Mietvertrag Bagatellschäden

  • Hallo
    ich bin ganz neu hier und hoffe hier findet sich jemand, der mich aufklärt :)

    In unserem Mietvertrag steht folgendes:
    Die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden sind der Genossenschaft vom Mitglied zu erstatten.
    Bagatellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgeständen für Elektrizität, wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorichtungen von Fensterläden. Die kosten der Beiseitigung dürfen im Einzelfall den Betrag von 50,00€ nicht übersteigen.

    Wie muss ich das genau verstehen??
    Alles bis 50€ muss ich selbst zahlen und was mehr ist muss der vermieter zahlen??

  • erstmal vielen dank für deine antwort :)
    also wenn es jetzt 50,01€ sind muss der vermieter alles tragen? versteh ich das so richtig?


    Richtig, wenn es also mehr als 50 Ohren sind, dann muss der VM den Gesamtbetrag zahlen.

  • Vorausgesetzt in der Klausel steht auch noch ein Jahreshöchstbetrag. Wenn das von dir zitierte alles war, dürfte die Klausel unwirksam sein. Dann musst du garnichts bezahlen.

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