht von der Gesamtsumme sprich der 34668 der Summe von der Kalo Abrechnung abgezogen werden? Somit müssten sich die Grundkosten doch auch reduzieren, oder sind das zwei paar Schuhe?
Also Brennstoffkosten gesamt - verbrauch für Heizung - verbrauch für Warmwasser = Grundkosten?
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Ja aber wie sieht das mit dem Verbrauch an Gas aus, dass für das erwärmen des Warmwassers gebraucht wird? muss dieser nicht von der Gesamtsumme sprich der 34668 der Summe von der Kalo Abrechnung abgezogen werden? Somit müssten sich die Grundkosten doch auch reduzieren, oder sind das zwei paar Schuhe?
Schau' Dir die §§7+8 der HeizkostenVO an. -
Guten Abend.
Ja aber wie sieht das mit dem Verbrauch an Gas aus, dass für das erwärmen des Warmwassers gebraucht wird? muss dieser nicht von der Gesamtsumme sprich der 34668 der Summe von der Kalo Abrechnung abgezogen werden? Somit müssten sich die Grundkosten doch auch reduzieren, oder sind das zwei paar Schuhe?
Ja, die Kosten der Warmwasseraufbereitung, wenn sie denn über dieselbe Heizungsanlage läuft, müssen extra ermittelt und ausgewiesen werden.
Dazu ist seit 2014 (?) ein separater Wärmehemengenzähler, quasi ein Gas-Zwischenzähler, vorgeschrieben. Da der Vermieter die WW-Kosten mittels eine Formel errechnet hat gibt es wohl noch keinen separaten Zähler.
Die so ermittelten Warmwasserkosten müssen dann genau wie die Heizkosten in Grund- und Verbrauchskosten unterteilt werden.
ZitatAlso Brennstoffkosten gesamt - verbrauch für Heizung - verbrauch für Warmwasser = Grundkosten?
Nein.
Gesamtkosten der Anlage - Kosten der Warmwasseraufbereitung = Kosten Wärme
Kosten Wärme unterteilt in 50 % Grund- und 50 % Verbrauchskosten
Kosten Warmwasser unterteilt in 50 % Grund- und 50 % VerbrauchskostenBist Du der einzige Mieter im Haus der mit Warmwasser versorgt wird? Kann ich mir eigentlich nicht recht vorstellen.
Aber wie schon mehrfach geschrieben, die Betriebskostenabrechnung ist formell falsch, denn es fehlen grundlegende Angaben.
Hier ein Beispiel wie in etwa eine korrekte BK-Abrechnung aussehen sollte. Schau sie dir genau an und vergleich sie mit deiner, dann findest Du die Unterschied/Fehler bestimmt selbst.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. In deiner BK-Abrechnung scheinen die Kosten 1) - 9) einfach nur durch 3 Nutzer geteilt zu sein. Ist die Umlage so vertraglich vereinbart? Wobei, das schrieb ich glaube ich schon, diese Art der Umlage zu deinen Gunsten ist.
Zum Schluß, eigentlich kannst Du es drehen und wenden wie Du willst, die Abrechnung(en) sind zwar etwas chaotisch und für einen Laien nicht nicht wirklich nachvollziehbar, aber rechnerisch ist alles korrekt.
Widersprich oder lass es. Übrigens wenn die Kostenarten 1 - 9 nach der Wohnfläche umgelegt würden würdest Du Nese sein.
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Ja, die Kosten der Warmwasseraufbereitung, wenn sie denn über dieselbe Heizungsanlage läuft, müssen extra ermittelt und ausgewiesen werden.
Hierzu möge sich der zweifelnde Frankie § 9 (2) der HeizkostenVO ansehen: http://www.heizkostenverordnung.de/par9.php -
allo, Ihr lieben. Sorry, dass Ich mich so lange nIcht mehr gemeldet habe. Hat alles ein wenig gedauert, die Unterlagen zu bekommen.
Ich denke, Ich bin jetzt ein ganzes Stück weiter. Ich habe nun die Gesamtrechnung der Zentralheizung bekommen und wie Ich es bereits vermutet habe, finde Ich hier den großen Fehler. Und zwar ist es so, dass der Gesamtverbrauch der Anlage an Gas laut Abrechnung 34.668 kWh beträgt. Genau dieser Betrag findet sich auch in der Abrechnung der Firma Kalo wieder. Ohne Gasabzüge für die Warmwasseraufbereitung!Das Würde für mich bedeuten, dass Ich die 166,06 €, die Ich für das Warmwasser in der Nebenkostenabrechnung vom 18,04.2017 schon doppelt bezahlt habe. Wenn dies nun bei den anderen Wohnungen nun auch genau so wieder spiegelt, würden sich die Grundkosten um ein Vielfaches verringern.
