Beiträge von anitari

    Zitat

    Unsere Mandanten haben Anspruch auf Abgabe einer solchen Erklärung, da insoweit Recchtsicherheit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hergestellt werden muss.

    Dann soll der Herr Rechtsverdreher doch mal die rechtliche Grundlage dafür nennen. Da kommt er mit Sicherheit ins Schleudern. Denn es gibt keine solche.

    Ich würde erst mal gar nichts unternehmen/erwidern.

    Sondern selbst kündigen wenn Sie eine Wohnung gefunden haben. Das wäre im Moment zum 31.1.2014 möglich.

    Ich darf mal ganz diskret die Frage einwerfen, ob das durch den Gartenwasserzähler fliessende Frischwasser dann dem Regenabwasser kostenmässig hinzuzurechnen sein wird.

    Darfst Du.

    Regenwasser, Oberflächenentwässerung, Kanalgebühr, auch so Kind mit vielen Namen, richtet sich nach der versiegelten Fläche des Grundstücks. Also bebaute oder gepflasterte Flächen.

    Diese Gebühr wird auch nicht vom Versorger erhoben sondern von der Kommune.

    Gartenfläche ist ja eine Fläche wo das Wasser im Erdreich versickert.

    Hallo,
    erstmals vielen Dank für die rege Beteiligung und Hilfe!!!

    So wie es "anitari" in Beitrag 11 geschrieben hat so meinte ich es.
    Das Gartenwasser läuft bis jetzt über den Hauptzähler des Hauses. Somit wir für das Frischwasser zur Gartenbewässerung/Blumen auch gleichzeitig Abwassergebühren, die sehr hoch sind, zahlen müssen.

    Ist ja alles schön und gut, nur sehe ich nicht ein, dass wir für den Gartenwasserzähler selber aufkommen sollen.
    Sagen wir jetzt mal so, wenn ich den Zähler selber bezahle, darf ich den beim Auszug dann auch mitnehmen?? (So nebenbei gefragt)

    gruß didi

    Also so ein geeichter Kaltwasser kostet nicht die Welt. Ist im Baumarkt schon um die 20 - 30 € zu bekommen. Evtl.noch günstiger.

    Aber er muß ja installiert und vom Wasserversorger abgenommen werden. Installation, auch wenn Du sie selbst zahlen würdest, ginge nur mit Zustimmung des Vermieters da es eine bauliche Veränderung ist. Die Abnahme durch den Wasserversorger geht nur über den Vermieter.

    Den Zähler bei Auszug einfach mitnehmen geht schon gar nicht. Da er ja fest installiert und beim Versorger mit Zählernummer registriert ist.


    Wenn es sich nur um einen Zähler handelt wäre es denkbar das sich alle Mieter und der Vermieter die Kosten teilen. Ein Anspruch darauf das allein der Vermieter die Kosten trägt gibt es nicht. Außer es wurde vertraglich ein sog. Gartenwasserzähler zugesichert. Wovon ich mal nicht ausgehe.

    Hier hilft nur das Gespräch mit allen Mietern und dem Vermieter.


    Wie Sie auf die unterschiedlichen Preise bei unterschiedlichen Entnahmestellen nach dem Hauptzähler kommen, sollten Sie mir bitte erklären. Ich schwächle hier etwas.

    Gerne noch mal.

    Man installiert vor der entsprechenden Entnahmestelle, ich nenn sie mal Gartenwasserhahn, einen geeichten Kaltwasserzähler. Dann teilt man dies dem Versorger mit, der schickt einen Mitarbeiter vorbei der sich davon überzeugt das a) der Zähler geeicht und b) vor dem Gartenwasserhahn angebracht ist. Alles wird "amtlich" dokumentiert und der Verbrauch dieses Zählers künftig nur mit dem Frischwasserpreis berechnet.

    Ein Extrazähler ist hier nicht von Nöten, da die Differenz entsprechend des Umlageschlüssels verteilt wird.

    Natürlich ist ein Extrazähler für sog. Gartenwasser, oder wie immer man das auch nennt, nicht von Nöten.

    Aber im Sinne der Wirtschaftlichkeit schon angebracht. Ob ich nun für 1 m³ Wasser 5 € oder nur 1,50 € bezahle macht einen erheblichen unterschied.

    Ich kenne kein "Gartenwasser". Wird für den Garten Allgemeinwasser verwendet?

    Welchen Namen man dem Kind gibt ist doch egal. Entscheidend ist das es ein, vom Wasserversorger abgesegneter, separater Zähler ist für nur Frisch- aber kein Abwasser berechnet wird.

    Zitat

    Erfahrungsgemäß müssen die Stadtwerke, die das Wasser liefern, einen eigenen Zähler für dieses Wasser einrichten.

