Hausmeisterkosten aufgrund eines mündlichen Vertrags

  • Guten Tag,
    wir haben dieses Jahr auf der Nebenkostenabrechnung 2013 eine, unserer Meinung nach, überhöhte Summe für den Hausmeister abgerechnet bekommen. Der Hausmeister ist ebenfalls eine Mieter des 8-Parteien-Hauses. Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung ob es Rechnungen für die Tätigkeiten des Hausmeisters geben würde, wurde dieses verneint. Man würde ihn pauschal mit 200€ monatlich bezahlen. Darauf hin verlangte ich Einsicht in den Vertrag, welcher doch bestimmt zwischen Vermieter/Hausverwaltung und Hausmeister abgeschlossen worden ist. Es gebe einen wurde mir gesagt, aber dieser war an diesem Tag angeblich bei den Unterlagen des Vermieters und er natürlich nicht da. Aber man sicherte mir einen erneuten Termin zu, damit ich mir den Vertrag anschauen könnte. Nach zwei Wochen ohne jegliche Rückmeldung schrieb mir heute der Vermieter eine SMS ob ich denn schon die Nebenkosten bezahlt hätte. Ich schrieb zurück, dass ich diese abzüglich der Hausmeister-/Gartenpflegekosten bezahlt hätte, da es zu den besagten Posten keine Nachweise gibt. Darauf hin schrieb der Vermieter, dass es einen mündlichen Vertrag mit dem Hausmeister gäbe und dies ja in Ordnung wäre.

    Nun meine Frage.
    Ist es rechtlich in Ordnung, dass mein Vermieter uns Mietern die Kosten für einen Hausmeister umlegen darf, der weder einen schriftlichen Vertrag hat (abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob das nicht Schwarzarbeit ist) noch irgendwelche Nachweise vorlegen kann, welche Tätigkeiten er ausübt bzw. er sozusagen in Rechnung stellt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lukas

  • Hallo Lukas,

    Du hast mit Deiner Meinung völlig recht und auch richtig gehandelt.

    "Ist es rechtlich in Ordnung, dass mein Vermieter uns Mietern die Kosten für einen Hausmeister umlegen darf, der weder einen schriftlichen Vertrag hat (abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob das nicht Schwarzarbeit ist) noch irgendwelche Nachweise vorlegen kann, welche Tätigkeiten er ausübt bzw. er sozusagen in Rechnung stellt?"
    - Die HM-Tätigkeiten können nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn sie im MV als solche aufgeführt sind ODER wenn auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen wird. Ausserdem hat der VM auf Verlangen dem M Einsicht in die Originalunterkagen (mindestens die Überweisungsbelege) zu gewähren.

  • Zitat

    Ist es rechtlich in Ordnung, dass mein Vermieter uns Mietern die Kosten für einen Hausmeister umlegen darf, der weder einen schriftlichen Vertrag hat (abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob das nicht Schwarzarbeit ist) noch irgendwelche Nachweise vorlegen kann, welche Tätigkeiten er ausübt bzw. er sozusagen in Rechnung stellt?

    Nein.

    Zitat

    Nach zwei Wochen ohne jegliche Rückmeldung schrieb mir heute der Vermieter eine SMS ob ich denn schon die Nebenkosten bezahlt hätte. Ich schrieb zurück, dass ich diese abzüglich der Hausmeister-/Gartenpflegekosten bezahlt hätte, da es zu den besagten Posten keine Nachweise gibt. Darauf hin schrieb der Vermieter, dass es einen mündlichen Vertrag mit dem Hausmeister gäbe und dies ja in Ordnung wäre.

    SMS und ähnliche elektronische Nachrichtenübermittlung gut und schön. Bei wichtigen Sachen, wie z. B. mietvertraglichen, ist es besser diese nachweisbar schriftlich per guter alter Post zu erledigen.

    Woher willst Du wissen das der Vermieter persönlich Deine SMS gelesen und darauf geantwortet hat?


  • Ist es rechtlich in Ordnung, dass mein Vermieter uns Mietern die Kosten für einen Hausmeister umlegen darf, der weder einen schriftlichen Vertrag hat (abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob das nicht Schwarzarbeit ist) noch irgendwelche Nachweise vorlegen kann, welche Tätigkeiten er ausübt bzw. er sozusagen in Rechnung stellt?

