Beiträge von anitari

    Warum werden die WW-Kosten nach Personen und nicht, wie die Heizkosten, im Verhältnis 30:70 abgerechnet? Vermutlich weil es keine Warmwasserzähler gibt. Ob die Abrechnung nach der Personen der HeizVO entspricht wage ich zu bezweifeln.

    Rechnerisch ist die Abrechnung ansonsten in Ordnung.

    Die Vorauszahlungen von 124 € monatlich sind aus meiner Sicht zu knapp. Das sehe ich als Hauptursache der Nachzahlung.

    Du kannst die Kosten der anderen Mieter/Wohnungen nicht mit deinen vergleichen.

    Andere Lage im Haus - andere Heizkosten

    Unterschiedliche Menschen - unterschiedliches Verbrauchsverhalten.

    Unterschiedliche Mietverträge - unterschiedliche Nebenkosten

    Du schreibst nichts zu den Wohnflächen. Die ist nämlich für die allermeisten NK entscheidend.

    Entscheidend ist auch wie bestimmte NK umgelegt werden.

    Werden z. B. Wasser oder Müll nicht nach Verbrauch/Verursachung abgerechnet, können sie, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Da hat natürlich die Einzelperson in einer z. B. 80 m² großen Wohnung gegenüber 4 Personen in einer gleich großen oder kleineren eine Nachteil.

    Zitat

    3. Unsere Heizkosten und Warmwasserkosten betragen in Summe 390 €. Die Nachzahlung liegt bei über 500 €.

    Die Nachzahlung muß ja nicht zwingend aus den Heizkosten resultieren.


    Aus deinen ganzen Zahlen läßt sich aber nicht wirklich erkennen woran die hohe Nachzahlung liegt.

    Am besten Du lädst die Abrechnung als Bild(er) hoch. Namen und Adressen unkenntlich machen.

    Zitat

    Haben wir Vorkaufsrecht??

    Wenn vertraglich nicht vereinbart, nein. Vorkaufsrecht, wenn es denn eines gäbe, besagt lediglich das es dem Berechtigten zuerst angeboten werden, nicht an diesen verkauft werden muß.

    Zitat

    Ist der Eigenbedarf so einfach möglich??

    Ja.

    Zitat

    Was ist mit gleichwertigem Wohnraum, diesen würde es in unserem Ort nicht geben.

    Nicht das Problem des Vermieters.

    Zitat

    Was ist mit Schule und Kindergarten der Zwerge??

    Das auch nicht.

    Sorry, aber das sind die realen Fakten.

    Zitat

    Wir sind selbst am Kauf der Immobilie interessiert, leider will Vermieter uns aber nicht mitteilen um was für einen Kaufpreis es sich handelt.

    Dann macht ihm eine gutes Angebot.

    Zitat

    Gründe sind meiner Meinung nach, dass lediglich ein Termin vor dem Hauskauf stattgefunden hat, das keine Brandmelder montiert sind, das ich Fenster ausmessen möchte um diese zukünftig zu tauschen, um die tatsächlichen qm der Wohnung auszumessen und um mir ein allgemeines Bild bzgl. des Zustand der Wohnung zu machen.

    Ok, das sind ausreichende und zulässige Gründe. Aber wenn die Mieterin das nicht ermöglicht kannst Du, außer dein Recht einklagen, leider nichts machen.

    Zitat

    1. Dürfen die Grundgebühren anhand der Wohneinheiten umgelegt werden? Im Mietvertrag steht dazu kein Hinweis, sondern nur, dass die Betriebskosten im allgemeinen über die QM-Anzahl umgelegt werden. Aus meiner Sicht ist das nicht verursachungsgerecht. Kann ich das anfechten?

    Können Betriebskosten nicht nach nach erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung umgelegt werden muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.

    Zitat

    2. Dürfen Kosten für "Raus- und Reinstellen von Müllbehältern, Kontrolle Müllvolumen, Pflege Müllplatz" (Zitat Vermieter) abgerechnet werden?

    Das sind typische Hausmeisterkosten und dürfen abgerechnet werden.

    Zitat

    Zur Ergänzung: Wir haben ebenfalls Gewerbe mit im Haus, falls relevant.

    Teilweise. Vor allem aber bei Grundsteuer und Versicherungen. Bei Müllgebühren wenn es eine Gewerbe ist wo im Verhältnis zu Wohnungen mehr Müll anfällt.

    Zitat

    Meine Nachzahlung ist zwar nicht sehr groß, das aber auch nur, weil ich letztes Jahr erst eingezogen bin. Für das gesamte Jahr müsste ich sonst über 300 € nachzahlen und das stinkt mir gewaltig

    Du kannst die Nachzahlung für wenige Monate nicht auf den gesamten Abrechnungszeitraum hochrechnen.

    Wann war denn Mietbeginn?

    Wie groß die Wohnfläche?

    Wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?

