ZitatLaut Mietvertrag müssen alle Tapeten ab und die Wände weiß gestrichen werden.
Ist unwirksam.
Mit den Sanierungs-/Modernisierungsarbeiten kann der Vermieter gerne nach Mietende beginnen oder er entläßt Euch vorzeitig aus dem Vertrag.
ZitatLaut Mietvertrag müssen alle Tapeten ab und die Wände weiß gestrichen werden.
Ist unwirksam.
Mit den Sanierungs-/Modernisierungsarbeiten kann der Vermieter gerne nach Mietende beginnen oder er entläßt Euch vorzeitig aus dem Vertrag.
Vor Eurem Vertragsende darf der Vermieter die Wohnung niemandem, wozu auch immer, zum Gebrauch überlassen.
Es sei denn er entläßt Euch vorzeitig aus dem Vertrag.
Ich würde ihn, da die Wohnung offensichtlich schon bewohnt ist, ab wann der Vertrag beginnt spielt keine Rolle, auffordern die Miete für November zu erstatten und Euch per 31.10. aus dem Vertrag zu entlassen.
Vorher würde ich noch mal den Schlüssel fordern weil Ihr was vermißt was evtl. noch in der Wohnung sein könnte. Was ganz Kleines. Ehe-, Ohrring oder ähnliches![]()
War aber auch unklug vorzeitig alle Schlüssel abzugeben.
Ist die Wohnung ab November vermietet oder sieht es nur so aus?
ZitatEmail mit Aufstellung der Mängel und das er sie beseitigen soll, werden nicht beantwortet.
Nichts gegen moderne Kommunikationsmittel, aber hier würde ich auf die gute alte Post vertrauen.
Mängelliste mit Fristsetzung und Ankündigung Mietminderung nachweisbar, möglichst noch von Zeugen bestätigt, per Einwurfeinschreiben.
Frist setzen - ja
Miete reduzieren - möglicherweise
Wie viel Prozent - unbedingt fachlichen Rat einholen oder besser noch fachlich vornehmen lassen.
Heizung selbst reparieren lassen und mit der Miete verrechnen - wäre eine Option. Allerdings die letzte und auch nur dann wenn die Heizung total ausfällt und der VM nicht agiert.
Aber deine Antwort war nicht sehr hilfreich. Viele gleiche Antworten, immer wieder kopiert, ein wenig schreibfaul von daher warte ich die anderen Antworten noch ab. Vielleicht sind die etwas schreibfreudiger.
Warum sollte man zu den Fragen immer was neues schreiben wenn sich die Antworten decken?
Berny ist nicht schreibfaul nur praktisch.
Im Übrigen schließe ich mich, da auch schreibfaul, seinen Ausführungen voll und ganz an.
In einer Wohnung mit 2 1/2 Zimmern?
Na ja, Spüle, Dusche, Badewanne, Handwaschbecken, Waschmaschine und Klospülung macht schon mal 6.
Evtl. gibt es noch ein Gäste-WC. Bei 8 Zählern wären das ca. 4 € Miete pro Monat.
Aber gut, wie können nur orakalen. Das bringt den TE nicht weiter bzw. und nicht wenn er sich nicht weiter dazu äußert.
Da fällt mir noch was auf.
Abrechnungszeitraum ist der 1.11.12 - 31.10.13
Laut TE ist er am 1.9.12 eingezogen. Da wäre zu klären ob das auch Mietbeginn war.
Unmöglich, bei dieser hohen Summe!
Stimmt. Bei nur 237 m² Gesamtfläche eine Unsumme.
Allerdings steht in der Abrechnung Ihre Einheiten 8. Was wiederum bedeuten könnte das an jeder Wasserentnahmestelle ein Zähler ist.
ZitatWas mich stutzig macht ist der Posten Wasserzähler, der in beiden Abrechnungen auf den Cent genau1.543,56 € ausmacht. Was soll das sein?
Ich vermute mal Miete. Da kann das durchaus sein das der Betrag jedes Jahr der gleiche ist.
Der Vermieter kann an den Forderungen stellen der als Mieter im Vertrag steht und diesen unterschrieben hat.
Der Begriff Wohneinheit läßt mich vermuten das es Eigentumswohnungen sind.
Wenn das stimmen sollte ist es egal eigentlich ob da Wohneinheit oder Fläche steht.
Der Eigentümer zahlt bestimmte Posten nach Wohneinheit, ob er das nun für seinen Mieter auf die Wohnfläche umrechnet oder nicht kommt aufs gleiche raus.
Beispiel:
Der Eigentümer zahlt für seine Wohneinheit 500 € Versicherungen im Jahr.
Wohnung hat 100 m², macht 5 € pro m² x 100 m² = 500 €
ZitatMir wäre hier wichtig, dass ich die Rechtslage kenne.
Kannst Du hier nachlesen
Ganz unten dem Link >>> Kaution (Rückzahlung folgen.
ZitatBisher habe ich jedesmal die Kaution direkt am Tag der Wohnungsübergabe in bar ausgezahlt bekommen.
Dann hast Du bisher jedes mal Glück gehabt.
Weil ich ihn mittlerweile so gut kenne, und seine Mutter quasi nur formhalber im Vertrag steht.
Und im Falle das kein Untermietervertrag zwischen Ihm und seiner Mutter besteht. Könnte ich ihn dann rausschmeissen?
Form halber oder nicht, sie steht im Vertrag und ist damit zu 1/3 Vermieter.
Noch mal, der Sohn ist eingezogen und zahlt Miete. Damit ist ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen.
Dieser kann vom Vermieter (hier 3 Personen) nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Irgednwas funktioniert hier wohl nicht richtig.
Schon länger nicht. Etwa seit dem 1.11. bzw. das Logo neu ist.
Man muß ständig die Seite(n) neu laden.
Zitatdann echt toll .... bis 200 Euro Streitwert lohnt sich nicht zu klagen ...
So weit ich weiß nehmen Gerichte keine Klage unter Streitwert 1000 € an.
möchtest du sagen dass Standart "Mieterschutzbund" für ca. 100 Euro /Jahr nur berät vielleicht schreibt ein paar Briefe
aber wenn es um Klage vor Gericht kommt dann muss man Zusatzversicherung haben ??
hoffe ich nicht ... oder ?
Genau das möchte ich sagen!
ZitatSind wir rechtlich verpflichtet den Vermieter in die Wohnung zu lassen,
um potentiellen Nachmietern die Wohnung zu zeigen?
Ja. BGB § 809
ZitatKann man eigentlich rechtlich früher aus dem Vertrag, wenn man einen Nachmieter stellt oder
liegt das in der Entscheidung des Vermieters.
Allein Entscheidung des Vermieters.
ZitatNun würde mich mal interessieren darf nach 3 Jähriger erlaubter nutzung der Boden nun Dicht gemacht werden ?
Was der Vermieter jahre lang lediglich geduldet hat muß er nicht weiterhin dulden.
Ein sog. Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.
Zitatnun kommen sie mit der aussage der stehe ja nicht mit im Mietvertrag
Dann haben Sie auch keinen Anspruch auf die Nutzung des Dachbodens.
Zitatda bleibt nichts übrig sondern Mieterschutzbund
Der vertritt seine Mitglieder aber nicht im Falle eines Rechtsstreits.
Außer man schließt in Zuge der Mitgliedschaft eine Rechtsschutzversicherung ab.
Eine Rechtsschutzversicherung die auch Mietrecht beinhaltet.
Die zahlt aber nur wenn Aussicht auf Erfolg einer Klage besteht.
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