Beiträge von anitari

    Zitat

    Ist dann nicht der Zeitraum zwischen Abrechnung und Erhöhung zu lang ?

    Zu lang darf der Zeitraum sein, nur nicht kürzer als 2 Monate. Wenn der VM die Vorauszahlungen erhöhen möchte und das am 16.5. mitteilt, sind die erhöhten Vorauszahlungen erst ab August zu zahlen.

    Erhöhen darf der VM die Vorauszahlungen aber nur wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergab und maximal um 1/12 des Nachzahlungsbetrages.

    Warum hat der VM die Vorauszahlungen nicht gleich zusammen mit der Abrechnung angepaßt? 6 Monate später ist schon ungewöhnlich.


    Zitat

    Der darauf folgende Abrechnungszeitraum vom 01.02.2013 bis 31.01.2014 ist auch schon abgelaufen und noch nicht abgerechnet

    Dazu hat der Vermieter noch bis zum 31.1.2015 Zeit.


    Zitat

    und ich klann die Erhöhung abwehren ?

    Du bist nicht verpflichtet die höheren Vorauszahlungen zu leisten. Mußt dann aber damit leben bei der nächsten Abrechnung wieder nach zu zahlen.

    Zitat

    Der Mieter kann nämlich die Zahlung der künftigen Nebenkostenvorauszahlung solange gem. § 273 BGB verweigern, bis der Vermieter die fällige Nebenkostenabrechnung erstellt hat

    Das greift nicht da die Abrechnung für den Zeitraum 1.2.13 - 31.1.14 noch nicht fällig ist.

    Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, hätte Dir die Abrechnung für 2012 spätestens am 31.12.2013 zugehen müssen, wenn die VMn eine Nachzahlung geltend machen will.

    Sie hätte die Nachberechnung der Grundsteuer, da verspätet zugegangen, mit der nächsten Abrechnung geltend machen können.

    Also faule Ausrede aus meiner Sicht.

    Die Frage habe ich schon mal irgendwo gelesen:confused:

    Miete/Mieterhöhung wegen Haustieren ist unzulässig.

    Besichtigung nur um zu sehen was die Katzen in der Wohnung machen ebenso. Egal ob mit kurz- oder langfristigem Termin.

    Wohnt Ihr zufällig mit VMn in einem 2FH?


    Aber das muss natürlich nicht die einzige (Richter-)Meinung sein und könnze zudem (wie immer) einen anders gelagerten Einzelfall betreffen.

    Stimmt. Hier noch eine:

    Auch die Heizungstherme zählt zu den Gegenständen, die nicht dem Häufigen Zugriff des Mieters unterliegen (Amtsgericht Köln, Urteil v. 27.01.2011 – 210 C 324/10.

    Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietvertr

    Hallo,

    ich habe eine Wohnung in einer anderen Stadt seit Jahren untervermietet - hab ich gemacht, da ich nicht wusste, ob ich dahin nochmals zurückkehre. Jetzt zahlt die Untermieterin die Miete nicht mehr....und auch ich kann deshalb dann die Miete an meine Vermieterin nicht mehr zahlen? Wenn ich zwei Monate nicht bezahle, kann doch die fristlose Kündigung erfolgen? Soweit gut.....aber was passiert dann mit der Untermieterin? Wer muss dafür sorgen, dass diese dann auszieht? Und hat diese dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen mich, obwohl sie ja durch Nichtbezahlung der Miete quasi die Kündigung meines Mietvertrages verursacht hätte? Gibt es sonst etwas zu beachten? Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll, da mein geringes Gehalt nicht ausreicht, um zwei Mieten zu bezahlen.

    Danke.

    kokodil

    Und warum kündigst Du Ihr nicht?

    Zitat

    Soweit gut.....aber was passiert dann mit der Untermieterin? Wer muss dafür sorgen, dass diese dann auszieht?


    Na wer wohl?

    Zitat

    Und hat diese dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen mich, obwohl sie ja durch Nichtbezahlung der Miete quasi die Kündigung meines Mietvertrages verursacht hätte?

    Das Du die Miete nicht an Deinen Vermieter gezahlt hast/zahlen konntest hat mit dem Mietverhältnis mit Deiner Mieterin nichts zu tun.

    Zitat

    Gibt es sonst etwas zu beachten?

    Kündige Deiner Mieterin fristlos wegen Mietrückstand und kündige die Wohnung komplett zu nächstmöglichen Termin. Wäre jetzt der 31.8.

    Zitat

    Befristeter Kündigungsausschluss.
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2013. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 30.09.2015 für Mieter und Vermieter zulässig.

    Damit ist eindeutig klar was Vermieter und Mieter ausgehandelt und mit ihrer Unterschrift bestätigt haben.

    Das da ein Xchen fehlt ist irrelevant.

    Zitat

    Sollte sich etwas ergeben und/oder die Situation (noch) unerträglich(er) werden, will ich natürlich erst einmal versuchen, mit dem Vermieter im Guten zu reden.

    Gute Einstellung.


