Garten-Wasseruhr

  • Hallo Gemeinde,

    ich bin seit einigen Tagen hier im Forum angemeldet und muß sagen ich bin total begeistert. Das Forum hat mir bis jetzt schon weitergeholfen. Großes Lob dafür!!!

    Doch nun zu meinem Problem:
    Wir wohnen seit 01.02.13 in einer wunderschönen Wohnung mit Balkon, Terrasse und Garten. Nun haben wir unsere Nebenkosten-Rechnung bekommen und bemerkt, dass wir für den Gebrauch von Gartenwasser auch Abwassergebühren zahlen müssen. (nicht gerade wenig)

    Nun meine Frage: Wenn ich (die zwei anderen Mieter auch) nun eine Wasseruhr für das Gartenwasser möchte, muß das der Vermeiter übernehmen oder wie er meint, er könne es auf die Mieter umlegen??

    Schon jetzt mal Danke für die Hilfe sag....
    gruß didi

  • Über welchen Zähler läuft denn bisher das Wasser für den Garten?

    Wenn über den der jeweiligen Wohnung ist es logisch das auch Abwasser berechnet wird.

    Logisch ist allerdings auch das, wenn keine reinen Gartenwasseruhren vertraglich zugesichert sind, der Vermieter die Kosten dafür nicht übernehmen muß.

  • Das Thema Gartenwasser und die Kosten für das Abwasser sind kein mietrechtliches. Erfahrungsgemäß müssen die Stadtwerke, die das Wasser liefern, einen eigenen Zähler für dieses Wasser einrichten. Für den Verbrauch fallen dann keine Abwasserkosten an, aber eine nicht kleine Zählergebühr.

    Hier ein Beispiel aus dem Internet: Gartenwasserz

  • Zitat

    Erfahrungsgemäß müssen die Stadtwerke, die das Wasser liefern, einen eigenen Zähler für dieses Wasser einrichten.

    Aber nur auf Antrag des Eigentümers. Zählergebühr eigentlich auch nicht. Es sei denn der Zähler wird gemietet.

    Aber gut, bei Stadtwerken mag das etwas anders sein.

    Ich spreche auch Erfahrung mit meinem Wasserversorger. Da reicht es aus einen geeichten Unterzähler zu installieren, dieser wird dann abgenommen, was einmalig eine kleine Gebühr kostet, und gut ist.

  • Satteln wir das Pferd:

    Ab dem Übergabepunkt des Wassers in das Haus misst der dort angebrachte Wasserzähler(Hauptzähler) den gesamten Verbrauch des Hauses. Damit wird auch gleichzeitig der Abwasserverbrauch erfasst, zusätzlich neuerdings auch noch das Oberflächenwasser(allerdings nur nach der betonierten Fläche).

    Der individuelle Verbrauch der einzelnen Wohnungen wird von den dort installierten Zählern gemessen.

    Die Summe aus allen Wohnungszählern korrespondiert in der Regel nicht mit den gemessenen Verbrauch des Hauptzählers.
    Diese Differenz liegt unter anderen auch an Zapfstellen, die Aufgaben von Gemeinschaftsanlagen(Garten, Heizungsanlage, Hausbesorgung) zu erfüllen haben. Ein Extrazähler ist hier nicht von Nöten, da die Differenz entsprechend des Umlageschlüssels verteilt wird.

    Ich hoffe Ihnen beim Verständnis der Dinge etwas geholfen zu haben

  • ..., dass wir für den Gebrauch von Gartenwasser auch Abwassergebühren zahlen müssen.


    Ich kenne kein "Gartenwasser". Wird für den Garten Allgemeinwasser verwendet?

  • Ich kenne kein "Gartenwasser". Wird für den Garten Allgemeinwasser verwendet?

    Welchen Namen man dem Kind gibt ist doch egal. Entscheidend ist das es ein, vom Wasserversorger abgesegneter, separater Zähler ist für nur Frisch- aber kein Abwasser berechnet wird.

