Beiträge von anitari

    Zitat

    Die Frage wäre auch, ob unter den Hausordungspunkt
    "Der Mieter hat für regelmäßige und rechtzeitieg übliche Reinigung der Herde und Öfen zu sorgen." auch die Wartung der Gasthere fällt,wie der Vermieter meint.


    Ist die Therme ein Herd oder Ofen?

    Meine ex hat die Wohnung nach der trennung übernommen (31.04.2013) und auch bei der vermietung dafür unterschrieben das sie sämtliche rechten und pflichten übernimmt für die wohnung.
    Nun ist die Betriebskostenabrechnung gekommen von letzten jahr (2012) zu meiner ex wo sie 424,- zahlen soll.
    Es steht nur sie in den anschreiben muss ich da mich dran beteiligen? Eigentlich nicht oder?

    Da die Forderung nur an die Ex gestellt wurde, rechtlich gesehen, nicht. Menschlich gesehen ... Sie haben doch 2012 in der Wohnung gewohnt, waren Mieter und haben die Kosten mit verursacht ...

    blöde Frage:

    wenn ich raus bekomme das er nicht wirklich einzieht bzw. nur "kurzfristig" dann kann ich ihn ja wegen vortäuschung ran bekommen. Deckt dieser fall nur Mieterschutzverein ab oder muss ich dann private rechtschutz einschalten?

    Die reine Mitgliedschaft im Mieterverein reicht nicht. Du mußt schon eine Rechtsschutzversicherung haben die auch Mietrecht abdeckt. Der Mieterverein bietet eine solche Versicherung an. Wenn aber Deine Rechtsschutz Mietrecht beinhaltet kannst Du natürlich die einschalten.

    Hallo,

    Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf gültig:

    lt Meitvertrag:

    Es kann von jeden Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf Jahren und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraumes um jeweils drei Monate.

    Ich bewohne die Wohnung seit 1.2.13

    Das bedeutet 3 Monate Kündigungsfrist: (1.8, 9, 31.10)?

    Jetzt habe ich die Kündigung bekommen in der steht:

    Kündigung wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 31.7.13 mit der Räumung spätenstes zum 30.9.13

    Als Grund Wird Arbeitsplatz im Ort (Statd) angegeben. Er selber wohnt in einem Ortsteil, so wie die Wohnung die jetzt auch gekündigt wird auch in einem benachbarten Ortsteil liegt.

    Wann hast Du denn die Kündigung erhalten? Wenn nach dem 3. Werktag im Juli geht das natürlich erst zum 31.10.

    Ob die Kündigung berechtigt ist solltest Du fachlich prüfen lassen. Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

    Übrigens hast Du das Recht der Kündigung zu widersprechen. Darauf muß aber auch eigentlich in der Kündigung hingewiesen werden.

    Hier nützliche Infos zum Thema Eigenbedarfskündigung Die Eigenbedarfsk

    Ob die WG nun aus Studenten besteht oder nicht völlig unwichtig.

    Ihr seit 3 Personen die als Mieter im Mietervertrag stehen.

    Nun kann der Vermieter, und die anderen 2 Personen der Partei Mieter, eine der 3 Personen ohne Bedingung aus dem Vertrag entlassen und eine neue Person aufnehmen, muß er aber nicht.


    Eine Vertragsänderung ist ohne den Vermieter gar nicht möglich. Sprich wenn der nicht will bleibt alles beim alten oder der Vertrag wird insgesamt gekündigt und ein neuer, natürlich zu neuen Bedingungen, abgeschlossen. Falls der Vermieter will.

    Gibt es Zeugen für die mündliche Vereinbarung?

    Meine Meinung. Such Dir eine Wohnung in einer weniger, besser noch gar keiner, "privaten Wohngemeinschaft".

    Falls Du dich doch entschließen solltest in die "private Wohngemeinschaft" einzuziehen, die Kaution darfst Du per Gesetz in 3 gleichen Raten zahlen.

    Mit der Begründung das Sie an der Kündigung schuld sein sollen ist keine Begründung. Dazu hätte er schon mit Fakten aufwarten müssen.

    Zitat

    meine mutter hat bei unserem vermieter nach gefragt warum uns gekündigt wird ...

    Nicht "unser" Vermieter sondern der Vermieter Ihres Vermieters. Und nicht "uns" sondern Ihrem Vermieter gekündigt wird.

    Welche Gründe wurden denn vom Vermieter genannt?

    Im BGB § 573 (ordentliche Kündigung des Vermieters) heißt es:

    Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

    So die Rechtslage bei einem "ganz" normalen Mietvertrag.

    Wie immer gibt zu jeder Regel auch Ausnahmen. Dazu müßte man mehr über Ihren Mietvertrag wissen.

    Ooooh, meine 87 m² * 1,50 € = 104 € Heizkosten im Jahresdurchschnitt oder war als Währungseinheit etwa Cent gemeint oder gar vielleicht der Monatsdurchschnitt?

    Asche auf mein Haupt. Natürlich Monatsdurchschnitt.

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