Beiträge von anitari

    Der "Boiler" ist wohl eine Therme nehme ich mal an. Ansonsten würde bei Ausfall nicht die ganze Wohnung kalt bleiben sondern nur das Wasser.

    Mietminderung bei totalem Ausfall der Heizung in der Heizungsperiode ist natürlich Dein Recht.

    Aber davon wir die Hütte nicht warm.

    Zitat

    Der Techniker war bereits mehrfach da, aber es hat sich nichts geändert

    Was für ein "Techniker"?

    Zitat

    Er schaltet sich aufgrund einer technischen Störung ständig aus, wobei auch die Störungsleuchte dauerhaft leuchtet. Der Boiler lässt sich erst nach mehrfachem Betätigen der manuellen Zündungstaste wieder einschalten.

    Das läßt auf einen Defekt am Brenner schließen. Irgend wann geht auch die manuelle Zündung nicht mehr.

    Da muß ein Heizungsfachmann und nicht irgend ein Techniker ran.

    Vermieter nachweisbar auffordern das umgehend beheben zu lassen (innerhalb von max. 5 Werktagen).

    Ansonsten Ersatzvornahme.

    Heißt, selbst einen Fachmann bestellen, das Ding reparieren lassen und mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.


    Aber alles schön nachweisbar dem VM mitteilen.

    Also nix SMS oder E-Mail. Gute alte Post!

    Betrag abziehen, dem VM freundlicherweise mitteilen warum und fertig.

    Es sind nur Betriebskosten gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung umlegbar. Betriebskosten gemäß § 1, u. a. Verwaltungskosten, sind nicht umlegbar.

    Damit hast Du auch gleich die rechtliche Grundlage auf die Du Dich berufen kannst.

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    Nun meine erste Frage: Kann das wirklich sein oder kann dies an dem neu eingezogenen Gewerbe liegen?

    Einsicht in die Versicherungspolice/n verlangen.

    Die zusätzlichen Tonnen müßten von den Gewerbeeinheiten gezahlt werden. Allerdings ist die Leerung von Papiertonnen meist kostenlos bzw. in den Grundgebühren enthalten. Mal beim örtlichen Entsorger nachfragen.

    Wenn die Treppenhausreinigung vertraglich vereinbart ist darf der VM diese Kosten auch umlegen. Fragen oder informieren muß er die Mieter nicht.

    Zitat

    Darf Vermieter Stromanbieter für Allgemeinstrom wechseln, ohne Mieter zu informieren?

    Darf er. Allerdings ist er auch zur Wirtschaftlichkeit angehalten. Ist der neue Anbieter also wesentlich teurer als der alte könnt Ihr als Mieter dagegen Einspruch erheben.

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    Aus dem Deckblatt des neuen Stromanbieters geht hervor, dass allein der Grundpreis 120,- € beträgt

    Und wie hoch war der Grundpreis des alten Anbieters?

    Zitat

    Deswegen wollte ich wissen ob sich daraus ergibt das das trotzdem ein Mietvertrag mit Pauschalen Nebenkosten ist über die dann doch nicht extra eine Abrechnung gemacht wird.

    Steht im Vertrag tatsächlich Pauschale oder monatliche Vorauszahlung?

    Nebenkosten die vertraglich nicht vereinbart sind muß der Mieter auch nicht zahlen.


    Zitat

    Nur laut Mietnebenkostenspiegel von DMB ...

    Das sind lediglich Durchschnittswerte.

    Zitat

    Wir waren mit der Nebenkostenabrechnung beim besten Anwalt für Mietrecht der Stadt, der häufiger mit den Vermietern zu tun hat und direkt Kontakt zu den Vermietern aufgenommen hat und uns vollkommen recht gab. Er hat uns bestätigt, dass hier entweder ein Betrugsfall vorliegt oder die Vermieter eine viel zu teure Versicherung abgeschlossen haben. Wie dem auch sei, er hat uns mitgeteilt, dass solch eine hohe Gebäudeversicherung, nicht von den Mietern getragen werden muss, da hier ein Fehler der Vermieter vorliegt.
    Auf das Schreiben des Anwalts haben sich die Vermieter nie gemeldet bzw. reagiert.

