Beiträge von anitari

    150 € sind schon häftig?

    Wie hoch ist denn die Gesamtmiete und wie groß das Zimmer?

    Hast Du bei Mietbeginn/Übergabe den Mangel überhaupt reklamiert?

    Wenn nicht wäre eine Mietminderung gar nicht zulässig.

    Zitat

    Ich bin der Meinung, dass mir eine Minderung für den Monat Mai noch zusteht,

    Wenn dann nur für 19 Tage, nicht für den ganzen Monat.

    Weder der Mieterhöhung, noch einer Vertragsänderung mußt Du zustimmen.

    Auf die Zustimmung zur Mieterhöhung, wenn Du nicht von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, kann dich der Vermieter allerdings verklagen.

    Zitat

    Meine Befürchtung ist, dass nach der Kaltmietenreduktion eine Mieterhöhung entsprechend Mietspiegel kommen wird.

    Die kann auch so kommen.

    Zitat

    Was können wir tun, falls der Vermieter uns nicht die Bestätigung des Kündigungsschreiben schickt?

    Nichts, denn das muß er nicht.

    Ihr habt einen Nachweis das die Kündigung dem Vermieter am 24.5. zugegangen ist. Das reicht. Damit endet der Vertrag am 31.8.

    Adresse Vermieter

    Adresse Mieter


    Mietanpassung

    Guten Tag Max,

    aufgrund der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Kosten, möchte ich dich bitten, den monatlichen Dauerauftrag ab dem 01.06.2017 von Euro 500,00 zu erhöhen.

    Vielen Dank

    Unterschrift

    So sieht das schreiben aus. Ohne Datum, lag bei vor zwei Wochen ungefähr in einem Briefumschlag auf der Treppe. Dachte erst es ist Werbung.

    Das ist eine Bitte. Und Bitten kann man, muß man aber nicht nachkommen. :cool:

    Scherz bei Seite, eine korrekte Mieterhöhung ist das jeden falls nicht.

    Dann könnte er auch auf 200€ pro Monat erhöhen und ich müsste zahlen?
    Ohne zu wissen ob es angebracht ist?

    Ich schrieb doch, ohne die Mieterhöhung zu sehen kann man nicht sagen ob sie rechtens ist.

    Davon abgesehen gibt es in Deutschland die sog. Kappungsgrenze. Danach darf die Miete binnen 3 Jahren um maximal 20 bzw. 15 % erhöht werden.

    Was hier nun tatsächlich gilt, Pauschale oder Vorschuß, wird im E-Fall ein Richter entscheiden müssen.

    Ich persönliche meine das Vorschuß vereinbart ist, weil da ein Betrag steht.

    Dann muß der Vermieter 1 x jährlich darüber abrechnen.

    Zitat

    Noch wichtig zu erwähnen ist, dass es für meine Wohnung keine eigenen Zähler gibt, sie kann mir also nicht nachweisen, wieviel ich verbraucht habe.

    Dann wird nach der Wohnfläche abgerechnet. Außer vertraglich ist ein anderer Verteilerschlüssel, z. B. Personen, vereinbart.

    Wie groß ist denn die Wohnung?

    So am Rande, Vermieter haben ein erleichtertes Kündigungsrecht wenn sie mit dem Mieter im selben Haus, welches nur 2 Wohnungen hat, wohnen.

    Gibt es denn in deinem Ort einen Mietspiegel und was sagt der zu vergleichbaren Wohnungen? Der Vermieter darf die Miete nur bis zu ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, die erstmal bestimmt sein will.

    Noch ist ja keine Mieterhöhung erfolgt. Lediglich angekündigt.

    Das ist eher eine Frage für ein anderes Forum. Aber dennoch.

    Bei Wohngeld oder Leistungen für die Wohnung durch das JC wird zwischen sog. kalten und warmen Nebenkosten unterscheiden.

    Beide werden aber übernommen bzw. bezuschusst.

    In der Regel werden die tatsächlichen Heizkosten übernommen.

    Sie müssen aber separat im Mietvertrag bzw. Wohnungsangebot ausgewiesen sein.

    Ich wohne auch nicht in einer Großstadt, aber unter 5 €/m² Kaltmiete findet man hier keine Wohnung. Auch keine so alten.

    Zitat

    Es ist mit der oberen Dachwohnung Holz auf Holz.
    Außenwände Stein im Winter extrem kalt und im Sommer sehr heiß.

    Das ist nun mal der Nachteil solcher Wohnungen.

    Auch wenn es dir nicht paßt, der Vermieter hat gem. § 558 die Miete zu erhöhen. Und das im E-Fall alle 3 Jahre. Mit Modernisierung oder Reparaturen hat das absolut nichts zu tun.

    Elektrische Rasenmäher, reicht für so eine Minifläche vollkommen, gibt es schon für kleines Geld.

    https://www.amazon.de/Einhell-Elektro-Rasenm%C3%A4her-Schnittbreite-Schnitth%C3%B6henverstellung/dp/B0012MGYXW/ref=sr_1_6?ie=UTF8&qid=1495965611&sr=8-6&keywords=elektro+rasenm%C3%A4her

    Aber eventuell leiht dir der Vermieter ja seinen, wenn nötig.

