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Damit sich keiner den Hals verrenken muß habe mir erlaubt Bild 2 hochkant zu stellen
Zur Frage:
Die Vorauszahlungen von 90 € inkl. Heizkosten sind aus meiner Sicht schon fast kriminell zu niedrig angesetzt. Genau gesagt ca. 50 % zu niedrig.
Mietbeginn zu Beginn der Heizperiode bedeutet aber i. d. R fast immer eine Nachzahlung
3 x im Jahr Kaminkehrer? 1 x im Jahr inkl. Emissionsmessung. Mehr ist normal nicht nötig.
2 x im Jahr Heizungswartung und das für zusammen fast 1.400 €? Auch hier reicht 1 x jährlich. Bei neueren Anlagen sogar alle nur 2 Jahre.
Die Rechnungen würde ich mir unbedingt vorlegen lassen. Dahinter könnte sich ein Wartungsvertrag mit vielen nicht umlagefähigen Kosten verbergen.
Zum Vergleich ich zahle für die Wartung der Heizung in einem 1FH ca. 120 € und für den Kaminkehrer ca. 60 € jährlich.
3 % der Ölkosten als Betriebsstrom wenn die Anlage keinen eigenen Zähler hat ist OK. Üblich und zulässig sind bis 6 %.
Wenn mit Öl geheizt wozu dann noch Holz?