Beiträge von anitari

    Das der Vermieter das Einschreiben noch nicht abgeholt hat macht die Kündigung nicht ungültig. Sie beginnt halt, wenn er sie Morgen (4.10.) nicht abholt erst mit dem Dezember und endet am 28. Februar.

    Tip für die Zukunft, wenn schon Einschreiben, dann Einwurfeinschreiben.

    Ansonsten siehe Kolinums Antwort. Ergänzung dazu, zu postüblichen Zeiten. Darunter verstehen div. Gerichte nicht später als 18 - 18:30 Uhr.

    Zitat

    280 Euro Nachzahlung für 2 Monate???

    Für 2 Wintermonate kann das hin kommen. Denn in der Heizperiode sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.

    Und da Du kein Heizkostenguthaben aus den heizfreien Monaten (Mai - September) ansparen konntest, haben Dich die tatsächlichen Heizkosten voll erwischt.

    Zitat

    kann das passen ????

    Wenn Ihr zu Beginn oder während der Heizperiode eingezogen seid kann das passen.

    In der Heizperiode sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.

    Dazu kommt das 120 € Vorauszahlungen für 65 m² recht knapp sind. Allein für Heizkosten muß man mit 1 - 1,30/,50 €/m² rechnen.

    Zitat

    So jetzt meine Frage die Versicherungen legt sie jetzt auf die 3 Wohnungen um geht das

    Das geht definitiv nicht. Kosten für Leerstand muß der Vermieter tragen.

    Achte auch auf Kosten die nach Wohnfläche oder Personen umgelegt werden. Das Haus darf nicht auf wundersame Weise kleiner werden und für leer stehende Wohnungen ist 1 Person anzusetzen.

    Zitat

    Ist das nicht ein Weg die doppelte Miete zu vermeiden?

    Ein Weg doppelte Miete zu vermeiden wäre es eine Wohnung zu suchen die erst im Anschluß an die Kündigungsfrist frei ist.

    Natürlich darf man Besuch haben. 6 - 8 Wochen werden als Besuch angesehen.

    Besuch setzt aber voraus das der Gastgeber anwesend ist.:rolleyes:

    Im BGB steht nicht das Untervermietung generell verboten ist. Mit Zustimmung/Erlaubnis des Vermieters ist das schon möglich.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html

    Ob unerlaubte Untervermietung eine fristlose Kündigung rechtfertigt sei mal dahin gestellt.

    Wenn der Vermieter keine Forderungen mehr hat die mit der Kaution zu verrechnen wären und auch keine Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen zu erwarten sind, muß er die Kaution unverzüglich auszahlen.

    Sind aber, wie ich schon schrieb, Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen zu erwarten, siehe oben.

    Zitat

    Darf ich die Kaution wieder haben?

    Das kommt auf den Grund der fristlosen Kündigung an. Sind es Mietrückstände oder nicht gezahlte Nebenkosten darf der VM diese natürlich mit der Kaution verrechnen.

    Und dann darf der VM noch einen Teil der Kaution für evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechngen zurück behalten.

    Um das zu prüfen hat er bis 6 Monate Zeit.

    Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube das die Kaution ausschließlich für Schäden an der Wohnung da ist.

    Zitat

    Falls das nur Gerichtlich möglich ist, wie stehen unsere Chancen?

    Schlecht. Denn der Vermieter ist nicht verpflichtet einen von mehreren Hauptmietern aus dem Vertrag zu entlassen.

    Ausziehen darf die Person natürlich. Nur bleibt sie weiterhin dem Vermieter gegenüber haftbar.

    Zitat

    Was kann ich tun?

    Wie schon geschrieben, Miete bis 30.11. zahlen. Kein Vermieter ist verpflichtet vom Mieter gesuchte Nachmieter zu akzeptieren. Auch wenn das gerne geglaubt wird.

    Alle Antworten die Sie bisher bekommen haben entsprechen den gesetzlichen Regelungen.

    Das Sie das nicht für fair halten ist Ihr Problem.

    Zitat

    Da kann ich ja nichts dafür, wenn Sie nicht auf das erste Einschreiben reagiert, oder?

    In gewisser weise schon. Einschreiben + Rückschein, wenn auch gerne als rechtssichere Zustellungsart angepriesen, hat den Nachteil das der Empfänger den Empfang quittieren bzw. das Schreiben von der Post abholen muß. Zu beidem ist niemand verpflichtet.

    Da die Vermieterin erst am 14.9. und nicht am spätestens 4.9. (3. Werktag)von der Kündigung Kenntnis nehmen konnte, beginnt die K-Frist erst mit Oktober und endet am 31. Dezember.

    Zitat


    Ich habe auch schon mehrfach gelesen, dass der Mieter nicht verpflichtet ist Details rauszurücken.

    Ist er natürlich nicht. Dann muß er aber zahlen, fertisch oder wird er mit Zahlungsforderungen/Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/Zwangsvollstreckung/Kontopfändung usw. usw. "belästigt".

    Denn nicht der Vermieter muß nachweisen das nicht gezahlt wurde (wie auch), sondern der Mieter muß nachweisen das er gezahlt hat.

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    Die Nebenkostenabrechnung kommt doch auch nicht über einen Anwalt?!

    Nö, aber eine evtl. Forderung über nicht gezahlte Nachforderungen aus NK-Abrechnungen.


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    Also wir haben jetzt bereits die Quittungen und Kontoauszüge von den Mietüberweisungen rausgesucht. Da kann es sich nur um ein Missverständnis handeln..

    Na dann morgen damit zur Verwaltung gehen bzw. Kopien der Belege hinschicken.

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    Besteht dann der Pachtvertrag immer noch, sobald der Garten vermaklet wird??

    Das das Grundstück angeboten wird ändert nichts an dem Vertrag. Auch der Verkauf nicht wenn der neue Eigentümer den Pachtvertrag fortsetzen möchte.

    Zitat

    Nun meine Frage kann ich fristlos Kündigen ...

    Können schon. Aber der Vermieter wird mit Sicherheit widersprechen und sich notfalls seine Mietforderungen erfolgreich einklagen.

    Mängel an der Mietsache teilt übrigens besser schriftlich dem Vermieter mit.

    P.S.: Wer nach Gründen sucht, hat keine.

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