    Zitat

    Sollte er sich nun querstellen, wäre es gut zu wissen, ob ich rechtlich was in der Hand habe?


    Hast Du leider nicht.

    Das ging mir vorhin auch schon durch den Kopf aber ... gut das es jemand schreibt ;)

    Hier der "geschwärzte" Brief. Sonst war nichts dabei - nur diese eine Seite.

    Lieben Dank für die Hilfe!

    //edit
    Vielleicht hinzugesagt sei dass das "Objekt" ein 6 Parteienhaus ist - wieso man hier ein eigenen Hausmeister braucht der vielleicht einmal im Monat rasen mäht ist mir sowieso ein Rätsel.

    Wie ich schon schrieb - unwirksam.

    Da keine Originalvollmacht des VM beigelegt ist. Jedenfalls lese ich nichts davon.

    Man gewährt Dir gnädigerweise bis zum 31.12. wohnen zu bleiben:rolleyes: obwohl Deine Kündigungsfrist 9 Monate beträgt.

    Mein Rat - schweigen.

    Widerspruch würde nur dazu führen das man die Fehler korrigiert und eine formell korrekte Kündigung nachschiebt.

    Na ja, ein Hausmeister hat schon ein paar mehr Aufgaben als Rasen zu mähen.

    Und was steht unter § 3 Pkt. 2?

    Die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

    Weiter 1) laufende öffentliche Lasten des Grundstücks.

    Dazu zählt u. a. die Grundsteuer.

    Im Klartext, deren Zahlung durch dich ist vertraglich vereinbart.


    Zitat

    Ja ich bin 1.1.2013 eingezogen und die erste Abrechnung gilt von 1.1.13 - 31.3.13

    Und was steht als Abrechnungszeitraum in der Abrechnung.

    Zitat

    Nun habe ich ein wenig recherchiert und festgestellt das ich die Grundsteuer nur Zahlen muss, wenn diese auch im Mietsvertrag geregelt ist. In meinem Fall ist dies nirgends erwähnt.


    Auch kein Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung?

    Verwaltungskosten, richtig, sind keine umlegbaren Nebenkosten. Kannste einfach abziehen.

    Zitat

    Mir fiel ebenfalls auf das ich in 4 Monaten mehr verbrauch hatte als in 12 Monaten dies kann ich mir ebenfalls nicht erklären.

    Um welchen Verbrauch genau geht es denn?

    Bei Heizkosten kann es gut möglich sein das für 4 Monate die tatsächlichen Kosten höher sind als für 12 Monate. Nämlich dann wenn man zu beginn der Heizperiode einzieht bzw. der Nutzungszeitraum ausschließlich in der Heizperiode war.

    Kannst Du die Abrechnung als Bild hochladen? Dann könnte man genaueres dazu sagen.


    Namen und Adressen nicht vergessen zu schwärzen!

    Zitat

    Seit über einem Monat habe ich Speckkäfer in meinem Zimmer, wobei täglich zwischen 2 und 8 auftreten.

    Wegen 2 - 8 Käfer fristlos kündigen? Nein.

    'Wie wärs damit ihnen die Nahrungsgrundlage zu entziehen?


    Zum Beispiel Teppich und Textilien aus Wolle entfernen.


    Zitat

    Meine Frage ist nun, ob ich fristlos Kündigen kann, da sich meine Vermieterin so viel Zeit lässt und ich zb auch keine Strom- / Wasserrechnung erhalte, obwohl ich dafür vorauszahlen muss.

    Auch das ist kein Grund fristlos zu kündigen.

    Muß denn die VMn überhaupt abrechnen? Das muß sie nämlich nur wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind. Und wann spätestens sie abrechnen muß kommt auf den Abrechnungszeitraum an.

    Zitat

    ich wohne in einer WG

    Hat jeder WGler einen eigenen Vertrag mit der VMn oder alle zusammen einen?

    Bis zum 1.6. sind es ja noch ein paar Tage.

    Alle Mängel sollten bei Übergabe der Wohnung in einem Protokoll festgehalten werden.

    Ist der Vermieter für deren Beseitigung verantwortlich ihn nachweisbar, mit Fristsetzung, dazu auffordern.

    Gesetzestext, wofür? Das eine Wohnung sauber und ohne Schönheitsfehler bei Mietbeginn zu übergeben ist?

    Einen solchen gibt es nicht. Es zählt allein was vertraglich dazu vereinbart wurde.

    ...also die Wohnung in den Zustand versetzen wie sie bezogen wurde. D.h. Terrasse abreißen, Gartenzaun, Schuppen, Beete und Rasen rausbauen. Fliesen in der Küche abschlagen, alle Böden enfernen, Tapeete zum großen Teil, und Wände in Kackbraun streichen.

    Der Vermieter kann den Rückbau verlangen.

    Zitat

    Unsere NM hätten alles genommen, inkl. Möbel und mehr. Wäre uns sehr gelegen gekommen da wir ein möbeliertes Haus gekauft haben.

    Eure Nachmieter will der Vermieter nun mal nicht, PUNKT!

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