Hallo,
erstmals vielen Dank für die rege Beteiligung und Hilfe!!!
So wie es "anitari" in Beitrag 11 geschrieben hat so meinte ich es.
Das Gartenwasser läuft bis jetzt über den Hauptzähler des Hauses. Somit wir für das Frischwasser zur Gartenbewässerung/Blumen auch gleichzeitig Abwassergebühren, die sehr hoch sind, zahlen müssen.
Ist ja alles schön und gut, nur sehe ich nicht ein, dass wir für den Gartenwasserzähler selber aufkommen sollen.
Sagen wir jetzt mal so, wenn ich den Zähler selber bezahle, darf ich den beim Auszug dann auch mitnehmen?? (So nebenbei gefragt)
gruß didi
Also so ein geeichter Kaltwasser kostet nicht die Welt. Ist im Baumarkt schon um die 20 - 30 € zu bekommen. Evtl.noch günstiger.
Aber er muß ja installiert und vom Wasserversorger abgenommen werden. Installation, auch wenn Du sie selbst zahlen würdest, ginge nur mit Zustimmung des Vermieters da es eine bauliche Veränderung ist. Die Abnahme durch den Wasserversorger geht nur über den Vermieter.
Den Zähler bei Auszug einfach mitnehmen geht schon gar nicht. Da er ja fest installiert und beim Versorger mit Zählernummer registriert ist.
Wenn es sich nur um einen Zähler handelt wäre es denkbar das sich alle Mieter und der Vermieter die Kosten teilen. Ein Anspruch darauf das allein der Vermieter die Kosten trägt gibt es nicht. Außer es wurde vertraglich ein sog. Gartenwasserzähler zugesichert. Wovon ich mal nicht ausgehe.
Hier hilft nur das Gespräch mit allen Mietern und dem Vermieter.