Beiträge von anitari

    Zitat

    Meine Frage ist nun, ob denn meine beiden Mitbewohnerinnen auch
    noch ein Mitspracherecht bei dem Nachmieter haben.

    Haben sie. Denn neben Dir und dem Vermieter müssen auch sie Deiner Entlassung aus dem und der Aufnahme eines Nachmieters in den Vertrag zustimmen.

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    Gibt es irgendetwas was ich tun kann, um
    doch noch ausziehen zu können

    Ausziehen kannst Du jeder Zeit.

    Was Du tun kannst um aus dem Vertrag zu kommen wenn Deine Mitbewohner einer Vertragsentlassung nicht zustimmen?

    Sie auf Zustimmung zur Kündigung des kompletten Mietvertrages verklagen.

    Nebenkostenabrechnung darf er, wenn denn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind. Auch wenn er die Jahre zuvor nicht abgerechnet hat. Sie könnten im Gegenzug auch die längst überfälligen Abrechnungen fordern. Je nach Abrechnungszeitraum 2 - 3.

    Mieterhöhung, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, darf er auch.

    Renovierungen? Was fordert er da bzw. was ist vertraglich vereinbart?

    Wohnfläche erhöhen wäre nur relevant wenn Miete pro m² vereinbart wurde. Außerdem wäre eine solche vertragliche Änderung nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

    Zimmeranzahl völlig egal.

    Ja, September bis Dezember betrifft die Abrechnung.

    Gut, vielleicht nicht die "genauen" Kosten, also die centgenaue exakte Summe bekannt. Aber ein Anstieg der Aufzugswartungs- und Hausmeisterkosten, die innerhalb von nur 4 Monaten (trotz theoretischer Rückzahlung im Bereich der tatsächlichen Verbrauchskosten!) eine Nachzahlung von fast € 400,- rechtfertigen? DAS fällt unter "normal"?
    Für uns riecht das immer noch mit nem Köder aus geschönten und zu niedrig angesetzten Nebenkosten... natürlich müssen die angesetzten Betriebskostenvorauszahlungen nicht die tatsächlichen Kosten voll decken, zu hoch dürfen sie ja auch wieder nicht angesetzt werden, aber nochmal: soviel zu niedrig, dass auf 4 Monate eine Nachzahlung von fast 400,- anfällt? € 100,- zu wenig pro Monat NK angesetzt? Fällt das denn wirklich noch unter "normal"?? Das Schlimmste daran ist ja wie gesagt, dass wir durch die lange Dauer bis zur Erstellung der Abrechnung daran gehindert wurden, für das Jahr 2013 einigermaßen vorzusorgen und jetzt schon mal schön zittern dürfen, weil die nächste Abrechnung eher erstellt und innerhalb des nächsten Quartals zugehen soll.

    Ist das wirklich alles rechtens?

    Langes BlaBla aber immer noch keine Antwort zu den Vorauszahlungen und der Wohnungsgröße.

    Einem Vermieter sind nie die genauen Kosten im Voraus bekannt. Auch die sog. Fixkosten nicht.

    Der Hausmeister hat mehr Lohn bekommen oder mehr Stunden leisten müssen und die Wartungskosten für den Aufzug sind gestiegen. Nur so zum Beispiel.

    Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

    Übrigens sind auch ein Teil der Heizkosten feste Kosten.

    Welche 4 Monate des Jahres waren es denn?

    Man kann übrigens eine Abrechnung für so kurzen Nutzungszeitraum nicht auf einen kompletten Abrechnungszeitraum hoch rechnen.

    "Wie vereinbart" ist keiner von 3 gesetzlich anerkannten Gründen (siehe Beitrag Kolinum) für eine Befristung des Mietvertrages.

    Sprich der Vertrag wäre, wenn so abgeschlossen, unbefristet. Und das für beide Parteien.

    Zitat

    Oder kann man eine Befristung so Vertraglich niederschreiben das die Befristung nur für den Vermieter gilt ?

    Könnte man in einer gesonderten Vereinbarung. Aber mal ehrlich, würden Sie sich als Vermieter darauf einlassen?

    Ich jedenfalls würde es nicht.

    Und ich würde, weder als Mieter noch als Vermieter, einen Vertrag mit so langer Bindung unterschreiben.

