fristlose kündigung mit fragwürdiger begründung vom hauptmieter

  • hallo
    ich wohne in einer wg und bin dort untermieterin.nun hat mir der hauptmieter eine fristlose kündigung geschrieben mit der begründung das ich daran schuld bin das wir aus der wohnung raus müssen.nun muss ich bis zum 1.8.13 mein zimmer räumen und er zum 1.10.13 da der vermieter "uns" bis dahin zeit gegeben hat.kann er mich aus dem oben genannten grund fristlos kündigen?
    meine mutter hat bei unserem vermieter nach gefragt warum uns gekündigt wird und hat mehrere gründe gesagt bekommen an denen ich aber nicht schuld bin.

  • Mit der Begründung das Sie an der Kündigung schuld sein sollen ist keine Begründung. Dazu hätte er schon mit Fakten aufwarten müssen.

    Zitat

    meine mutter hat bei unserem vermieter nach gefragt warum uns gekündigt wird ...

    Nicht "unser" Vermieter sondern der Vermieter Ihres Vermieters. Und nicht "uns" sondern Ihrem Vermieter gekündigt wird.

    Welche Gründe wurden denn vom Vermieter genannt?

  • Wenn dem Hauptmieter gekündigt wird erlischt auch automatisch das Mietverhältnis des Untermieters.
    Die Gründe für eine fristlose Kündigung müssen in ihrem Fall genauso wie beim Hauptmieter angegeben sein.
    Wenn dem Hauptmieter, egal aus welchen Gründen, das Mietverhältnis beendet, erlischt auch Ihr Mietverhältnis.

    Allein das ist ein Grund zu Ihrer rechtmäßigen Kündigung. Einer "Schuld" (Fehlverhalten) müssen Sie aber deswegen nicht auf sich geladen haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (24. Juli 2013 um 16:46)

  • Wenn dem Hauptmieter gekündigt wird erlischt auch automatisch das Mietverhältnis des Untermieters.

    Einspruch Euer Ehren.

    Das Mietverhältnis des Untermieters erlischt nicht mit dem Ende des Mietverhältnisses des Hauptmieters.


  • Das Mietverhältnis des Untermieters erlischt nicht mit dem Ende des Mietverhältnisses des Hauptmieters.

    Nicht ganz automatisch ist etwas salopp ausgedrückt.

    ABER:
    Erhält der der Hauptmieter von seinem Vermieter eine wirksame Kündigung oder machen es veränderte
    Lebensumstände für ihn unzumutbar, den Hauptmietvertrag fortzuführen, so kann damit ein
    berechtigtes Interesse an der Kündigung des Untermietverhältnisses begründet werden.

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