    Was ist alles darin enthalten?

    sind auch Heiz- und Warmwasserkosten dabei?

    Der 3. Werktag im Juli 2017 war der 4. des Monats.

    Eingang beim Vermieter am 3.7. also noch fristgerecht zum 30.09.2017.

    Wir vorgehen? Eigentlich gar nicht. Aber wenn Du willst antworte dem VM mit dem 1. Satz des § 573c Abs. 1.

    Möglicherweise kennt er die gesetzliche Bestimmung nicht.

    Normale Abnutzung muß der Vermieter hinnehmen.

    In wie weit die Kratzer und Kerben "normal" sind kann man pauschal nicht sagen.

    Schimmel am/um Badezimmerfenster ist fast immer die Ursache von falschem Lüften.

    Mit vorsätzlicher Beschädigung hat das alles nichts zu tun.

    Zitat

    Kann sowas sein und was kann ich hier machen.

    Klar kann sowas sein. Vermieter sind auch nur Menschen.

    Was machen?

    Einwände gegen eine Abrechnung kann man als Mieter noch binnen 12 Monate nach Zugang erheben.

    Das wäre jetzt bestenfalls noch für die Abrechnung möglich die dir ab dem 08.07.2016 zugegangen ist.

    Für ältere Abrechnungen nicht mehr.

    Hallo,
    vor ca einem Monat hörte ich nachts aus meinem Kabuff sehr eigenartig laute Tiergeräusche.Mir war total unwohl und ich rief nachts den Kammerjäger an.Er kostete mich 500 Euro.Mein Vermieter gab mir das Geld zurück.Und nun fordert er es sich wieder ein.Ich sagte dass ich mich erst informieren möchte und er entgegnete mir dass ich Post von seinem Anwalt kriegen würde.Mir wurde erst im Nachhinein bewusst dass ich erst meinem Vermieter hätte Bescheid geben sollen bevor ich eigenständig einen Kammerjäger rufe.Doof gelaufen.Muss ich das Geld nun zurückzahlen?

    Bist Du die Schwester des Bruders der vor einigen Tagen wegen der Ratte des nächtens gefragt hat?

    Besichtigungen mit Kaufinteressenten mußt Du dulden. In den ersten 3 Monaten die das Haus zum Verkauf steht auf jeden Fall 1 x pro Woche a ca. 2 Stunden. Später nur noch 1 - 2 x pro Monat.

    Die dazu nötigen Termine können durchaus mündlich vereinbart werden. Eine bestimmte Form ist da nicht vorgeschrieben.

    Rein lassen mußt Du Eigentümer + Interessent oder eine vom Eigentümer beauftragte Person, z. N. Makler, + Interessent.

    Keinesfalls Interessenten allein.

    Namen der Interessenten müssen nicht genannt werden. Der Höflichkeit halber stellt man Interessent und Mieter bei der Besichtigung kurz vor.

    Es empfiehlt sich als Mieter selbst Termine anzubieten an denen Besichtigungen möglich sind. Das erspart Ärger und erleichtert allen Beteiligten die Terminplanung.

    Verweigerst Du grundlos Besichtigungen kann dich der Vermieter schadensersatzpflichtig machen.

    Zitat

    Der Makler hat wie gesagt auch Fotos von den Wohnungen gemacht, so das sich Interessenten auch so ein Bild machen könnten.

    Würdest Du eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen ohne es vorher persönlich besichtigt zu haben?

    Zitat

    Der Vermieter findet, dass der Mieter sich nicht ordentlich um einen Übergabe-Termin gekümmert hat (zu spät).

    Da ist der Vermieter im Irrtum. Zu Mietbeginn muß er sich um einen Übergabetermin kümmern.

    Zitat

    Der Vermieter beharrt darauf, dass er am 30.6. keine Zeit für einen Termin gehabt hätte und am 1.7. nicht arbeiten würde, daher der erste Werktag des Monats zur Übergabe gültig sei (3.7.).

    Sich hier auf BGB § 193 zu berufen ist umstritten.

    Ein Urteil besagt:

    Das Landgericht Berlin (65 S 219/10) entschied, dass Vermieter ihren Mietern die Wohnung mit Vertragsbeginn überlassen müssen, gleichgültig, ob es sich hier um einen Sonntag oder Werktag handelt.

    Quelle und mehr https://www.mieterbund.de/index.php?id=583

    Zitat

    Steht ihm die sofortige fristlose Kündigung zu und hat diese Gültigkeit?

    Wurde denn der Vermieter abgemahnt, sprich aufgefordert die Mietsache unverzüglich zur Verfügung zu stellen?

    Erst wenn der Vermieter danach die Übergabe verweigert wäre eine fristlose Kündigung möglich.

    So wir ich das verstehe hat der Vermieter ja angeboten die Übergabe am 3.7. zu machen. In dem Fall kann der Mieter bestenfalls die Miete kürzen, aber nicht fristlos kündigen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!