    Auch für die Beschäftigung eines Hausmeisters sind Belege über die Vergütung Pflicht. Zumal eben für diese Beschäftigung auch Haftpflicht- und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind.
    Es ist quasi ein Minijob auf 400 € Basis oder auch mehr.
    Sollte Ihre HV weiterhin ihren eigenen Gesetzen frönen, wäre eine Information beim Finanzamt nicht ausgeschlossen.
    Allerdings könnten , bei Einhaltung der Gesetzlichkeit, die Kosten hierfür ein wenig steigen.

  • Sollte Ihre HV weiterhin ihren eigenen Gesetzen frönen, wäre eine Information beim Finanzamt nicht ausgeschlossen.


    Streiche "nicht ausgeschlossen", setze "empfehlenswert".

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    In unserem Mietvertrag steht zwar der Punkt "Hausmeistertätigkeiten" unter dem Punkt Betriebskosten, doch ist dort außer diesem Namen weder eine Summe noch die genaue Tätigkeit beschrieben.
    Die Summe von 200€ wird meines Wissens nicht überwiesen, sondern dem Hausmeister von der Miete erlassen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es dafür keine Belege gibt.
    Werde abwarten wie der Vermieter sich dazu weiterhin äußern wird, da ich der Überzeugung bin, dass er weiß, dass er nicht im Recht ist.

    Gruß
    Lukas

  • Werde abwarten wie der Vermieter sich dazu weiterhin äußern wird, da ich der Überzeugung bin, dass er weiß, dass er nicht im Recht ist.


    ... und uns bitte auf dem Laufenden halten.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    In unserem Mietvertrag steht zwar der Punkt "Hausmeistertätigkeiten" unter dem Punkt Betriebskosten, doch ist dort außer diesem Namen weder eine Summe noch die genaue Tätigkeit beschrieben.
    Die Summe von 200€ wird meines Wissens nicht überwiesen, sondern dem Hausmeister von der Miete erlassen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es dafür keine Belege gibt.
    Werde abwarten wie der Vermieter sich dazu weiterhin äußern wird, da ich der Überzeugung bin, dass er weiß, dass er nicht im Recht ist.

    Gruß
    Lukas

    In Mietverträgen stehen NIE die Preise und Vertragspartner... sonst dürfte der Hauswirt ja nie den Hausmeister wechseln und Preissteigerungen dürfte er nicht weitergeben. Es werden nur die KostenARTEN erwähnt, die dann umgelegt werden sollen.

    Es muss nur erwähnt sein, entweder mit Verweis auf die Betriebskostenverordnung oder als Aufzählung (oder für die, die gerne schreiben beides), dass Hausmeisterkosten anfallen KÖNNTEN und dann auch umgelegt werden können auf den Mieter.

    Es muss auch kein Vertrag nachweisbar sein. Durchaus können Dienstleister auf "Zuruf" agieren. Das lohnt sich zum Beispiel bei kleinen Mietshäusern, wo es nicht so viel zu tun gibt.
    ABER: Es muss ein Nachweis der Kosten geben: Eine Barquittung oder eine Rechnung des Hausmeisters, eine Gehaltsabrechnung, oder etwas in der Art, das die Höhe der Kosten belegt.
    Im übrigen ist der Vermieter verpflichtet, Dir eine Bescheinigung gem § 35A EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) auszuhändigen für Deine Einkommensteuererklärung... wetten, dass er da ins Schwimmen kommt? *g*

    Mein Tipp: Fordere die Dir zustehende Belegeinsicht. Du willst ALLE Belege sehen, die mit der Betriebskostenabrechnung zu tun haben. Wenn es für eine Position keine Belege gibt, kann der Vermieter die auch nicht vom Mieter fordern.
    Und wichtig: ALLES schriftlich machen. KEINE Sms oder Emails, sondern schön per Brief. Und wenn der Vermieter etwas per sms oder mündlich macht, darauf verweisen, dass Du das bitte ORDENTLICH schriftlich haben möchtest.

  • Fordere die Dir zustehende Belegeinsicht. Du willst ALLE Belege sehen, die mit der Betriebskostenabrechnung zu tun haben. Wenn es für eine Position keine Belege gibt, kann der Vermieter die auch nicht vom Mieter fordern.
    Und wichtig: ALLES schriftlich machen. KEINE Sms oder Emails, sondern schön per Brief. Und wenn der Vermieter etwas per sms oder mündlich macht, darauf verweisen, dass Du das bitte ORDENTLICH schriftlich haben möchtest.


    Zweimal richtig.
    Falls eine Zahlung nicht über's Konto ging, dann muss es eine Quittung sein, wo auch Name und Adresse des Emfängers vermerkt sind.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!