    Aber nur auf Antrag des Eigentümers. Zählergebühr eigentlich auch nicht. Es sei denn der Zähler wird gemietet.

    Aber gut, bei Stadtwerken mag das etwas anders sein.

    Ich spreche auch Erfahrung mit meinem Wasserversorger. Da reicht es aus einen geeichten Unterzähler zu installieren, dieser wird dann abgenommen, was einmalig eine kleine Gebühr kostet, und gut ist.

    Über welchen Zähler läuft denn bisher das Wasser für den Garten?

    Wenn über den der jeweiligen Wohnung ist es logisch das auch Abwasser berechnet wird.

    Logisch ist allerdings auch das, wenn keine reinen Gartenwasseruhren vertraglich zugesichert sind, der Vermieter die Kosten dafür nicht übernehmen muß.

    Moin,

    Ich hab da mal ne Frage.
    In meinem Mietvertrag steht drin das die Betriebskosten nach Wohnfläche umgelegt werden.

    Dann soll es so bleiben. Ohne Deine Zustimmung kann die Vermieterin das nicht ändern. 50:50 wäre nur "gerecht" wenn beide Wohnungen gleich groß wären.

    Die Grundsteuer hat nicht mit der Grundstücksgröße und Nebenräumen nichts zu tun.

    Ergo ist für Dich auch völlig irrelevant wie des Dokument heißt aus dem hervorgeht wie die korrekten Flächen bemessen sind.

    Falls die Vermieterin Probleme mit einfachster Mathematik hat gib Ihr die Formel die von Kolinum oder die hier

    Grundsteuer pro Jahr : durch Gesamtwohnfläche = Grundsteuer pro m² im Jahr x jeweilige Wohnfläche = anteilige Grundsteuer pro Jahr

    Es ist selbstverständlich, dass ich unter diesen Umständen nicht dauerhaft dort wohnen möchte, allerdings noch ein paar Monate. Welche Kündigungsfrist habe ich als Untermieter eines unmöblierten Zimmers?
    PS: Im Vertrag wurde nichts über die Kündigungsfrist niedergeschrieben.

    Die gesetzliche. 3 bzw. knapp 3 Monate. Wenn Du z. B. nur noch bis Ende Januar 2014 dort wohnen willst mußt Du spätestens am 4.11.13 die Kündigung beim Vermieter, schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift, beim Vermieter abgeben.

    Wartung z. B. der Therme ist keine Reparatur, auch keine sog. Kleinreparatur.

    Aber als Nebenkosten auf den Mieter umlegbar. Sofern denn vertraglich vereinbart.

    Zitat

    Ist das einwandfrei, dass ich zwei Rechnungen bekomme in der zwischen Wartung und Materialkosten im Rahmen der Wartung getrennt wird?

    Nein. Der Mieter bekommt dafür keine Rechnung, das wird mit den monatlichen Vorauszahlungen abge-/verrechnet.

    Mal davon abgesehen wäre eine Aufsplittung von Rechnungen bezüglich Kleinreparaturen ohnehin, milde gesagt, nicht sauber.

    Zitat

    Was soll ich machen, wenn mein Kumpel oder sein Vater dem potenziellen Nachmieter von mir, den es definitiv schon gibt, erlauben möchte, dass er sich in unserem Wohnzimmer (extrem kleines Zimmer, ca 8 qm) einquartieren darf, wenn er sieht, dass er mich nicht aus der Wohnung bekommt?

    Gegen die Einquartierung in das gemeinsam genutzte Wohnzimmer kannst Du nichts machen.

    Zitat

    Hab ich als Untermieter dafür auch noch Rechte?

    Rechte hast Du nur bezüglich Deiner Mietsache. Also das angemietete Zimmer.

    Oder wurde vertraglich die Mitbenutzung des Wohnzimmers zugesichert?

    Zitat

    aber ich möchte immer mehr als einen Schritt vor meinem "Kumpel" sein.

    Der ist nicht Dein Vertragspartner. Hat Dir also rein gar nichts zu sagen.

    Ich würde mal den Vermieter (Vater) kontaktieren ob er überhaupt was von den "Plänen" seine Thronsohnes weiß:cool:

    Mietminderung kann nur für die vertraglich vereinbarte Mietsache geltend gemacht werden. Das ist, wenn ich mich recht entsinne, ein Zimmer.

    Keine Klingel war von Beginn an bekannt, kein Briefkastenschlüssel beeinträchtigt nicht die Bewohnbarkeit der Mietsache, Wohnzimmer gehört nicht zur Mietsache und Kneipe über der Wohnung war auch bekannt.

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