Beiträge von anitari

    Ohne die Kündigungsgründe zu kennen und welche der Kündigungen denn nun tatsächlich wirksam ist, läßt sich die Frage nicht beantworten.

    Aber nach meinem Wissen kann der Vermieter frühestens 2 Wochen nach Ende der Kündigungsfrist Räumungsklage einreichen.

    Hast Du denn irgend was vom Amtsgericht bekommen?

    Zitat

    Ich gebe meinem Schufa-Eintrag gerne ab, aber wenn sich in einem Jahr wieder jemand aus- und einzieht,
    will ich das nicht wieder machen müssen.

    Dann werdet Ihr mit ziemlicher Sicherheit den Vertrag komplett kündigen müssen.

    Weil der Vermieter nicht schon wieder den Vertrag ändern will.

    Er könnte auch bei jedem Mieterwechsel auf einen komplett neuen Vertrag bestehen.

    Natürlich mit allem was dazu gehört. Also Schufaauskunft, Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise etc. pp und natürlich neue Konditionen wie z. B. höhere Miete.

    Wegen dem Tippfehler:

    Einfach einen Nachtrag schreiben das es sich um einen Tippfehler handelt und natürlich ... ein Widerspruchsrecht ... heißen muß.

    An der Kündigungsfrist, die übrigens mindestens 6 Monate beträgt wenn Du nach § 573a kündigst, ändert das nichts.


    Zitat

    Was passiert eigentlich wenn man bereits einen Vertrag mit einem neuen Untermieter hat, aber der aktuelle Untermieter Widerspruch einlegt?

    Dann hat man als Vermieter die A-Karte.


    Zitat

    Ist der zukünftige Untermieter in evtl. rechtliche Streitigkeiten eingeschlossen oder außen vor?

    In Streitigkeiten zwischen gekündigtem Mieter und Vermieter ist er nicht eingeschlossen.

    Erst wenn der VM dem neuen Mieter die Mietsache zu Mietbeginn nicht zur Verfügung stellen kann, weil der gekündigte Mieter nicht ausgezogen ist.

    Ohne die Erlaubnis des VM darfst Du Hamster & Co., eben alles was in geschlossenen Behältnissen, Käfig z. B., gehalten wird halten.

    Zitat

    Kann ich mir einfach eine Katze oder kleinen Hund anschaffen ohne diese Erlaubnis einzuholen?

    Da diese Tiere nicht in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, nein.

    Das der Vermieter 14 Jahre mit dieser Praxis einverstanden war besagt nicht das er das weiterhin sein muß.

    Denn ein Gewohnheitsrecht sieht das Mietrecht nicht vor.

    Zitat

    Wir würden gerne wenn er nicht einlenkt unseren Waschmaschinenanschluß in der Waschküche ändern lassen für einen zusätzlichen Schlauch zu Garten gießen, aber darf ich das ohne weiteres?

    Warum nicht wenn das Wasser über Euren Wasserzähler läuft.


    Zitat

    Beide Parteein haben in der Wohnung extra Wasseruhren, die abgerechnet werden und diese Menge wird abgezogen von dem Gesamtwert und dann kommt die Menge heraus die wir giessen, das zahlen nur wir bei der jährliche Nebenkostenabrechnung.

    Und somit zahlt Ihr auch den Wasserverbrauch der Heizungsanlage und evtl. auch den Kaltwasserverbrauch der für die WW-Aufbereitung aller Mieter nötig ist. Besser noch Euren eigenen WW-Verbrauch doppelt.:cool:

    Im Raum der Heizungsanlage haben Unbefugte nichts zu suchen. Insofern ist es korrekt das VM den Raum verschließt. Sonst könnte jeder die Heizungsanlage manipulieren und am Ende, falls ein Schaden entsteht, wills keiner gewesen sein.

    Natürlich kann der Partner die Wohnung allein Mieten, sprich den Mietvertrag abschließen, und Dich + Tochter als mit einziehende Personen angeben. Dann wärst Du aber kein Mieter sondern lediglich Bewohner und hättest im E-Fall keine Rechte an der Wohnung.

    Zitat

    Vorab habe ich schon herausbekommen das diese Gesellschaft immer alle Mieter im Mietvertrag stehen haben möchte. Auf Grund der Absicherung bei Trennung etc.

