Eine Arglistige Täuschung liegt dann eher Seiten der Vermieterin vor, oder?
Immerhin hat sie mit mir den Vertrag geschlossen, in welchem mir ein Badezimmer "versprochen" wurde.
Hätte ich gewusst, dass es sich um ein Gäste-WC handelt und es zudem noch Duschzeiten gibt, hätte ich dem Mietvertrag wohl kaum zugestimmt.
Von daher, liegt hier doch schon eine arglistige Täuschung vor!?
Du darfst doch, soweit ich das lese, das Badezimmer nutzen. Wo bitte ist da arglistige Täuschung?
Was willst Du eigentlich? Wenn Dir die Bedingungen nicht gefallen kündige bis spätestens übermorgen zum 30.9. und gut ist.