Hallo! Wer kann helfen? Folgendes Problem; wir sind letztes Jahr in unsere neue Wohnung gezogen - jetzt kam die NK-Abrechnung. Alles ist soweit i.O. , eins fehlt aber: und zwar die Angabe der Ablesewerte des Heizungszähler bei Einzug. Muss der Vermieter diese in der Abrechnung angeben?
Nebenkostenabrechnung
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siml -
27. September 2012 um 09:30 -
Erledigt
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Zitat
Muss der Vermieter diese in der Abrechnung angeben?
Nein. Es reicht wenn er den Verbrauch angibt.
Rechnet der Vermieter die Heizkosten selbst ab oder eine Firma?
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Nein. Es reicht wenn er den Verbrauch angibt.
Rechnet der Vermieter die Heizkosten selbst ab oder eine Firma?
Die Geräte werden von einer Firma abgelesen. Wenn er das nicht angeben muss, wie erkenne ich dann das die Abrechnung richtig ist?

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Der Abrechnung liegt im Regelfall die Einzelabrechnung der Firma bei, die die Heizkosten erfasst, daraus ergibt sich der Anfangsbestand der Endbestand und der Verbrauch der Einzelnen Erfassungsgeräte. Teilweise kommt noch ein Faktor hinzu je nach Größe des Heizkörpers.
Damit muss man sich aber bissel beschäftigen.
In der Abrechnung selbst sind dann nur noch die Kosten und ggf. der Verbrauch und der Schlüssel der Aufteilung angegeben.ahso und liegt die nicht bei kannst Du beim VM Einsicht verlangen
Bei allen Firmen die für uns die Heizkosten ermitteln liegen aber extra für jeden Verbraucher Einzelabrechnungen bei. -
ok, verstehe! also bei uns liegt folgendes vor: bei Ermittlung der Verbrauchswerte Raum -> ist klar, Bewertung --> ist auch klar, Zählerstand neu -> ebenfalls klar und dann kommt schon Verbrauch !? Ich habe also keinen Ausgangswert, der bei Einzug abgenommen werden sollte, es steht nur noch dabei, Zwischenablesung Vormieter berücksichtigt. Kann ich glauben - muss ich aber nicht. Eigentlich habe ich kein Problem mit der ganzen Sache, aber was mir komisch vorkommt, wir sollen für 3 Monate - insgesamt 737,-- zahlen (abzüglich unser schon geleisteten 360,-- € ) für 65 qm - kann das passen ????
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Zitat
kann das passen ????
Wenn Ihr zu Beginn oder während der Heizperiode eingezogen seid kann das passen.
In der Heizperiode sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.
Dazu kommt das 120 € Vorauszahlungen für 65 m² recht knapp sind. Allein für Heizkosten muß man mit 1 - 1,30/,50 €/m² rechnen.
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Kommt ganz auf die Heizungsart und ihr Wärmebedürfnis an.
Wintermonate ? Jepp .. übers Jahr verteilt sich das Ganze wieder.Wenn Sie Zweifel haben lassen Sie die Einzelabrechnung von einem Fachmann prüfen, Mieterverein oder ähnliche Institutionen der organisierten Kriminalität^^
Sie haben auch die Möglichkeit hier einen Scan hochzuladen.
Allerdings ist hier keine Rechtsberatung erlaubt. Nur persönliche Meinungen. -
Supi danke, deine Info hat geholfen ! Ist nicht so das wir nicht zahlen wollen, was wir "verblasen" haben zahlen wir schon - wollten halt nur mal eine dritte Meinung dazu hören! Danke! Bis dahin
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Wenn Ihr zu Beginn oder während der Heizperiode eingezogen seid kann das passen.
In der Heizperiode sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.
Dazu kommt das 120 € Vorauszahlungen für 65 m² recht knapp sind. Allein für Heizkosten muß man mit 1 - 1,30/,50 €/m² rechnen.
Supi danke, deine Info hat geholfen ! Ist nicht so das wir nicht zahlen wollen, was wir "verblasen" haben zahlen wir schon - wollten halt nur mal eine dritte Meinung dazu hören! Danke! Bis dahin
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