Können die das einfach so?

  • moin an alle,

    Ich habe folgendes Problem:
    Seid Juli letzten Jahres habe ich eine WG bezogen und durch verschiedene Gegebenheiten Juli und August nicht fristgerecht bezahlen können und dementsprechend eine Mahnung bekommen - Ist ja auch ok, hab die Rückstände damlas bezahlt und alles ist längst im Grünen.

    Nun durch Weinachten habe ich mich verrechnet und Dezember war es nicht möglich die Miete abzubuchen (ausgerechnet 20 euro haben gefehlt, so ein pech). Ich habe dies nicht gewusst. Nun wollte ich heute meine Miete für Januar bezahlen und sehe eine Mail wie folgt:
    -------
    Sehr geehrter xxx,

    leider konnte ich bis heute keinen Geldeingang im Januar von Ihnen feststellen.
    Bitte richten Sie einen Dauerauftrag ein, der fristgerecht bedient wird. Wir empfehlen das Ausführungsdatum auf den Monatsersten festzulegen, dann kommt der Betrag fristgerecht zum 3. Werktag im Monat bei uns an.

    Ich weise Sie daraufhin, das wir durch ihre verzögerten Mietzahlungen jederzeit im Recht sind, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Desweiteres verursacht ihr Zahlungsverhalten einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Ab Februar 2014 werden wir uns überlegen, ob wir den Aufwand in Rechnung stellen oder eine ausserordentliche Kündigung aussprechen.

    Mit freundlichem Gruß,
    xxx
    -------
    Die Miete beider Monate habe ich überwiesen.

    Das mit dem Kündigen ist in dem Moment (so wie ich es sehen kann) richtig, solang ich die Mietezahlung nicht bezahlt habe - jedoch habe ich dies eben getan und habe den Beleg da. Vor Allem aber bin ich über den Verwaltungsaufwand skeptisch: durch mich ist es zwar entstanden, doch ist der Vermieter im Recht und verlangen es von mir? Was mich noch skeptischer macht, ist das er es mir gegenüber als Wahl präsentiert - quassi das ich, wenn ich glück habe, nur den Verwaltungsaufwand bezahlen muss und doch nicht rausgeschmissen werde.

    Täusche ich mich und er kann mich trotzdem fristlos kündigen obwohl ich jetzt bezahlt habe?
    und ist der Verwaltungsaufwand auch berechtigt? Durch Lesen habe ich den Eindruck das pauschal alles was Verwaltung im Namen hat in der Regel nicht verlangt werden kann ...
    So wie ich informiert bin kann wiederrum aber auch das 'Vertrauen' des Mieters eine Rolle spielen, denn innerhalb von sechs Monaten habe ich immerhin zwei Mahnungen bekommen wegen Zahlungsmissstände

    Ich hoffe ich habe meinen Fall klar dargestellt ... und hoffe, das ich odch nicht so schnell fleigen kann :confused:

  • [...]
    Ab Februar 2014 werden wir uns überlegen, ob wir den Aufwand in Rechnung stellen oder eine ausserordentliche Kündigung aussprechen.

    [...] Was mich noch skeptischer macht, ist das er es mir gegenüber als Wahl präsentiert - quassi das ich, wenn ich glück habe, nur den Verwaltungsaufwand bezahlen muss und doch nicht rausgeschmissen werde.


    Die getroffene Formulierung ist da vermutlich anders gemeint als sie klingt.
    Ich schätze, der Vermieter droht hier an, dass er diese Entscheidung zwischen Verwaltungskosteneinforderung und Kündigung treffen wird, sobald (D)ein Mietrückstand ab Februar nochmal vorkommt.

    Ein Anruf, bei dem Du gleich auf Deine getätigten Zahlungen hinweisen kannst, kann die Frage aber ja klären, denke ich.

  • Zitat

    denn innerhalb von sechs Monaten habe ich immerhin zwei Mahnungen bekommen wegen Zahlungsmissstände

    Und das nächst was Du bekommen wirst ist die fristlose Kündigung.

    Denn auch wegen mehrfach verspäteter Mietzahlungen kann der Vermieter fristlos kündigen.

    Januarmiete erst Heute überwiesen. Damit bist Du schon wieder zu spät. Die war am 4.1. fällig.

    Was meinst Du wozu im Mietvertrag bzw. BGB die Fälligkeit der Mietzahlung steht?

    Sicher nicht darum das der Mieter zahlt wann er lustig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (10. Januar 2014 um 15:16)

  • Hast recht anitari, hätt längst überwiesen sein sollen - ist wohl auch eher kulanz das man mich nicht einfach gekündigt hat anstatt die Mail die ich bekommen hab

    Danke für die infos, euch ein schönes Wochenende

  • InKontent:

    "Seid Juli letzten Jahres habe ich eine WG bezogen ..."
    - WG-Bewohner haben (besser: sind) hier die meisten Problembehafteten...:(

    "Sehr geehrter xxx,
    leider konnte ich bis heute keinen Geldeingang im Januar von Ihnen feststellen.
    Bitte richten Sie einen Dauerauftrag ein, der fristgerecht bedient wird. Wir empfehlen das Ausführungsdatum auf den Monatsersten festzulegen, dann kommt der Betrag fristgerecht zum 3. Werktag im Monat bei uns an.
    Ich weise Sie daraufhin, das wir durch ihre verzögerten Mietzahlungen jederzeit im Recht sind, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Desweiteres verursacht ihr Zahlungsverhalten einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Ab Februar 2014 werden wir uns überlegen, ob wir den Aufwand in Rechnung stellen oder eine ausserordentliche Kündigung aussprechen.
    Mit freundlichem Gruß,
    xxx"
    - Ich finde das Schreiben so in Ordnung. Habe mir den Text mal gesichert...:rolleyes: mit 3. Werktag ist natürlich der 3. Bankenarbeitstag gemeint, btw.

    "... innerhalb von sechs Monaten habe ich immerhin zwei Mahnungen bekommen wegen Zahlungsmissstände"
    - Korrekt.

    "Ich hoffe ich habe meinen Fall klar dargestellt ... und hoffe, das ich odch nicht so schnell fleigen kann"
    - Hoffe ich für Dich ebenfalls.
    Tipp: "Organisiere" Dich mal mit System. Excel hilft nicht nur mir, Einnahmen und Ausgaben zu kontrollieren...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!