Beiträge von anitari

    Zitat

    Aber warum schreibt er ab 1.11 ?

    Weil er, wenn früher ein neuer Mieter gefunden wird, Sie früher aus dem Mietvertrag entläßt z. B.

    Zitat

    er will nächste Woche jeden Tag kommen um evtl besichtigungen zu machen...


    Dann gewähren Sie ihn einen Termin a ca. 45 - 60 Minuten der in Ihren Zeitplan paßt.

    Der Vermieter darf nicht nur die Miete für November verlangen, auch noch die für Dezember.

    Das im Inserat steht ab 1.11.13 zu vermieten heißt doch nicht das sie ab 1.11.13 vermietet ist.

    Ich bezweifel stark das in 5 Tagen ein neuer Mieter gefunden wird der dann auch gleich einzieht.

    Ich schliesse mich anitari an, bis auf das Datum: Die schriftliche Kündigung muss bis zum 6.11.13 tagsüber beim Mieter sein.

    Ich schrieb von fristloser Kündigung mit vorheriger Abmahnung wegen mehrfach/ständig/wiederholt verspäteter Mietzahlungen dear Berny:rolleyes: Und von Bundesländern in denen der 1.11. ein Feiertag ist.

    Das Zimmer ist unmöbliert.

    Muss die Abmahnung schriftlich sein?

    Ja. Kündigen können Sie dann wenn sie trotz Abmahnung wieder nicht pünktlich oder unvollständig zahlt. Wäre jetzt also frühestens am 4. Werktag im November möglich. Das ist in Bundesländern wo der 1.11. Feiertag ist in diesem Jahr übrigens erst der 7.11.

    Die Dritte Person ist eingezogen und zahlt Miete, ergo hat sie einen Mietvertrag. Einen mündlichen der genau so wirksam ist wie ein schriftlicher.

    Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.

    Diese besagen unter anderem das die Kündigungsfrist seitens des Vermieters mindestens 3 Monate beträgt, die Kündigung der Schriftform bedarf und der Vermieter einen schwerwiegenden Grund zur Kündigung haben und diesen in der Kündigung nennen muß.

    Zitat

    Die Miete wird nicht pünktlich bezahlt und kam diesen Monat sogar unvollständig.

    Das wäre, nach Abmahnung, ein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Hat die 3. Person aber ein möbliertes Zimmer innerhalb der selbst bewohnten Wohnung des Vermieters nur für sich allein gemietet sieht die Sache anders aus.


    Das Mietrecht kennt übrigens den Begriff Untermiete nicht.

    Bei den läppischen Vorauszahlung bin ich nicht im geringsten entsetzt.

    Zitat

    ...warum erst die Abstufung?!

    Weil die tatsächlichen Heizkosten von Juni - September wesentlich geringer sind wie die gezahlten.

    Sie hätte besser die 136 € weiter zahlen sollen. Wobei das für Heiz- und Nebenkosten bei 83 m³ auch schon zu wenig wäre.

    Neuerdings können Sie keine Mietminderung bei Modernisierungsarbeiten geltend machen. Dumm gelaufen.

    Falsch.

    Energetische Modernisierungen führen für eine begrenzte Zeit von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung (§ 536 BGB). Ist etwa eine Dämmung der Außenfassade mit Baulärm verbunden, ist für die Dauer von drei Monaten die Mietminderung wegen dieser Beeinträchtigung ausgeschlossen. Ab dem vierten Monat kann eine Mietminderung wie bisher geltend gemacht werden, sofern die Baumaßnahme bis dahin nicht abgeschlossen und die Nutzung der Wohnung weiter beeinträchtigt ist. Der vorübergehende Minderungsausschluss gilt nur für energetische Modernisierungen. Bei anderen Modernisierungen (z.B. Modernisierung eines Bades) bleibt es beim unbeschränkten Minderungsrecht.Unberührt bleibt natürlich auch das Recht des Mieters zur Mietminderung, wenn die Wohnung wegen der Baumaßnahmen nicht mehr benutzbar ist.


    Quelle BMJ - Mietrecht

    Zitat

    Eigentlich dachte ich, so ein Forum ist dafür da, um Erfahrungen auszutauschen und um Hilfestellungen zu bekommen.

    Viele der Antworten sind Erfahrungen und Hilfestellungen. Wenn auch manchmal zwischen den Zeilen versteckt.

    Also nix mit Verkürzung der Kündigungsfrist.