    Zitat

    2. Es handelt sich bei der Wohnung um einen Neubau (Erstbezug) dennoch hat der Vermieter im Mietvertrag nur 2 Haustürschlüssel hinterlegt... Kann das richtig sein ??

    Wenn nur 2 vorhanden sind, natürlich. Geht es um eine Wohnung oder ein Haus?

    Ist es eine Wohnung würde ich, falls denn der Vertrag zustande kommt, als erstes den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.

    Bei Haus den der Haustür.

    Zitat

    Ausserdem frage ich mich, ob ich die nächste Nebenkostenabrechnung für 2013 anfechten kann, falls der Enkel bei der Berechnung nicht berückstichtigt wird.

    Was nur relevant wäre wenn Posten nach Personen abgerechnet werden.

    ist es auf Eigenbedarf möglich wenn die Enkel einziehen wollen ? :rolleyes:

    Möglich ja. Aber einziehen wollen allein reicht nicht. Die Enkel müssen wirklich Bedarf an genau diesem Wohnraum haben und dann auch einziehen.

    Irgendwo schreibst Du es sind so "böse" Leute (Mieter). Und genau solche Leute prüfen ganz akribisch ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht evtl. getürkt ist.

    Das kann teuer, sehr teuer werden.

    Da kann man den Leuten gleich einen Deal anbieten. Sprich genügend €ros rüber schieben um ihnen den Auszug zu versüßen.

    Zitat

    wenn ich im Dezember die Kündigung schreibe, wann würde dann der Mieter spätestens ausziehen müssen ? nach einem halben Jahr oder einem Jahr ?

    Am 31.12.2014

    Ablauf eines Jahres ist ja jeweils ein Kalenderjahr.

    Sofern es nicht um ein Mietverhältnis über Wohnraum geht.

    Bei einen Mietverhältnis über Wohnraum kann dem Mieter jeder Zeit mit einer Frist von 9 Monaten, da Mietdauer länger als 8 Jahre, gekündigt werden. Vorausgesetzt man hat als Vermieter einen wichtigen Grund dazu.

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    Weiterhin steht die Klausel, dass ich bzgl. der Wahl der Untermieter die Genehmigung des Vermieters benötige, d.h. ich habe die Untermieter stets kurz vorgestellt und alles lief gut.


    Diesmal eben nicht.

    Auch bei Unter-/Zwischenvermietung bleibst Du doch allein der Vertragspartner der VMn und somit für alles verantwortlich.

    An wen soll sich die VMn wenden wen Du im Ausland bist? Deine Untermieter sind nicht ihr Vertragspartner.

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    Soweit ich rechtlich richtig informiert bin handelt es sich dabei ja um Hausfriedensbruch.

    Den Du lediglich, also nicht nachweisbar, abgemahnt hast und der Vermieter ja offensichtlich sein Verhalten diesbezüglich geändert hat.

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    oder ist das Vergehen schon zu lange her und für eine fristlosen Kündigung nicht mehr relevant?

    So ist es.

    Außerdem, wo willst Du denn von jetzt auf gleich hin?

    Fristlos bedeutet im Klartext nämlich das man die Wohnung schon geräumt haben müßte wenn man die Kündigung schreibt.

    Zu den strittigen Posten Einsicht in die Originalbelege verlangen. Haftpflichtversicherung das Grundstück betreffend ist, wenn vertraglich vereinbart, umlegbar. Auch wenn das in den Jahren zuvor nicht erfolgt ist.

    Na ja, bei Wasser und Abwasser kann auch ganz einfach der Verbrauch gestiegen sein.

    69 € monatliche Vorauszahlungen mit oder ohne Heizkosten?

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    Falls der Vermieter sich weiterhin nicht meldet, ab wann kann ich eine zweite Mahnung bzw. ab wann die fristlose Kündigung an den Vermieter schicken?

    Zweite, Dritte und unendliche Mahnung immer. Dann Ersatzvornahme und mit der Miete verrechnen.

    Zitat

    daraufhin habe ich ihm eine Mahnung am 19.12.13 per Post(Einschreiben) geschickt.

    Wir haben heute den 21.12.


    Zitat

    Da ich aufgrund der schlechten Isolierung bzw. der von Außen eindringenden Kälte die Wohnung nicht mehr nutzen möchte,

    Nutzen möchten und können sind zwei völlig verschiedenen Sachen.

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