Beiträge von anitari

    Eine Arglistige Täuschung liegt dann eher Seiten der Vermieterin vor, oder?
    Immerhin hat sie mit mir den Vertrag geschlossen, in welchem mir ein Badezimmer "versprochen" wurde.
    Hätte ich gewusst, dass es sich um ein Gäste-WC handelt und es zudem noch Duschzeiten gibt, hätte ich dem Mietvertrag wohl kaum zugestimmt.
    Von daher, liegt hier doch schon eine arglistige Täuschung vor!?

    Du darfst doch, soweit ich das lese, das Badezimmer nutzen. Wo bitte ist da arglistige Täuschung?

    Was willst Du eigentlich? Wenn Dir die Bedingungen nicht gefallen kündige bis spätestens übermorgen zum 30.9. und gut ist.

    Möblierte Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung wenn nur an eine Person vermietet, sind vom Mieterschutz ausgenommen.

    Der Makler ist für die Vermittlung des Vertrages zuständig, nicht für das was vertraglich mit dem Vermieter vereinbart ist bzw. der Vermieter festlegt.

    Also - nix Erstattung Provision.

    Die Fakten:

    Auszug + mängelfreie Abnahme der alten Whg. Ende Jan. diesen Jahres. Erstellung der NK durch die Hausverwaltung am 21.08. diesen Jahres. Lt. tel. Auskunft der Verwaltung werde ich wohl mit einer Nachzahlung von 81 € zu rechnen haben.
    Die Kaution von 850 € wurde bisher nicht, also auch nicht teilweise, erstattet.

    Auf schriftliche Anfrage, wann ich denn nun mit einer Rückzahlung der Kaution bzw. Übersendung der NK rechnen könnte, schrieb der Verm. mir:

    "die abrechnung wird vom steuerberater im rahmen der gesetzlichen fristen erstellt"

    Ich frage mich nun, wieso Steuerberater? und welche gesetzlichen Fristen?

    Steuerberater? Weil der VM ihn mit der Abrechnung beauftragt hat zum Beispiel.

    Gesetzliche Frist für NK-Abrechnung? Innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Das wäre bei Kalenderjahr für 2013 spätestens am 31.12.2014

    Vertragsende 31.1.13, dann hätte der VM spätestens Ende Juli über die Kaution abrechnen müssen und begründen warum er welchen Betrag noch einbehält.

    Er darf einen angemessenen Teil für noch zu erstellende NK-Abrechnungen einbehalten. Als angemessen wird pro Abrechnung ein Betrag in Höhe von 2 - 3 Monatlichen Vorauszahlungen angesehen.

    Fordern Sie den VM schirftlich, nachweisbar mit Fristsetzung per Einwurfeinschreiben auf über die Kaution abzurechnen bzw. sie auszuzahlen oder erlassen gleich einen Mahnbescheid. Denn der VM ist fast 2 Monate mit der Kaution in Verzug.

    Ist ein untermietvertrag nun noch zu unterschreiben? Gilt die 3monatige Kündigungsfrist auch wenn man vereinbart hat, dass sie nicht gilt?

    Bei einem mündlichen Mietvertrag gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.

    Das wären vorrangig, wie ich schon schrieb, schriftliche Kündigung und Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.

    Für Mieter sind das i. d. R. 3 bzw. knapp 3 Monate. Ausgenommen der Mieter wohnt mit dem Vermieter in der selben Wohnung, der Wohnraum wurde möbliert und nur für sich allein gemietet. Dann kann der Mieter spätestens am 15. eines Monats zum Ende diesen Monats kündigen.

    Mündliche Vereinbarungen sind immer schwer bis gar nicht nachzuweisen.

    Ein Mietvertrag, außer die Vereinbarungen (z. B. die Kündigungsfrist) wären zu Gunsten des Mieters, muß nicht mehr unterschrieben werden.

    Das deutsche Mietrecht kennt übrigens den Begriff Untermiete nicht.

    Natürlich ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Sie sind eingezogen und haben Miete gezahlt. Schwupps - mündlicher bindender Vertrag.

    Der Knaller ist das dieser zwingend schriftlich gekündigt werden muß.

    So lange das nicht von Ihnen erfolgt ist hat Ihr Vermieter Anspruch auf alle vertraglich vereinbarte Zahlungen bis zum Ende des Mietverhältnisses.

