Das der Vermieter das Einschreiben noch nicht abgeholt hat macht die Kündigung nicht ungültig. Sie beginnt halt, wenn er sie Morgen (4.10.) nicht abholt erst mit dem Dezember und endet am 28. Februar.
Tip für die Zukunft, wenn schon Einschreiben, dann Einwurfeinschreiben.
Ansonsten siehe Kolinums Antwort. Ergänzung dazu, zu postüblichen Zeiten. Darunter verstehen div. Gerichte nicht später als 18 - 18:30 Uhr.