Nebenkostenabrechnung Grundsteuer und Hausverwaltung

  • Hallo,

    ich habe am Samstag meine Nebenkostenabrechung meines Vermieters erhalten.
    Darauf sind follgende Kosten gelistet die ich Ziemlich komisch finde.

    Grundsteuer
    Hausverwaltung

    Nun habe ich ein wenig recherchiert und festgestellt das ich die Grundsteuer nur Zahlen muss, wenn diese auch im Mietsvertrag geregelt ist. In meinem Fall ist dies nirgends erwähnt.

    Bei der Hauswerwaltung von 123€ habe ich auch recherchiert, das ich diese nicht Tragen muss.

    Mir fiel ebenfalls auf das ich in 4 Monaten mehr verbrauch hatte als in 12 Monaten dies kann ich mir ebenfalls nicht erklären.

    Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? Ich würde dies gerne von einer Stelle prüfen lassen und ein Handfestes schreiben an den Vermieter schicken.

    Ich habe nur eine Alianz Rechtschutz versicherung diese aber leider durch Mieterangelegenheiten nicht aufgestockt werden kann.

    Ich bin bereit in einem Mieterschutzbund etc beizutreten weiß aber nicht ob dies dann auch rückwirkend geht.

    Danke für die Hilfe

  • Zitat

    Nun habe ich ein wenig recherchiert und festgestellt das ich die Grundsteuer nur Zahlen muss, wenn diese auch im Mietsvertrag geregelt ist. In meinem Fall ist dies nirgends erwähnt.


    Auch kein Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung?

    Verwaltungskosten, richtig, sind keine umlegbaren Nebenkosten. Kannste einfach abziehen.

    Zitat

    Mir fiel ebenfalls auf das ich in 4 Monaten mehr verbrauch hatte als in 12 Monaten dies kann ich mir ebenfalls nicht erklären.

    Um welchen Verbrauch genau geht es denn?

    Bei Heizkosten kann es gut möglich sein das für 4 Monate die tatsächlichen Kosten höher sind als für 12 Monate. Nämlich dann wenn man zu beginn der Heizperiode einzieht bzw. der Nutzungszeitraum ausschließlich in der Heizperiode war.

    Kannst Du die Abrechnung als Bild hochladen? Dann könnte man genaueres dazu sagen.


    Namen und Adressen nicht vergessen zu schwärzen!

  • ...die erste Abrechnung gilt von 1.1.13 - 31.3.13 ...

    Wenn ich das richtig verstehe, hat Dein Vermieter eine Quartalsabrechnung für Dich erstellt? Das ist nicht zulässig. Es muss über das gesamte Wirtschaftsjahr abgerechnet werden, Mit Berechnung für Deinen Nutzungszeitraum.

  • Danke für die Info und was mach ich da jetzt ? Ich fühl mich irgendwie veralbert. Ich möcht aber auch ungern ausziehen und hab da diesbezüglich angst wenn ich soviel Wind mache.

  • Wenn ich das richtig verstehe, hat Dein Vermieter eine Quartalsabrechnung für Dich erstellt? Das ist nicht zulässig. Es muss über das gesamte Wirtschaftsjahr abgerechnet werden, Mit Berechnung für Deinen Nutzungszeitraum.


    Abrechnungen mit weniger als 12 Monaten Abrechnungszeitraum sind unter bestimmten Umständen durchaus möglich. Allerdings vermute ich hier eher einen Abrechnungszeitraum von April bis März.

    Aber das sehen wir dann ja, wenn die Abrechnung hier eingescannt ist ...

  • Abrechnungen mit weniger als 12 Monaten Abrechnungszeitraum sind unter bestimmten Umständen durchaus möglich.

    Hab ich bei den Vorlesungen Mietrecht gepennt? bitte kläre mich mal auf... das ist mir neu!
    Ggf. wenn das Gebäude erst im Abrechnungjahr fertiggestellt wurde, aber das dürfte auch der einzige Fall sein, oder?

  • Und was steht unter § 3 Pkt. 2?

    Die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

    Weiter 1) laufende öffentliche Lasten des Grundstücks.

    Dazu zählt u. a. die Grundsteuer.