    Zitat

    Es sollte ein Untermietvertrag werden.

    Ist völlig egal.

    Und was ist hiermit? Sind das nicht auch son bißchen starre Fristen?

    Jein. Das ist die sog. Abgeltungs- oder Quotenregelung. Die ist unwirksam, aber damit nicht die gesamte Schönheitsreparaturklausel.

    Habe ich schon an andere Stelle beantwortet.

    Aber gerne noch mal.

    Was die HV vor 2 Jahren aus Kulanz gemacht hat muß sie nicht wieder tun.

    Stichwort Personenmehrheit:

    Erklärungsberechtigte

    Zur Kündigungserklärung berechtigt sind die Parteien des Mietvertrags, also Mieter und Vermieter. Steht auf einer oder beiden Seiten des Mietvertrags eine Personenmehrheit, etwa auf Vermieterseite eine Erbengemeinschaft oder ein Ehepaar, auf Mieterseite etwa eine Wohngemeinschaft oder ein Ehepaar, so müssen, wenn nicht eine besondere vertragliche Regelung getroffen ist, alle auf einer Seite stehenden Personen kündigen. Ansonsten liegt eine unwirksame Teilkündigung vor.

    K

    Ein paar Hintergrundinformationen zu Heizkosten bzw. Heizkostenabrechnung:

    - Einzug kurz vor Beginn der Heizperiode

    - Nur eine monatliche Vorauszahlung aus heizfreien Monaten

    - In der Heizperiode sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten

    - Heizkosten werden zu 30 oder 50 % nach der Wohnfläche abgerechnet.

    Interessant zu wissen wäre noch der Abrechnungszeitraum.

    Am besten wäre es Sie scannen die Abrechnung und stellen sie hier ein.

    Zitat

    Zum Vergleich: meine Freundin und ich haben zuvor bei ihren Eltern gewohnt und im Jahr 5900 Einheiten verbraucht. Und dies auf einer größeren Fläche.

    Das kann man so pauschal nicht vergleichen. Andere Wohnung, anderes Haus, andere Lage der Wohnung im Haus usw. usw.

    Unsere Wohnungsgrösse sind 87 qm. Wir haben Fussbodenheizung. Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser betrugen 82 Euro monatlich. Trotzdem müssen wir 500 Euro nachzahlen.

    Heizkosten inkl. WW-Aufbereitung von unter 1 € pro m² halte ich selbst für ein Niedrigenergiehaus für viel zu wenig.

    Der Durchschnitt dafür liegt bei 1,20 - 1,50 € pro m².

    Zum Thema Wassertemperatur schließe ich mich Berny an und ergänze noch das bei Temperaturen unter 60 Grad die Gefahr von Bakterienbildung besteht.

    Warmwasseraufbereitungskosten ist etwas anderes an Wasserverbrauchskosten. Gibt es im Haus eine Zentralheizung über die auch das Warmwasser aufbereitet wird, sind die 600 € mit Sicherheit die Gesamtheizkosten.

    Wie groß ist denn die Wohnung und die monatlichen Vorauszahlungen?

    106 m³ Gesamtwasserverbrauch für 3 Personen ist ziemlich genau der Durchschnitt.

    Was sollte daran nicht stimmen? Dann habt Ihr fast so viel warmes wie kaltes Wasser verbraucht. Es wurden doch sicher die Zählerstände abgelesen.

    Das ist natürlich sehr dumm gelaufen. Denn man kann nur zum Monatsende kündigen. Wäre in Eurem Fall zum 30. November.

    Eine neue Kündigung, wie geraten, solltet Ihr auf keinen Fall abgeben. Denn dann wäre der Vermieter erst recht im Recht.

    Habt Ihr in der Kündigung nur explizit den 1. Dezember als Kündigungstermin genannt oder noch dazu geschrieben "oder zum nächstmöglichen Termin"?

    Besichtigung Mietinteressenten, das ist klar, müßt Ihr zulassen. Aber nicht wann und so oft der Vermieter das will und schon gar nicht von jetzt auf gleich.

    Nach meiner Erfahrung hat es sich bewährt das Mieter dem Vermieter 1 - 2 Termine pro Woche a ca. 1 Stunde anbieten.

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