Für sog. Untermietverhältnisse gilt dasselbe Mietrecht wie für alle anderen Mietverhältnisse auch.
Der Zuzug von Ehepartnern bedarf keiner Genehmigung des Vermieters. Er muß lediglich informiert werden.
Du mußt also deinen Vermieter, das ist der Hauptmieter, über den Zuzug informieren.
Soweit alles ganz "normal".
Dein Vermieter, der Hauptmieter, allerdings muß bei seinem Vermieter die Genehmigung zum Zuzug einer weiteren Person einholen. Denn dein Ehemann ist ja kein naher Familienangehöriger deines Vermieters.
Das ist aber nicht dein Problem. Könnte aber eins werden wenn der Vermieter deines Vermieters nicht zustimmt oder, noch schlimmer, der gar nichts von der Untervermietung der ganzen Wohnung (?) weiß.