Nebenkostenabrechnung zu spät

  • Hallo,

    habe meine Abrechnung (Nachzahlung) von 2012 erst am 24. Februar 2014 erhalten da meine Vermieterin die Nachberechnung der Grundsteuer Anfang Janauar (7.1) bekam lt. Kopie. Zusätzlich waren noch Rechnerische Fehler in der Abrechnung gegen die sofort nach eingang der Abrechnung ich Einspruch eingelegt habe. Die Korrektur bekam ich jetzt am 20.5.

    Meine Frage hätte Sie mir denoch Fristgerecht zum 31.12 die Abrechnung zukommen lassen sollen immerhin hatte Sie doch eine Zahl des Grundsteuerbeitrags von den Jahren zuvor und dann Anschließend die Nachberechnung von der Grundsteuer in Rechnung stellen. Ich weiss jetzt nicht wie ich reagieren soll :(

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, hätte Dir die Abrechnung für 2012 spätestens am 31.12.2013 zugehen müssen, wenn die VMn eine Nachzahlung geltend machen will.

    Sie hätte die Nachberechnung der Grundsteuer, da verspätet zugegangen, mit der nächsten Abrechnung geltend machen können.

    Also faule Ausrede aus meiner Sicht.

  • Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, hätte Dir die Abrechnung für 2012 spätestens am 31.12.2013 zugehen müssen, wenn die VMn eine Nachzahlung geltend machen will.

    Sie hätte die Nachberechnung der Grundsteuer, da verspätet zugegangen, mit der nächsten Abrechnung geltend machen können.

    Also faule Ausrede aus meiner Sicht.

    Ich stimme Dir da voll zu.

  • Abrechnungszeitraum war immer 1.1 - 31.12 außer in diesem Fall jetzt.

    Ich habe es mir schon fast gedacht. Also kann Sie die Nachzahlung nicht verlangen, oder?

  • Also kann Sie die Nachzahlung nicht verlangen ...

    So ist es.

    Der Abrechnungszeitraum muß, wenn einmal so festgelegt, immer der 1.1. - 31.12. des Jahres sein.

  • Ich weiss jetzt nicht wie ich reagieren soll :(


    Das wird Dir hier niemand sagen, denn es wäre unzulässige Rechtsberatung.
    M.E. kann Dir die nachberechnete Grundsteuer jetzt noch in Rechnung gestellt werden, falls die VMn die Verspätung nicht zu vertreten hat(te).
    Die übrigen Posten der Abrechnung dürften m.E. nicht mehr berechnet werden, da verfristet.

  • Ob das eine blanke Ausrede oder einfach Unwissenheit war, sei mal dahin gestellt.

    Es kommen aber eigentlich nur 2 Szenarien in Frage.

    a.) Die Vermieterin wusste, dass noch Grundsteuer(nach)berechnungen in 2014 für 2012 anstehen:
    Dann hätte sie die bisherige Grundsteuer in einer fristgerechten Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt ansetzen können/müssen. Dann hätte sie sie später korrigierend nachberechnen können - auch zu Lasten des Mieters.
    Daher ist sie hier m. E. auch nicht geschützt vom §556 BGB Abs. 3 Satz 3, der ein Schlupfloch lässt, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung "nicht zu vertreten" hat.

    b.) Die Vermieterin wusste nichts von einer Grundsteuer(nach)berechnung. Dann hatte sie erst recht keinen Grund, die Abrechnung zu spät zu erstellen. Da hätte die Angelegenheit dann allerdings tatsächlich was von Ausrede ... :rolleyes:

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