Die Abrechnung sieht auf den 1. Blick ziehmlich abenteuerlich aus.
Keine Angabe zu Umlageschlüsseln, der Gesamtwohnfläche des Hauses und welche Kosten genau auf die Wohnung entfallen. Bei ca. 51.000 € Heizkosten kann es mit Sicherheit kein 2FH sein in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen. Das heißt die pauschale Umlage der Heizkosten nach Wohnfläche wäre unzulässig.
Keine Angabe welche Kosten auf die Wohnung entfallen
Aus meiner Sicht entspricht die Abrechnung nicht den formellen Anforderungen einer korrekten Abrechnung.
Verwaltungskosten kann sich der VM, wie Mainschwimmer sehr treffend schreibt, in die Haare schmieren. Die sind nicht Umlagefähig.
Ist es evtl. eine Eigentumswohnung?