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    Schimmel ist nun mal der "beliebteste" Grund bei Mietern die Kündigungsfrist zu umgehen bzw. zu verkürzen. Sorry wenn Ihnen die Antworten abfällig erscheinen, aber das sind Tatsachen und Erfahrungen.

    Zitat

    Ich muss ständig lüften weil der Modergeruch sonst zu viel wird. Dabei ist es sehr kalt, am Abend heize ich dann.

    Dauerlüften und zu wenig heizen. Alles klar.

    Zitat

    Habe ich über Nacht Fenster und Tür zum Bad geschlossen

    Auch alles klar.

    Mehr geht gar nicht um es dem weißen Pferd so richtig gemütlich zu machen.

    Zitat

    Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die bei Übergabe der Wohnung in voller Höhe fällig ist

    Da irrt der Vermieter.

    BGB § 551 Abs. 2

    Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

    Zitat

    Hierbei besteht keinerlei Zusammenhang mit der Kaution

    Da hat der Vermieter recht.

    Zitat

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Kaution im Falle von Mängeln schon einbehalten werden darf!?


    Hier irren Sie.

    Kaution ist eine Sicherheit des Vermieters für evtl. Ansprüche nach Mietende. Nicht des den Mieters für evtl. Mängel bei Mietbeginn.

    Bitte beachten das die Nichtzahlung der Kaution, wenn mindestens 2 KM vereinbart sind, zur fristlosen Kündigung führen kann. Allerdings frühestens am 4. Werktag des 3. Monats nach Mietbeginn.


    Zitat

    Aber es ist doch eigentlich verständlich, dass ich vor der Kautionszahlung die Übergabe machen möchte?

    Wie gasagt, Mängel bei Mietbeginn haben nichts mit der Kaution zu tun. Ab Sie nun auf Ihr Recht zur Ratenzahlung bestehen oder nicht müssen Sie selbst entscheiden.

    Zitat

    Vermieter nach Anruf sagt , dass solche Rechnung vom Wasserversorger ENNI NRW Moers kam und kann nichts machen
    Es ist ca 55% Preissteigerung

    Dann soll der Vermieter das gesagte schriftlich belegen. Sprich Ihnen die Originalrechnung des Wasserversorgers, in seinen Räumen, vorlegen. Am besten auch noch die von 2011. Kopien, falls nötig, sind gegen Zahlung von maximal 26 Cent möglich oder einfach Fotos machen.

    Die Einsichtnahme von Originalbelegen muß der Vermieter gewähren. Vorher keine Zahlung bzw. nur des unstrittigen Teils der Abrechnung.

    Zitat

    Diese kann man doch durch Klagen lange hinauszögern.

    Und wenn sich am Ende raus stellt das sie völlig korrekt ist, zahlt der Mieter die Prozesskosten.

    Zitat

    Rechtschutzversicherung wäre dann noch wichtig.

    Die zahlt übrigens nur wenn von vorn herein Aussicht besteht das der Prozess zu Gunsten des Versicherungsnehmers ausgeht.

    Zitat

    Ich informiere den Vermieter darüber das meine Freundin bei mir wohnt, er kann sich ja dazu äußern wenn er nicht damit einverstanden ist.

    Habe ich mich so mißverständlich ausgedrückt:confused:

    Nicht informieren das die Freundin eingezogen ist, sondern den VM um Zustimmung bitten das sie einziehen darf.

    Andersrum geht die Chose in die Hose.

    Zitat

    es ist Pflicht den Vermieter darüber zu informieren da der Mietvertrag ja mit einer Person läuft.

    Es ist die Pflicht des Mieters den Vermieter

    Zitat

    vor

    Einzug um Zustimmung zu bitten. Ansonsten riskiert er die Kündigung.

    Zitat

    Ich kann mir aber nicht vorstellen das ein Vermieter es verbieten kann das eine Freundin bei mir dauerhaft wohnt, oder ?

    So gut wie gar nicht.

    Zitat

    Aber rechtlich sind wir doch auf der sicheren Seite, oder?

    Absolut. Sie dürften die Kaution auch in 3 gleichen Raten zahlen. Dann wäre bei Mietbeginn lediglich 1/3 fällig.

    Wie sich verhalten? Schwer zu sagen. Wirklich erst am 1.11. einziehen zum Beispiel. Dann muß er Sie in die Wohnung lassen. Miete ist übrigens spätestens am 3. Werktag fällig. Das wäre im November, falls der 1. Feiertag ist, erst der 6.11.

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