  • Ein Extrazähler ist hier nicht von Nöten, da die Differenz entsprechend des Umlageschlüssels verteilt wird.

    Natürlich ist ein Extrazähler für sog. Gartenwasser, oder wie immer man das auch nennt, nicht von Nöten.

    Aber im Sinne der Wirtschaftlichkeit schon angebracht. Ob ich nun für 1 m³ Wasser 5 € oder nur 1,50 € bezahle macht einen erheblichen unterschied.

  • Klar, dass das Allgemeinwasser ist, für das der normale Preis incl. Abwasser bezahlt werden muss. Auch wenn das "Gartenwasser" nicht in die Kanalisation läuft, ist der Abwasserpreis zu bezahlen.

    Eine eigene Wasseruhr für den Garten zu installieren lohnt nur, wenn der Preis für das Abwasser sehr hoch und entsprechend auch der Verbrauch im Garten bei einigen m³ pro Jahr liegt.

    Äußern also Mieter den Wunsch nach einer "Gartenwasseruhr" geht das auf Ihre Kosten, denn sie sind der einzige Nutznießer dieser Maßnahme.

  • Aber im Sinne der Wirtschaftlichkeit schon angebracht. Ob ich nun für 1 m³ Wasser 5 € oder nur 1,50 € bezahle macht einen erheblichen unterschied.

    Das sogenannte Gartenwasser ist gar keines. Lediglich die Entnahmestelle liegt im Garten. Es fließt durch denselben Hauptzähler und wird zu einen einheitlichen Preis mit dem Wasserwerk verrechnet. Die hier verbrauchten cbm sind auch gleichzeitig die "verbrauchten" Schmutzwasser. Wohin das Abwasser tatsächlich fließt ist ohne Bedeutung.

    Wie Sie auf die unterschiedlichen Preise bei unterschiedlichen Entnahmestellen nach dem Hauptzähler kommen, sollten Sie mir bitte erklären. Ich schwächle hier etwas.


  • Wie Sie auf die unterschiedlichen Preise bei unterschiedlichen Entnahmestellen nach dem Hauptzähler kommen, sollten Sie mir bitte erklären. Ich schwächle hier etwas.

    Gerne noch mal.

    Man installiert vor der entsprechenden Entnahmestelle, ich nenn sie mal Gartenwasserhahn, einen geeichten Kaltwasserzähler. Dann teilt man dies dem Versorger mit, der schickt einen Mitarbeiter vorbei der sich davon überzeugt das a) der Zähler geeicht und b) vor dem Gartenwasserhahn angebracht ist. Alles wird "amtlich" dokumentiert und der Verbrauch dieses Zählers künftig nur mit dem Frischwasserpreis berechnet.

  • Hallo,
    erstmals vielen Dank für die rege Beteiligung und Hilfe!!!

    So wie es "anitari" in Beitrag 11 geschrieben hat so meinte ich es.
    Das Gartenwasser läuft bis jetzt über den Hauptzähler des Hauses. Somit wir für das Frischwasser zur Gartenbewässerung/Blumen auch gleichzeitig Abwassergebühren, die sehr hoch sind, zahlen müssen.

    Ist ja alles schön und gut, nur sehe ich nicht ein, dass wir für den Gartenwasserzähler selber aufkommen sollen.
    Sagen wir jetzt mal so, wenn ich den Zähler selber bezahle, darf ich den beim Auszug dann auch mitnehmen?? (So nebenbei gefragt)

    gruß didi

  • Zitat

    Sagen wir jetzt mal so, wenn ich den Zähler selber bezahle, darf ich den beim Auszug dann auch mitnehmen?? (So nebenbei gefragt)

    Klar, wenn du den angeschafft hast, gehört er dir. Aber denk dran, geeichte Kaltwasserzähler (und einen solchen brauchst du), sind nur 6 Jahre zugelassen. Dann muss entweder ein neuer her, oder der alte muss nachgeeicht werden. Die Eichung ist aber wesentlich teuer, bietet sich also nicht an.

