Der "Boiler" ist wohl eine Therme nehme ich mal an. Ansonsten würde bei Ausfall nicht die ganze Wohnung kalt bleiben sondern nur das Wasser.
Mietminderung bei totalem Ausfall der Heizung in der Heizungsperiode ist natürlich Dein Recht.
Aber davon wir die Hütte nicht warm.
ZitatDer Techniker war bereits mehrfach da, aber es hat sich nichts geändert
Was für ein "Techniker"?
ZitatEr schaltet sich aufgrund einer technischen Störung ständig aus, wobei auch die Störungsleuchte dauerhaft leuchtet. Der Boiler lässt sich erst nach mehrfachem Betätigen der manuellen Zündungstaste wieder einschalten.
Das läßt auf einen Defekt am Brenner schließen. Irgend wann geht auch die manuelle Zündung nicht mehr.
Da muß ein Heizungsfachmann und nicht irgend ein Techniker ran.
Vermieter nachweisbar auffordern das umgehend beheben zu lassen (innerhalb von max. 5 Werktagen).
Ansonsten Ersatzvornahme.
Heißt, selbst einen Fachmann bestellen, das Ding reparieren lassen und mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.
Aber alles schön nachweisbar dem VM mitteilen.
Also nix SMS oder E-Mail. Gute alte Post!