    Im Klartext, deren Zahlung durch dich ist vertraglich vereinbart.


    Zitat

    Ja ich bin 1.1.2013 eingezogen und die erste Abrechnung gilt von 1.1.13 - 31.3.13

    Und was steht als Abrechnungszeitraum in der Abrechnung.

  • Ok danke dann weiß ich bescheid Grundsteuer ist rechtens

    Also
    1. Abrechung 2012 / 1.1.13 - 31.3.13 Nachzahlung 255,82€
    2. Abrechung 2014 / 1.4.13 - 31.3.14 Nachzahlung 157,10€

  • Ok danke dann weiß ich bescheid Grundsteuer ist rechtens

    Also
    1. Abrechung 2012 / 1.1.13 - 31.3.13 Nachzahlung 255,82€
    2. Abrechung 2014 / 1.4.13 - 31.3.14 Nachzahlung 157,10€


    Bitte die Abrechnung einscannen. Alles andere macht keinen Sinn.

  • Hab ich bei den Vorlesungen Mietrecht gepennt? bitte kläre mich mal auf... das ist mir neu!


    2. Versuch einer Antwort. Den ersten hat das Forum gefressen. :(
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    Es gibt die, die den §556 BGB, Abs. 3, Satz 1 ("... ist jährlich abzurechnen ...") als feste Vorgabe für einen 12-Monatsabrechnungszeitraum sehen, und es gibt die, die daraus lediglich eine maximale Abrechnungszeitraumlänge interpretieren. Unterstützt werden Letztere durch §556 BGB, Abs. 3, Satz 4, der da lautet: "Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet." Das bedeutet im Umkehrschluss, dass er das durchaus dürfte.

    Zudem ist eine abweichende Vereinbarung, in der ein kürzerer Abrechnungszeitraum genannt wird, nicht grundsätzlich zum Nachteil des Mieters und damit m.E. nicht durch §556 BGB, Abs. 4 ausgeschlossen.

    U.a. folgende Artikel sehen das alles z.B. auch so oder ähnlich:
    NebenkostenAbrechnung - JuraWiki.de
    Nebenkostenabrechnung: Fristen f

  • Hab ich bei den Vorlesungen Mietrecht gepennt? bitte kläre mich mal auf... das ist mir neu!


    (( Da meine Antwort, lt. Infofenster nach dem Absenden, jetzt zwei mal bei den Moderatoren des Forums "zur Freigabe" :confused: gelandet ist (welche Moderatoren überhaupt?!?), habe ich AndreasC1977 erstmal per PM geantwortet.

    Sollte ich hier irgendwann wieder schreiben können, kann ich das hier nochmal nachholen.

    Vielleicht rutschen aber ja auch alle meine verschollenen Postings hier irgenwann einfach so rein ...? :confused: ))

  • patmue:

    "dann weiß ich bescheid Grundsteuer ist rechtens"
    - So isses. Hausverwaltung jedoch NICHT.

    "1. Abrechung 1.1.13 - 31.3.13 Nachzahlung 255,82€"
    - Für nur 1/4 Jahr?

    "2. Abrechung 1.4.13 - 31.3.14 Nachzahlung 157,10€"
    - Also für ein Jahr.
    Irgendwas stimmt hier doch nicht...

  • "1. Abrechung 1.1.13 - 31.3.13 Nachzahlung 255,82€"
    - Für nur 1/4 Jahr?

    "2. Abrechung 1.4.13 - 31.3.14 Nachzahlung 157,10€"
    - Also für ein Jahr.
    Irgendwas stimmt hier doch nicht...


    Warum?

    Die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen dürften für kalte Wintermonate zu wenig sein. Für warme Sommermonate sind sie dagegen (meist) mehr als ausreichend. Über das Jahr gesehen sollte sich das dann irgendwie möglichst gegen Null ausgehen, aber für 3 kalte Monate (Januar bis März) sind Nachzahlungen, die höher als der Jahresschnitt sind, absolut vorprogrammiert.

  • ... für 3 kalte Monate (Januar bis März) sind Nachzahlungen, die höher als der Jahresschnitt sind, absolut vorprogrammiert.


    Da magste wohl recht haben.:)

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