    Zitat

    Wo ich immer drüber stolpere ist im Mietvertrag die einmal genannte Pauschale von 80 € und dann wieder wird eine Vorrauszahlung in Höhe von 80 € benannt.

    Ich verstehe das so das für Gas und Strom eine Pauschale (wie blöd vom Vermieter) von 80 €zahlen sollst und für die anderen BK nochmal 80 €, aber als Vorauszahlung.

    Am besten stellst Du den Vertrag bzw. die betreffende Seite mal als Bild(er) hier ein. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Zitat

    Nein es steht keine Betriebskostenverordnung im Mietvertrag. Nur das was ich oben aufgeschrieben habe.

    Muß auch nicht. Die Nennung des Begriffes Betriebs- oder Nebenkosten reicht völlig.

    Zitat

    2. Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten
    Müllabfuhr, Wasser, Kanalbenutzung

    Steht im Vertrag auch, sinngemäß, das alle anderen BK, außer den genannten in der Kaltmiete enthalten sind?

    Wenn nicht können alle BK gem. § 2 Betriebskostenverordnung, sofern Kosten dafür anfallen, umgelegt werden.

    Zitat

    Das steht noch im Mietvertrag:
    Ein links neben dem Haus befindliches Gartengrundstück steht zur Benutzung zur Verfügung ( ca.30qm). Wird vom Vermieter gemäht.

    Entschuldige, 30 m² Rasen selbst mähen ist das so ein Problem für dich? Das dauert keine halbe Stunde.

    Zitat

    Die Fenster sind 34 Jahre alt.

    Das ist doch kein Alter für Fenster. Meine sind fast doppelt so alt.

    Zitat

    Wir haben keine Steindecken

    Dann eben Lehmdecken. Na und? Bei den derzeitigen Temperaturen gibt es nichts besseres als ein Lehmhaus.

    Zitat

    Eine Modernisierung hat bis jetzt nicht stattgefunden

    Trotzdem kann die Mieter erhöht werden. BGB § 558 gibt dem Vermieter das Recht dazu.

    Zitat

    und ich frage mich warum sie eine Miterhöhung mündlich ankündigen?

    Auf Freundlichkeit? So lange sie aber nicht in Textform zugegangen ist, ist sie nicht wirksam.

    Zitat

    Die Wohnung hat 3 Zimmer Küche Bad und hat eine Größe von 80 qm Kaltmiete 360 €

    Da wird es aber mal Zeit für eine Mieterhöhung.;)

    Wenn die Umlage der Gartenpflege vertraglich vereinbart ist, kann das so gemacht werden.

    Es gelten fast alle Betriebskostenarten, u. a. die der Gartenpflege, wenn im Mietvertrag, sinngemäß, steht das der Mieter die Betriebs-/Nebenkosten trägt.


    Zitat

    Dann habe ich zu der gemieteten Wohnung ein Teilstück ca. 30 qm Rasenfläche das genutzt werden darf.
    Im Mietvertrag steht, das der Rasen vom Vermieter gemäht wird.
    Nun soll das auch geändert werden und ich soll das machen-geht das so?

    Willst Du es nicht machen und der Vermieter kann/will das nicht mehr, siehe oben.

    Zitat

    Mein Mann sagt, dieser gehört doch nun zur Mietsache.

    Nicht wenn Ihr den ollen Teppichboden vom Vormieter übernommen habt. Dann gehört er Euch. Und alles was Euch gehört muß bei Mietende aus der Wohnungen entfernt werden.

    Davon abgesehen ist der Hausmeister nicht Euer Vertragspartner.

    Zitat

    Andere Mieter von verschiedenen Eigentümern der Hofanlage mit mehreren Gebäuden haben allerdings ihre Abrechnung schon.

    Tut nichts zur Sache.

    Zitat

    Darin ist auch eine Kautionszalhlung von 2 "Warmmieten" enthalten, ( Kaution plus Betriebskostenpauschale ) nicht zulässig.

    So lange der Betrag 3 Kaltmieten nicht übersteigt ist das in Ordnung.

    Zitat

    Im Mietvertrag für unser Häuschen wurde nur eine Nebenkostenpauschale von 220 Euro pro Monat veranschlagt. Keine Aufschlüsselung, wieviel für Strom, Heizung Wasser/ Abwasser, Hausmeister,Müll etc.

    Muß auch nicht. Welche Nebenkostenarten umgelegt werden dürfen kann man ergoogeln.

    Welche tatsächlich anfallen ergibt sich aus der Abrechnung.

    Ach ne, Ihr zahlt ja eine Pauschale, da gibt es keine Abrechnung. Folglich ist es doch völlig wurscht welche NK enthalten sind.

    Zitat

    Wir versuchen seit Einzug, das er uns den Stromliefervertrag überträgt bzw. selbst kündigt und wir suchen uns einen günstigeren Lieferanten.

    Da muß nix übertragen oder gekündigt werden. Anbieter aussuchen, anrufen, relevante Daten übermitteln, fertig.

    Zitat

    Wir haben auch noch keine Nebenkostenabrechnung, obwohl die Ablesungen im Dezember waren,

    Dafür hat der Vermieter bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit. Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr also bis 31.12.2017 für die Abrechnung 2016.

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