Beiträge von anitari

    Das ist doch keine Klausel, sondern ganz einfache logische Mathematik. Wenn bei dem Mieter eine fehlerhafte Abrechnung vorlag, dann könnte die Korrektur alle Abrechnungen des Hauses betreffen.

    Was das mit logischer Mathematik zu tun hat kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.

    Wenn eine Abrechnung fehlerhaft ist müssen das nicht zwangsläufig alle sein.

    Zitat

    auf Nachfragen mit der Wohnungsverwaltung, liegt das Problem daran, da irgendein Mieter im Haus Einspruch gegen seiner Nebenkostenrückerstattung gelegt hatte und ich so weiterhin warten muss auf mein Guthaben.

    Nonsens

    Zitat

    oder sollte ich rechtliche Schritte einleiten

    Die kosten Geld. Und zwar Deines.

    Verrechne das Guthaben mit der nächsten Mietzahlung, informiere den Vermieter darüber und fertig.

    Zitat

    wir wollen einen 3. Haustürschlüssel den wir bei bekannten hinterlegen können FALLS wir uns mal aussperren, und er kümmert sich einfach nicht drum obwohl wir ihn schon mehrmals beauftragt haben..

    Genau darum betone ich das so. Denn dann hat der Empfänger Gelegenheit von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Wann und ob er es überhaupt tut ist egal.

    Alle anderen Einschreibeformen können vom Empfänger abgelehnt oder nicht abgeholt werden.

    Zitat

    Am besten eigenhändig mit Rückschein. Nur so erfährst Du automatisch und sicher, dass der Vermieter noch lebt

    Ich glaube nicht das die Post das Einschreiben mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurückschickt. Eher mit dem bloßen Vermerk "Zustellung nicht möglich".

    Wenn man wissen möchte ob der VM noch lebt bzw. ganz sicher gehen will das er das Schreiben erhält und vom Inhalt Kenntnis bekommt, ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher das sicherste.

    Zitat

    Wir kamen jetzt auf die Idee einen Brief zu verfassen und dann per Einschreiben zu schicken mit allen Unterschriften von den Mietern.
    Ist das eine Gute Idee?

    Die einzig vernünftige.

    Zitat

    ... und dann per Einschreiben zu schicken mit allen Unterschriften von den Mietern.

    Bitte per Einwurfeinschreiben und jeder Mieter für sich. Der Inhalt kann bei jedem der gleiche sein.

    Zitat

    Wie sollten wir den Brief am besten verfassen? Mängel reinschreiben?

    Ja natürlich.

    Ein Thema das immer wieder zu Diskussionen führt.

    Darum frage ich mal hier wer denn nun Recht hat.

    Angenommen Mieter und Vermieter schließen während eines bestehenden Mietverhältnisses ab Tag x einen neuen Mietvertrag ab.

    Beginnt dann die Überlassung des Wohnraums, und somit die gestaffelten Kündigungsfristen des VM, von vorn oder zählt die Überlassung ab Beginn des vorherigen Vertrages?

    Ich meine die Staffelung beginnt mit dem neuen Vertrag von vorn.

    Meine Erklärung:

    Mit Beginn des neuen Vertrages endet der alte und damit auch die Überlassung des Wohnraums.

    Oder habe ich da einen Denkfehler?:confused:

    Zitat

    Im Mietvertrag ist davon nichts vermerkt, da der erhöhte Mietpreis direkt in die Grundmiete eingerechnet wurde.

    Und diesen Vertrag hast Du unterschrieben PUNKT

    Zitat

    Kann man den Fußboden bis auf unbestimmte Zeit in die Miete einrechnen?

    Natürlich kann man das.

    Zitat

    Wenn ja, muss es dann nicht wenigstens im Mietvertrag festgehalten werden?

    Was das Laminat verlegt wurde? Das steht doch Ü-Protokoll.

    Zitat

    Da ich aber nicht so viel Geld/Zeit hatte den Boden zu legen,

    Und jetzt regst Du Dich über 50 Cent auf?

    Zitat

    Nun...ich zahle meinen Strom natürlich selbst, meine Müllgebühr, meine Abwasserumschlagsgebühr...
    In meinem Mietvertrag steht geschrieben dass die Betriebskostenabrechnung nach Paragraph 1,2 der Betriebskostenverordnung verläuft.
    Ich habe mich nun stundenlang schlau gemacht und bin der Meinung dass da einige Dinge gar nicht auf mich abgewälzt werden dürfen

    Dann stell doch noch die Abrechnung der übrigen NK ein. Aber bitte hochkant:cool:

    Eins nur vorab BK nach § 1 sind nicht umlagefähig.

    Zitat

    Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus ...

    Auf die harte Tour, in dem Du den Ex auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagst.

    Zitat

    ... und an meine Kaution?

    Bevor das Mietverhältnis nicht beendet ist gar nicht.

    Selbst dann auch erst wenn der Vermieter keinerlei Ansprüche mehr hat.

    Zitat

    Die dritte Variante wäre das seine neue mit einzieht und er da wohnen bleibt.