    Und was hat der beste Anwalt für Mietrecht der Stadt bzw. habt Ihr weiter unternommen?

    Zitat

    und zweitens habe ich jetzt einen Mietvertrag mit Pauschalen Nebenkosten über die dann nicht mehr abgerechnnet wird oder wie muss ich das jetzt einordnen?

    Eigentlich hast Du immer noch den Mietvertrag von 1989 und es gilt weiterhin was dort zu Nebenkosten vereinbart wurde.

    Außer Du warst so unklug mit dem neuen Eigentümer einen neuen Mietvertrag abzuschließen.

    Dann gilt dieser und was dort zu Nebenkosten vereinbart ist.

    Bitte mal die entsprechende Klausel wörtlich posten oder die Seite des Vertrages als Bild einstellen.

    Zitat

    Aus Wunsch des Nachmieters habe ich die Tapeten entfernt, ...

    Und was hat der mit dem Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter zu tun?

    Nichts!

    Wenn hier jemand was zu "wünschen" hat ist es Ihr Vermieter.

    Und das auch nur dann wenn die vertragliche Vereinbarung wirksam ist.

    Zitat

    1. Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

    Ist schon sehr schwammig.

    Erstmal danke für die Antworten. Ja, ich habe schriftlich gekündigt, aber eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe ich nicht erhalten.
    Das einzige was ich habe ist die SMS mit folgendem Wortlaut:
    "Erfreulicherweise bestätige ich Ihnen hiermit, dass Sie schon zum 31.12.2013 die Wohnung verlassen können."

    Hoffentlich auch in Schriftform.

    Kündigungsbestätigung, egal ob schriftlich oder sonst wie, ist kein Muss.

    Die Wohnung verlassen kann man man auch ohne freundliche Erlaubnis des Vermieters.

    Und was von SMS und/oder E-Mail zu halten ist haben Berny und ich ja kund getan.

    Zitat

    Können wir dann die Miete gemäß Mängelliste mindern ...

    Welche Miete denn? Euch ist doch gar keine bekannt. Das und der Mietbeginn wären die minimalsten Anforderungen an einen mündlichen Vertrag.

    Zitat

    Woraufhin wir sogar nach der mündlichen Absprache einen neuen Mietvertrag zum 1.11. gefordert haben.

    Dieser Forderung will der Vermieter offensichtlich nicht nachkommen.


    Was mich ehrlich gesagt nicht wundern würde.

    Zitat

    Kann ich aufgrund der SMS, die er mir geschrieben hat (dass ich Ende Dezember aus der Wohnung/dem Mietvertrag kann), darauf bestehen, dass ich den Januar nicht mehr zahlen muss?

    Nein. Außerdem steht da Kann, also Wahrscheinlichkeitsform.

    Zählen würde nur ein Mietvertrag mit einem zum 1.1.14, da dieser aber nicht zustande gekommen ist müssen Sie für den Januar noch Miete + NK zahlen.

    Zitat

    Wie sieht es denn bei den Kosten, Abfall und Gartenpflege, bei Leerstand aus?

    Die muß natürlich der Vermieter tragen. Bei Umlage nach Personen mit einer fiktiven Person. Da kommt ihm der Umlageschlüssel natürlich zu gute.

    Aber Berny hat einen wichtigen Punkt genannt. Nämlich die mietvertragliche Vereinbarung. Ist dort nicht explizit vereinbart das bestimmte Kosten nach Personen umgelegt werden, muß der Vermieter sie nach Wohnfläche umlegen.

    Sofern nach Verbrauch nicht möglich.

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