    Dann habt Ihr keine Chance.

    Sucht einen Vermieter der mit nur einem Schuldner zufrieden ist.

    Eine Möglichkeit gibt es noch.

    Dein Freund schließt den Vertrag allein ab und holt nachträglich die Zustimmung des VM zum Zuzug der Lebenspartnerin + Kind ein.

    Diese Zustimmung kann der VM so gut wie nicht verweigern.

    Einfach mit einziehen ohne Wissen bzw. Zustimmung des VM hätte möglicherweise die Kündigung zur Folge.

    Zitat

    Ist es rechtlich in Ordnung, dass mein Vermieter uns Mietern die Kosten für einen Hausmeister umlegen darf, der weder einen schriftlichen Vertrag hat (abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob das nicht Schwarzarbeit ist) noch irgendwelche Nachweise vorlegen kann, welche Tätigkeiten er ausübt bzw. er sozusagen in Rechnung stellt?

    Nein.

    Zitat

    Nach zwei Wochen ohne jegliche Rückmeldung schrieb mir heute der Vermieter eine SMS ob ich denn schon die Nebenkosten bezahlt hätte. Ich schrieb zurück, dass ich diese abzüglich der Hausmeister-/Gartenpflegekosten bezahlt hätte, da es zu den besagten Posten keine Nachweise gibt. Darauf hin schrieb der Vermieter, dass es einen mündlichen Vertrag mit dem Hausmeister gäbe und dies ja in Ordnung wäre.

    SMS und ähnliche elektronische Nachrichtenübermittlung gut und schön. Bei wichtigen Sachen, wie z. B. mietvertraglichen, ist es besser diese nachweisbar schriftlich per guter alter Post zu erledigen.

    Woher willst Du wissen das der Vermieter persönlich Deine SMS gelesen und darauf geantwortet hat?

    Ich persönlich kann den Untermieter verstehen, denn ich hätte auch keine Lust wochenlang damit rechnen zu müssen, dass irgendwelche Handwerker mich beim Nasebohren beobachten können. Vorhänge schön und gut, aber zum einen muss einem das heutzutage nicht mehr gefallen, es verdunkelt die Wohnung zusätzlich und ausserdem: wer zahlt die und wer bringt die an (und entfernt sie am Ende der Bauarbeiten wieder, so dass der Mieter nicht auch noch irgendwelche Löcher schliessen muss)?

    Gott lass Hirn regnen.

    Der Vermieter hat bis 6 Monate nach Vertragsende Zeit um zu prüfen ob und welche Ansprüche er nach gegenüber dem Mieter hat.

    Bei Kündigung zum 28.02.14. wäre des bis 31.8.14


    Zitat

    ABER im Übergabeprotokoll hat er geschrieben das ich die Abrechnung mit meiner Freundin dann machen soll.

    Somit hat er doch keine Forderungen mehr mir gegenüber, oder sehe ich das falsch???

    Ja. Denn Ihr Beide ward die Partei Mieter. Nicht jeder für sich.

    Zitat

    Soll ich einen Anwalt einschalten oder hab ich eh keine Chance und er ist einfach nur ein sehr übler Vermieter?

    Noch ist der Vermieter nicht "übel".

    Tja, die Betriebskosten VO ist in den Anlagen aufgeführt, taucht aber in unseren Unterlagen nicht auf!


    Muß sie auch nicht, da jeder diese selbst nachschlagen (ergoggeln) kann.


    Zitat

    Sprich der Vermieter druckt diese neu aus und lässt sie uns zukommen!
    Heißtz aber auch, das er jetzt noch etwas dazu schreiben kann, da wir ja keine als Beweis haben!

    Kann er nicht. Was da drin steht ist Gesetz.


    Er hat aber signalisiert, das er sich auf eine Aufteilung nach qm einlassen würde!
    Ich werde weiter berichten!

    Zitat

    Deswegen könnte ich wenn überhaupt die Mietminderung auch nur als Schaden durch die Störung am Untermieter bei meinem Vermieter geltend machen (macht das Sinn?),

    Nö. Denn Dein Mietverhältnis mit Deinem Mieter hat nichts mit Deinem Mietverhältnis mit Deinem Vermieter zu tun.

    Was kann Dein Vermieter dafür das Dein Mieter die Miete mindert?

