Aus meiner Sicht sind beide Vereinbarungen unwirksam, somit der Vertrag von Beginn an unbefristet und kann jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.
Warum unwirksam?
Die Befristung ist zwar, wie gesetzlich vorgeschrieben, begründet, allerdings passt der Satz "Sollte der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt stets verlängert worden sein ..." nicht dazu. Befristete Mietverträge enden mit dem Ablauf der Befristung. Mehrmalige Verlängerung gibt es nicht. Fällt der Grund der Befristung weg wird aus dem befristeten ein unbefristeter Vertrag.
Kündigungsverzicht "... so das die Mieter auf eine vorherige Kündigung verzichten"
Ist einseitig. Wirksam wäre nur ein gegenseitiger Kündigungsverzicht für Mieter und Vermieter.
Außerdem widersprechen sich die Klauseln bezüglich der Mietdauer. Entweder befristet oder unbefristet mit Kündigungsverzicht. Beides geht nicht.
Zitat
Soll ich damit lieber noch mal zu einem Fachanwalt gehen?
Oder zu wem geht man mit sowas?
Da hier nur Laien ihre Meinungen/Erfahrungen kund tun ist das natürlich besser. Mieterbund wäre die preiswertere Alternative. Ob aber die fachlich bessere ...