Guten Tag!
Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung von 2012 bekommen. Ich war
dieses Jahr am 30 April ausgezogen. Auf meiner Abrechnung steht unter sonstige Kosten
"Kosten Wohnungsabname" ist sowas rechtens? Der Betrag ist 71.40€. Ich kenne mich
mit sowas leider nicht aus und weiss nicht ob ich es zahlen muss.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
mfg
dreierwalder
Kosten für Wohnungsabnahme
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dreierwalder -
21. Dezember 2013 um 13:31 -
Erledigt
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Das sind Verwaltungskosten. Diese sind nicht umlegbar.
Also nicht rechtens.
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ok danke erstmal. wie muss ich mich verhalten? muss ich einspruch einlegen oder soll ich einfach den betrag von der
Gesamtvorderung abziehen? -
Betrag abziehen, dem VM freundlicherweise mitteilen warum und fertig.
Es sind nur Betriebskosten gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung umlegbar. Betriebskosten gemäß § 1, u. a. Verwaltungskosten, sind nicht umlegbar.
Damit hast Du auch gleich die rechtliche Grundlage auf die Du Dich berufen kannst.
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Hallo dreierwalder,
ich würde dem Posten Verwaltungskosten widersprechen mit Verweisauf die genannte Rechtsvorschrift und ihn nicht zahlen.
Die anderen Posten sind alle gerechtfertigt?? -
Moin MOin!
Also ein Punkt in der Abrechnung ist aufgeführt der mich stutzig macht. "" Seperate Treppenhausreinigung" 4 mal 10 euro. ist das rechtens? bin grade dabei ein wiederruf zu machen Poste den gleich mal rein ob das so in Ordnung ist.
mfg
Dreierwalder -
Ich bins nochmal !
habe im Mietvertrag eine Zusatzerklärung gefunden . da steht
Sollte die Wohnungsabnahme bei Auszug durch eine Hausverwaltung oder bevollmächtigte Personen vorgenommen werden
inkl. Erstellung des Abnahmeprotokolls , so erhät diese dafür eine Pauschales Endgelt von 60 euro +Mwst.Sieht die Rechtslage nun anders aus ? da ich ja das anerkannt hatte mit Unterschrift?
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So schnell kann man in die Irre gehen.
Also, die Forderung hat nichts mit Betriebskosten zu tun. Somit waren alle Antworten einhellig richtig.Ist eine solche Gebühr im Mietvertrag vereinbart, ist diese auch zu erfüllen. Da in Formularverträgen so ein Passus nicht zu finden ist, handelt es sich hier um eine Individualvereinbarung und dafür müssen Sie gerade stehen.
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habe im Mietvertrag eine Zusatzerklärung gefunden . da steht
Sollte die Wohnungsabnahme bei Auszug durch eine Hausverwaltung oder bevollmächtigte Personen vorgenommen werden
inkl. Erstellung des Abnahmeprotokolls , so erhät diese dafür eine Pauschales Endgelt von 60 euro +Mwst.
Sieht die Rechtslage nun anders aus ? da ich ja das anerkannt hatte mit Unterschrift?
Ja und...?
1. dürfte es sich zwar nicht um ein Endgelt, sondern um ein Entgelt handeln.
2. ist nicht erkennbar, von wem die Person das End/tgelt bekommt.
Also würde ich es beim Fall des Falles drauf ankommen lassen. -
Also ein Punkt in der Abrechnung ist aufgeführt der mich stutzig macht. "" Seperate Treppenhausreinigung" 4 mal 10 euro.
Bitte wortwörtlich...
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