    Zitat

    Achso, seine angepeilte Kürzung ist min. 20%, das noch am Rande.

    Dann kündige ihm doch, noch im Mai, eine Mieterhöhung um 20 % ab 1. August an:p

    Was für eine Art Sanierung ist das denn?

    Du mußt doch von Deinem Vermieter eine entsprechende Information bekommen haben.

    Bei "normaler" Sanierung kann Dein Mieter die Miete für die Dauer der Arbeiten mindern, ob es Dir oder Deinem Vermieter, der ja nichts mit dem Untermiete zu tun hat, paßt oder nicht.

    Übrigens kannst Du selbst die Miete ja auch mindern.

    Handelt es sich aber um eine energetische Modernisierung darf die Miete für die ersten 3 Monate der Arbeiten nicht gemindert werden.

    Auch nicht von Deinem Mieter.

    Sorry, ich muss hartnäckigerweise nochmal nachfragen:

    In meinem konstruierten Beispiel oben ist per Mietvertrag eine Rasenfläche zur Nutzung auf die Mieter aufgeteilt. Das Rasenmähen der gesamten Fläche wird aber vereinbarungsgemäß zentral erledigt und den umlegbaren Gartenpflegekosten zugeordnet. Wo steht, dass das nicht erlaubt ist?

    Danke Dir.


    Habe ich das geschrieben? Nein!

    Warum sollte ein Mieter die Gartenpflege für eine Fläche zahlen die ausschließlich von anderen Parteien allein genutzt werden dürfen?

    Bei einer Fläche zur Allgemeinnutzung oder gar keiner Nutzung würde mir das noch einleuchten.

    Zitat

    nachdem ich mich meiner Ex Vermieter entledigt habe

    Wie jetzt?


    Zitat

    achja die Miete beträgt z.Z. 365€ inkl. NK und abzüglich der 40€ "Hausmeistertätigkeiten"
    Ohne Mietminderung wären das also 405€, nach der Abmahnung wären das dann 415€ ohne begründete Mietsteigerung ...

    Wo bitte ist da eine Mieterhöhung?

    Deine Eltern sind den vereinbarten Pflichten, wofür sie monatlich 40 € bekommen haben, nicht bzw. nur unzureichend nachgekommen.

    Jetzt hat der Vermieter den "Hausmeister" halt entlassen. Ergo hat er auch keinen Anspruch mehr aus Entlohnung.

    Zitat

    Ist es überhaupt Rechtskräftig die Abmahnung ohne Einschreiben einfach in den Briefkasten zu werfen ?

    Das wäre sie auch wenn der VM sie unter der Wohnungstür durch geschoben hätte.

    Im Mietvertrag ist von Gartenpflege - oder nutzung nichts zu lesen!

    Steht im Mietvertrag evtl. der Verweis auf den § 2 der Betriebskostenverordnung?

    Wenn ja ist die Gartenpflege umlegbar.

    Aber nicht nach der Garten-, sondern der Wohnfläche.


    Zitat

    Also kann ich die 120 Euro abziehen?

    Nur wenn im Vertrag auch nicht auf den § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird.


    Zitat

    Die aus der letzten Abrechnung auch, da diese erst im Juli kam?!

    Wenn kalenderjährig abgerechnet wird wird ist Juli doch fristgerecht. Einsprüche gegen die Abrechnung kann der Mieter noch binnen 12 Monate nach Zugang erheben.

    Wie hat man das zu verstehen?

    Beispiel: Zum Wohnhaus gehört meinetwegen eine Rasenfläche. Diese Fläche ist fest auf die Parteien zur Nutzung aufgeteilt. Gleichzeitig ist vereinbart, dass der gesamte Rasen in der Verantwortung vom Vermieter (also nicht von den Mietern selbst) gemäht wird und die Kosten als Nebenkosten umgelegt werden.

    Das sollte nicht möglich sein? :confused:


    Erst mal als Tippfehler:rolleyes:

    Es sollte heißen:

    Keine Flächen die der Mieter oder Vermieter allein nutzt.


    Wenn die Rasenfläche zur allgemeinen Nutzung durch alle Mieter/Bewohner gleichermaßen genutzt wird ist die Pflege umlegbar.

    Teile (Parzellen) zur alleinigen Nutzung jedoch nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!