Hallo,
kann ein Mieter (bei einem unbefristeten Vertrag), nachdem er schon eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen hatte, noch (erfolgreich; natürlich unter der Voraussetzung, dass ein für eine fristl. K. im Normalfall berechtigend anerkannter Grund besteht) fristlos kündigen?
Ich danke jetzt schon mal für helfende Antworten! ![]()