ZitatIst dann nicht der Zeitraum zwischen Abrechnung und Erhöhung zu lang ?
Zu lang darf der Zeitraum sein, nur nicht kürzer als 2 Monate. Wenn der VM die Vorauszahlungen erhöhen möchte und das am 16.5. mitteilt, sind die erhöhten Vorauszahlungen erst ab August zu zahlen.
Erhöhen darf der VM die Vorauszahlungen aber nur wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergab und maximal um 1/12 des Nachzahlungsbetrages.
Warum hat der VM die Vorauszahlungen nicht gleich zusammen mit der Abrechnung angepaßt? 6 Monate später ist schon ungewöhnlich.
ZitatDer darauf folgende Abrechnungszeitraum vom 01.02.2013 bis 31.01.2014 ist auch schon abgelaufen und noch nicht abgerechnet
Dazu hat der Vermieter noch bis zum 31.1.2015 Zeit.
Zitatund ich klann die Erhöhung abwehren ?
Du bist nicht verpflichtet die höheren Vorauszahlungen zu leisten. Mußt dann aber damit leben bei der nächsten Abrechnung wieder nach zu zahlen.
ZitatDer Mieter kann nämlich die Zahlung der künftigen Nebenkostenvorauszahlung solange gem. § 273 BGB verweigern, bis der Vermieter die fällige Nebenkostenabrechnung erstellt hat
Das greift nicht da die Abrechnung für den Zeitraum 1.2.13 - 31.1.14 noch nicht fällig ist.