Kann Mieter erst fristgerecht und dann noch fristlos kündigen?

  • Hallo,

    kann ein Mieter (bei einem unbefristeten Vertrag), nachdem er schon eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen hatte, noch (erfolgreich; natürlich unter der Voraussetzung, dass ein für eine fristl. K. im Normalfall berechtigend anerkannter Grund besteht) fristlos kündigen?

    Ich danke jetzt schon mal für helfende Antworten! :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!