Beiträge von anitari

    Seit wann erstellen Mieter eine Betriebskostenabrechnung?

    Was ist denn im Mietvertrag, wenn überhaupt, zu Betriebskosten vereinbart?

    Bitte den exakten Wortlaut oder die entsprechende Seite einscannen.

    Zitat

    Obwohl im Untermietvertrag nichts von dem Recht der Einbehaltung der Kaution seitens der Hauptmieter zum Zweck der Betriebskosten festgehalten ist,

    Muß es auch nicht. Es reicht das der BGH das so beschlossen hat.

    Zitat

    Hallo, ich hab vor 5 Jahren die Wohnung von meinem Vater übernommen als er sich ein Haus gekauft hat, habe sie aber beim Vermieter (Wohngesellschaft) nie umgemeldet,

    Heißt im Klartext der Mietvertrag läuft immer noch auf Vati?

    Rechtliche Konsequenzen?

    Vati kann die Wohnung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte gekündigt werden.

    Zitat

    Ist das möglich so viel kosten zu verursachen,in einem monat?

    Du allein evtl. nicht. Aber die lieben Nachbarn im Haus.

    Denn ein Teil der Heizkosten, 30 oder 50 %, werden ja verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche abgerechnet.

    Ebenso, falls in den Heizkosten enthalten, die Kosten der Warmwasseraufbereitung.

    Aber nichts desto trotz solltest Du beim Vermieter die Einsicht in die Originalbelege, die der Abrechnung zu Grunde liegen, verlangen.

    Da zu gewähren ist er verpflichtet.

    Denn ehrlich gesagt 200 € Nachzahlung bei schon 86 € Vorauszahlung recht viel. Denn der Dezember 2013 war ja, wie auch der Rest des Winters, eher ein milder Herbst.

    Oder sind die 86 die gesamten Vorauszahlungen?

    Zitat

    Rechtsanwalt oder lieber Mieterschutzbund?

    Mieterbund ist preiswerter, ein Fachanwalt aus meiner Sicht aber besser.

    Zitat

    Gestern teilten sie uns mit das wir wohl wieder knapp 600€ nachzahlen müssen. Das heisst wir müssten ja NOCH MEHR verbraucht haben als im vorjahr.

    Nicht zwingend. Es kann auch an den gestiegenen Energiekosten liegen.

    Und dann war da noch der nicht enden wollende Winter 2012/13.


    Wir groß war denn die Wohnung und wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?

    Von einem einmal abgeschlossenen Mietvertrag kann man nicht "abspringen".


    Zitat

    Habe ich noch eine Chance irgendwie aus dem Mietvertrag trotzdem rauszukommen zum 15.04.?

    Außer nachweisen das ein Mietvertrag zustande gekommen ist, keine.

    Wenn ich jetzt kündige bedeutet das nun zum 31.10.14 oder ganz und gar zum 31.12.14 ?

    Zum 31.12.14

    30.10. ist kein Quartalsende.

    Kalendervierteljahre (Quartale) -

    Januar, Februar, März = 1 Kalendervierteljahr

    April, Mai, Juni = 1 Kalendervierteljahr

    Juli, August, September = 1 Kalendervierteljahr

    Oktober, November, Dezember = 1 Kalendervierteljahr


    Zitat

    Ok, also doch Geschäftsräume-ich hab's befürchtet!

    Noch mal die Nachfrage ob das auch so im Vertrag steht.

    Als Abrechnungszeitraum ist lediglich "Abrechnung bis 1.2.14" angegeben.

    Dann weise die Abrechnung wegen Formfehler zurück. Aber nicht genau wegen welchem. Das soll der VM mal schön selbst rau finden.:cool:

    Angegeben sein muß u. a. der genaue Abrechnungszeitraum z. B. 01.02.13 - bis 31.01.14

    Und der Nutzungszeitraum. Hier der 01.02. - 28.02.13

    In dem Fall dürfte der VM 1/12 der Wartungskosten abrechnen. Nicht die gesamten.

    Mal so nebenbei, was genau ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

    Folgendes Problem beschäftigt mich.