Da wir hier eine Zentralheizung haben, die sowohl für Warmwasser als auch für die Heizung zuständig ist, müssten meiner Meinung nach von dem Gesamtverbrauch an Gas, sprich den 34688 kWh der Anlage, die 3150 kWh für die Aufbereitung meines des Wassers abgezogen werden.
Wenn das nun bei allen Wohnungen so sein sollte, kann man sich ja ausmahlen, was da raus kommt.
Liege ich da nun mit meiner Vermutung falsch?
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Die Kosten der Warmwasseraufbereitung hätte der Vermieter separat ausweisen und und genauso wie die Kosten für Wärme, also 50:50, abrechnen müssen, korrekt. Aber das habe ich dir in Post #25 schon ausführlich erklärt. Lies ihn doch noch mal gründlich.
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Hallo, ja aber dann liege ich doch gar nicht so verkehrt mit meiner Vermutung, dass ich viel zu viel zahlen muss oder?
Für mich sieht die richtige Rechnung so aus:Gesamtverbrauch an Gas der Zentralheizung 34.668 kWh - Summe X sagen wir mal 3150 kWh. Von meinem Zähler, 3000 kWh Von den Vermietern und 2000kWh. Von der anderen Wohnung, die für die Aufbereitung, des Warmwassers verbraucht wurden
jetzt müssten doch die Werte für Warmwasser, also insgesamt 8.150 kWh. Von den 34.668 kWh. Abgezogen werden oder?34.668kWh.
-8150kWh.
= 26.518 kWh.Diese 26.518 kWh. sind dann der Gesamtverbrauch, der kosten für die Heizung?
Dann 26.518kWh. x 4,4300 Ct/kWh = 1174.75 € + 151,50 € Grundpreis + 19% Umsatzsteuer =1578,24
Dann 1578,24€ für Gas + 215,40€ für Abrechnungsservice + 69,83€ Mietgebühr = 1863,47 €
Dann
Gesamtkosten für Heizung 1863.47€ geteilt durch Zwei = 931,74€50% Grundkosten 931,74€ : 195 m² = 4,77815384 * 90 = 430,03€
50%Verbrauchskosten 931,74€ : 46503 Vbw = 0.0200361 * 263 Verbrauch = 5,27 €So müsste es dann doch richtig sein oder?
Kann vielleicht nochmal einer auf die Formel zur Berechnung der WW-kosten schauen?
mir wurde gesagt, dass diese wohl auch falsch berechnet sind!?danke

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Zitat
Kann vielleicht nochmal einer auf die Formel zur Berechnung der WW-kosten schauen?
mir wurde gesagt, dass diese wohl auch falsch berechnet sind!?Die ist nicht nur falsch, sondern unzulässig.
Die Ermittlung der WW-Kosten nach Formel ist seit 2014 nicht mehr zulässig.
Die ehemals zulässige Formel
2,5 x Gesamtverbrauch Warmwasser x 60 (-10) : 1 = kWh-Verbauch für die WW-Aufbereitung
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Die ist nicht nur falsch, sondern unzulässig.
Die Ermittlung der WW-Kosten nach Formel ist seit 2014 nicht mehr zulässig.
Die ehemals zulässige Formel
2,5 x Gesamtverbrauch Warmwasser x 60 (-10) : 1 = kWh-Verbauch für die WW-Aufbereitung
Danke =) Können Sie evtl. nochmal über den rest schauen, ob ich das so richtig verstanden habe?
lg
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Danke =) Können Sie evtl. nochmal über den rest schauen, ob ich das so richtig verstanden habe?
lg
Im Groben und ganzen ja.
Was Du nicht verstehst, die sog. Betriebskostenabrechnung ist wegen Formfehler unwirksam. Schau dir noch mal meine Beispiel-Abrechnung in Post #25 an.
Die Abrechnung der WW-Kosten muß analog so erfolgen wie die der Heizkosten.
Sprich, aufgeteilt in Grund- und Verbrauchskosten.
Eigenartig ist auch das der Gesamtverbrauch mit 21 m² angegeben ist und dein Verbrauch auch mit 21 m².
Bist Du der einzige im Haus der über die Heizungsanlage mit Warmwasser versorgt wird? Das kann ich mir nicht vorstellen.
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