    Hast du dir denn mal ausgerechnet, wieviel Wasser du im Garten verbrauchst? Denn es ist eine einfache Rechnung, anhand der Kosten für den Einbau festzustellen, wieviel Wasser du dafür bekommst.

  • Hallo,
    erstmals vielen Dank für die rege Beteiligung und Hilfe!!!

    So wie es "anitari" in Beitrag 11 geschrieben hat so meinte ich es.
    Das Gartenwasser läuft bis jetzt über den Hauptzähler des Hauses. Somit wir für das Frischwasser zur Gartenbewässerung/Blumen auch gleichzeitig Abwassergebühren, die sehr hoch sind, zahlen müssen.

    Ist ja alles schön und gut, nur sehe ich nicht ein, dass wir für den Gartenwasserzähler selber aufkommen sollen.
    Sagen wir jetzt mal so, wenn ich den Zähler selber bezahle, darf ich den beim Auszug dann auch mitnehmen?? (So nebenbei gefragt)

    gruß didi

    Also so ein geeichter Kaltwasser kostet nicht die Welt. Ist im Baumarkt schon um die 20 - 30 € zu bekommen. Evtl.noch günstiger.

    Aber er muß ja installiert und vom Wasserversorger abgenommen werden. Installation, auch wenn Du sie selbst zahlen würdest, ginge nur mit Zustimmung des Vermieters da es eine bauliche Veränderung ist. Die Abnahme durch den Wasserversorger geht nur über den Vermieter.

    Den Zähler bei Auszug einfach mitnehmen geht schon gar nicht. Da er ja fest installiert und beim Versorger mit Zählernummer registriert ist.


    Wenn es sich nur um einen Zähler handelt wäre es denkbar das sich alle Mieter und der Vermieter die Kosten teilen. Ein Anspruch darauf das allein der Vermieter die Kosten trägt gibt es nicht. Außer es wurde vertraglich ein sog. Gartenwasserzähler zugesichert. Wovon ich mal nicht ausgehe.

    Hier hilft nur das Gespräch mit allen Mietern und dem Vermieter.

  • Ich darf mal ganz diskret die Frage einwerfen, ob das durch den Gartenwasserzähler fliessende Frischwasser dann dem Regenabwasser kostenmässig hinzuzurechnen sein wird.

  • Zitat

    dann dem Regenabwasser kostenmässig hinzuzurechnen sein wird.

    Nö! Dieses Wasser für den Garten (Gartenwasser) versickert im Erdreich und belastet nicht die Kanalisation. Im Gegensatz dazu fallen ja nur für die versiegelten Flächen eines Grundstücks Kosten an, weil das Regenwasser in die Kanalisation läuft.

  • Ich darf mal ganz diskret die Frage einwerfen, ob das durch den Gartenwasserzähler fliessende Frischwasser dann dem Regenabwasser kostenmässig hinzuzurechnen sein wird.

    Darfst Du.

    Regenwasser, Oberflächenentwässerung, Kanalgebühr, auch so Kind mit vielen Namen, richtet sich nach der versiegelten Fläche des Grundstücks. Also bebaute oder gepflasterte Flächen.

    Diese Gebühr wird auch nicht vom Versorger erhoben sondern von der Kommune.

    Gartenfläche ist ja eine Fläche wo das Wasser im Erdreich versickert.

  • Nö! Dieses Wasser für den Garten (Gartenwasser) versickert im Erdreich und belastet nicht die Kanalisation. Im Gegensatz dazu fallen ja nur für die versiegelten Flächen eines Grundstücks Kosten an, weil das Regenwasser in die Kanalisation läuft.


    Jau, alles klar... (hatte noch den Kopf versiegelt;) )

  • Diese Gebühr wird auch nicht vom Versorger erhoben sondern von der Kommune.
    Gartenfläche ist ja eine Fläche wo das Wasser im Erdreich versickert.


    Alles klar, jetzt sind wir meinungskondom...:rolleyes:

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