    Dem Mieter wurde wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Kündigungsfrist, da Wohndauer über 5 Jahre, 6 Monate.

    Nun findet der Mieter eine Wohnung und kündigt selbst mit seiner 3monatigen Kündigungsfrist.

    Damit endet der Vertrag vor den 6 Monaten.

    Nun meint der Vermieter er könne wieder "fremdvermieten" da die Eigenbedarfskündigung durch die Selbstkündigung des Mieters hinfällig sei.

    Aus meiner Sicht ist/wäre das nicht so bzw. dürfte der Vermieter nicht wieder "fremdvermieten", außer der Eigenbedarf ist ganz plötzlich weg gefallen.

    Aber meine Sicht muß ja nicht stimmen.

    Wie seht Ihr das?

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    Wie genau er das gemacht hat, weiß ich auch nicht, hab nur gehört, irgendwas mit einem Draht!

    Der "Draht" ist ein Außentemperaturfühler. Die Einstellung der Frostschutztemperatur erfolgt an der Heizungsanlage selbst.

    Zitat

    Wir haben diese Funkableser von Techem. Geht das da auch und was genau soll ich da umwickeln?

    Geht da nicht.

    Zitat

    Also soweit ich weiß, ist Frostschutz normal automatisch ab 5°!

    Eben ab, nicht exakt.

    Zitat

    Zählt die Praxis als Geschäftsräume oder als Wohnung?

    Kommt drauf an was im Mietvertrag steht.

    Wohnräume - gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter gemäß BGB § 573c Abs. 1 bis zum 3. Werktag des Monats zum Ende des übernächsten Monats. Aktuell also noch bis zum 5.5. zum 31.7.

    Zitat

    Jetzt habe ich aber noch mal gegoogelt und gelesen, daß die Kündigungsfrist bei Geschäfträumen 6 Monate beträgt.

    Nicht 6 Monate sondern 2 Kalendervierteljahre (Quartale)

    Geschäftsräume - gesetzliche Kündigungsfrist gemäß BGB § 580a Abs. 2 spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs . Im Klartext Du könntest jetzt erst zum 31.12.14 kündigen. Denn der 3. Werktag im aktuellen Kalendervierteljahr war der 3. April

    Das sind 10 Grad Raumtemperatur. Natürlich darf er das so einstellen.


    Wo in Deutschland ist es denn jetzt so kalt das die Heizung angeht? Bei mir sind es um 7 Uhr schon etwa 10 - 12 Grad.


    Zitat

    Ich stell sie eh morgens auf 1, bevor ich geh, im Wohnzimmer genauso.
    Die Quittung für mein braves lüften hab ich nun bekommen! Im Schlafzimmer doppelten Verbrauch wie Wohnzimmer

    Die Quittung bekommst Du nicht für Dein braves lüften, sondern für den Unsinn tagsüber die Heizung soweit runter zu stellen.

    Zitat

    Er möchte nachweise, wann Schornstein und Heizung zuletzt gewartet wurden.

    Das ist sein Problem. Denn er muß diese Dienste in Auftrag geben, nicht der Mieter.

    Der Schorni kommt normalerweise, da eine Pflichtsache, von selbst.

    Zitat

    und dieser teilte mir mit, dass er die Kaution für die nicht gedeckten Kosten verwenden wird.

    Im Prinzip richtig.

    Zitat

    Er will Malerarbeiten von einer Fachfirma durchführen lassen.

    Kann er doch. Aber auf seine Kosten.

    Wenn Du nicht dazu verpflichtet warst und er Dir keine Gelegenheit gegeben hat den Mangel selbst zu beheben.

    Zitat

    Da ein Tresorschlüssel fehlt, muss er ein neues Schloss kaufen und einbauen lassen. Angeblich würde die Armatur des Bidets nicht funktionieren. Ausserdem wären Feinreinigungsarbeiten notwendig.

    Auch Sachen bei denen er erst mal Gelegenheit geben muß das selbst zu richten.

    Feineinigungsarbeiten?

    So was ist normalerweise unnötig.

    Außer es geht um Gewerbemieträume.

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