    Dann könnte wenn alle, auch der Vermieter, zustimmen der Vertrag geändert werden.

    Aber auch dann bekommst Du die Kaution nicht zurück. Jedenfalls nicht vom Vermieter.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Damit sich keiner den Hals verrenken muß habe mir erlaubt Bild 2 hochkant zu stellen:rolleyes:

    Zur Frage:

    Die Vorauszahlungen von 90 € inkl. Heizkosten sind aus meiner Sicht schon fast kriminell zu niedrig angesetzt. Genau gesagt ca. 50 % zu niedrig.

    Mietbeginn zu Beginn der Heizperiode bedeutet aber i. d. R fast immer eine Nachzahlung

    3 x im Jahr Kaminkehrer? 1 x im Jahr inkl. Emissionsmessung. Mehr ist normal nicht nötig.
    2 x im Jahr Heizungswartung und das für zusammen fast 1.400 €? Auch hier reicht 1 x jährlich. Bei neueren Anlagen sogar alle nur 2 Jahre.

    Die Rechnungen würde ich mir unbedingt vorlegen lassen. Dahinter könnte sich ein Wartungsvertrag mit vielen nicht umlagefähigen Kosten verbergen.

    Zum Vergleich ich zahle für die Wartung der Heizung in einem 1FH ca. 120 € und für den Kaminkehrer ca. 60 € jährlich.


    3 % der Ölkosten als Betriebsstrom wenn die Anlage keinen eigenen Zähler hat ist OK. Üblich und zulässig sind bis 6 %.


    Wenn mit Öl geheizt wozu dann noch Holz?

    Wenn ich jetzt einen Schaden in meiner Wohnung habe, ...

    Um was für einen Schaden/eine Reparatur geht es denn konkret?

    Denn nicht alle Reparaturen fallen unter die Kleinreparaturklausel. Selbst wenn der Betrag noch so gering ist.


    Zitat

    Er kauft die Ersatzteile und baut ein.

    Ersatzteile für was?

    Zitat

    denn innerhalb von sechs Monaten habe ich immerhin zwei Mahnungen bekommen wegen Zahlungsmissstände

    Und das nächst was Du bekommen wirst ist die fristlose Kündigung.

    Denn auch wegen mehrfach verspäteter Mietzahlungen kann der Vermieter fristlos kündigen.

    Januarmiete erst Heute überwiesen. Damit bist Du schon wieder zu spät. Die war am 4.1. fällig.

    Was meinst Du wozu im Mietvertrag bzw. BGB die Fälligkeit der Mietzahlung steht?

    Sicher nicht darum das der Mieter zahlt wann er lustig ist.

    Zitat

    Er bittet den Vermieter um Einsichtnahme in die Rechnungsbelege und schlägt die Übersendung per E-Mai vor.

    Der Vermieter muß gar nichts zusenden.

    Einsichtnahme in die Originalbelege steht dem Mieter ausschließlich in den Räumlichkeiten des Vermieters zu.

    Nur bei unzumutbarer Entfernung müßte der VM Kopien zusenden. Gegen Erstattung der Unkosten per Vorkasse.

    Im übrigen ist der Schriftverkehr per E-Mail nicht gerade der beste für so wichtige Angelegenheit. E-Mails können im Spamordner landen oder aus Versehen gelöscht werden. Und das Absenden ist kein Nachweis das das sie auch angekommen ist.

    Zitat

    Wie stellt sich die Rechtslage dar bzw. wäre weiter zu verfahren?

    1. Nachweisbar per Einwurfeinschreiben die Belegeinsicht verlangen.

    So lange diese nicht gewährt wird ist die Forderung nicht fällig.

    2. Ergibt die Einsicht keine Klärung, die Abrechnung fachlich prüfen lassen.

    3. Unter Vorbehalt oder nur den unstrittigen Teil zahlen.

    Kosten einer Gemeinschafts-Antennenanlage sind, wenn vertraglich vereinbart, umlagefähig.

    Egal ob Mieter die Anlage nutzt oder nicht.

    Ob der Betrag angemessen ist kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

    Da hilft nur die Originalbelege beim Vermieter einzusehen.

    Dennoch hab ich schon für den 1.1.2014 die erhöhte Bruttomiete überwiesen.

    Dann überweise im Februar nur die ursprüngliche Bruttomiete abzüglich des im Januar zu viel gezahlten Betrages. Und ab März nur noch die ursprüngliche Bruttomiete.

    Wenn Vermieter fragt warum sag ihm Du hast Dich geirrt hast.

    Und wenn er nach der Abrechnung fragt, frag welche Abrechnung?, ich habe keine bekommen.

    Und auf keinen Fall die Nachforderung zahlen.

    Laut Mietvertrag Vorrauszahlung

    Dann muß der Vermieter gemäß BGB § 556 Abs. 3 ein mal jährlich abrechnen.

    Zu Blatt 1.

    Wenn ein ganzes Haus gemietet ist die Abrechnung so i. O.

    100 € Vorauszahlungen für 125 m² ist viel zu wenig.

    Da bist Du die Jahre zuvor ziemlich gut bei weg gekommen.

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