Beiträge von anitari

    Mein Verständnis:

    Der Vermieter fordert für Januar bis April 2014 eine Vorauszahlung von Betriebskosten für diese Monate.

    Warum wurden solche nicht bezahlt und was besagt der Mietvertrag hierzu?

    Die Vorauszahlungen für Januar - April wurden gezahlt. Was der Vermieter hier verlangt ist eine zusätzliche Zahlung, man könnte es auch Sicherheit nennen, für den Fall das die Abrechnung für 2014 eine Nachzahlung ergibt.

    Ob die Mängel eine Mietminderung von 50 % berechtigen zweifel ich sehr stark an.

    Darum ist meiner Meinung nach der Vermieter, da sich sicher ein Betrag von mindestens 2 MM angesammelt hat, zur fristlosen Kündigung berechtigt.

    Zitat

    Wohlgemerkt wurde noch immer kein Vertrag unterschrieben.

    Der VM könnte sich ja noch auf der ehemaligen Wohnung berufen.

    Wobei ein schriftlicher Vertrag nicht zwingen notwendig ist.

    Zitat

    Ich bin zum 1. Mai 2014 ausgezogen. Nun soll ich die Betriebskosten-Nachzahlung für die ersten vier Monate dieses Jahres an meinen Vermieter überweisen.

    So lange keine Abrechnung erstellt wurde kann der Vermieter keine Zahlung verlangen.

    Eine evtl.Nachzahlung kann der Vermieter mit der hinterlegten Kaution verrechnen. Ein zusätzliche Vorauszahlung ist nicht nötig und sollte auch nicht gezahlt werden.

    Beharrt der VM darauf einfach mal nach der rechtlichen Grundlage fragen die ihn dazu berechtigt.:p

    Da kommt er mit Sicherheit ins Schleudern.

    Zitat

    Meine Frage ist nun macht der Vermieter nun einen neuen Mietvertrag ...

    Ist nicht notwendig und würde ich auch nicht empfehlen. Mach mit der Mitbewohnerin einen Untermietvertrag und gut ist. Dann hat sie mit dem Vermieter nichts zu tun. Folglich auch keine Schufaauskunft vorlegen.

    Du mußt lediglich die Erlaubnis zur Untervermietung beim Vermieter einholen. Diese kann er i. d. R. auch nicht verweigern.

    Noch eine Empfehlung, vermiete das Zimmer möbliert. Das macht es einfacher, falls es zu Problemen kommen sollte, zu kündigen. Für beide.

    Ist dem nicht so das Private Forderungen nicht nach 3 Jahren verjähren und Staatliche nach 30 Jahren?
    Oder bring ich da was durcheinander?

    Alle Forderungen verjähren nach 3 Jahren wenn sie nicht geltend gemacht werden.

    Amtlich titulierte Forderungen (Mahnbescheid) können 30 Jahre lang eingefordert werden. Auch noch bei den Erben des Schuldners.

    Aus meiner Sicht sind beide Vereinbarungen unwirksam, somit der Vertrag von Beginn an unbefristet und kann jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

    Warum unwirksam?

    Die Befristung ist zwar, wie gesetzlich vorgeschrieben, begründet, allerdings passt der Satz "Sollte der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt stets verlängert worden sein ..." nicht dazu. Befristete Mietverträge enden mit dem Ablauf der Befristung. Mehrmalige Verlängerung gibt es nicht. Fällt der Grund der Befristung weg wird aus dem befristeten ein unbefristeter Vertrag.

    Kündigungsverzicht "... so das die Mieter auf eine vorherige Kündigung verzichten"

    Ist einseitig. Wirksam wäre nur ein gegenseitiger Kündigungsverzicht für Mieter und Vermieter.

    Außerdem widersprechen sich die Klauseln bezüglich der Mietdauer. Entweder befristet oder unbefristet mit Kündigungsverzicht. Beides geht nicht.

    Zitat

    Soll ich damit lieber noch mal zu einem Fachanwalt gehen?
    Oder zu wem geht man mit sowas?

    Da hier nur Laien ihre Meinungen/Erfahrungen kund tun ist das natürlich besser. Mieterbund wäre die preiswertere Alternative. Ob aber die fachlich bessere ...

    Zitat

    Was sagt Ihr zu dem vorliegenden Fall?

    Das die Vermieterin völlig gesetzeskonform gehandelt hat.


    Zitat

    wobei er damals dachte das dies für ihn als Mieter fast nur von Vorteil sein kann

    Es gibt im Mietrecht wunderbarerweise auch den einen oder anderen § der für den Vermieter von Vorteil ist:p

    Zum Beispiel § 549 Abs. 2 Punkt 2

    Weder ein neuer Vertrag noch das "volle Informationsprogramm" ist nötig wenn ein Lebenspartner zuzieht.

    Sollte sich die HV weiter uneinsichtig zeigen, frag einfach nach der rechtlichen Grundlage die sie berechtigt derartig vorzugehen.

    Ich bin mir sicher sie können keine nennen.

    Es gibt zwar einige Mängel, aber keiner davon rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

    Wurden denn vertraglich funktionierende Internetleitungen zugesichert? Vielleicht müßt Ihr ja nur einen neuen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.

    Zitat

    Jetzt meine Frage:
    Kann ich den Mietvertrag fristlos kündigen?

    Wer einen Grund zur fristlosen Kündigung suchen muß hat keinen.

    Dann gib die für das Jobcenter die Kosten an die Du monatlich an den Wasserversorger zahlst/zahlen wirst.


    Zitat

    Aber der Wasserverbrauch ist doch jeden Monat unterschiedlich.

    Dafür haben kluge Ingenieure die Wasseruhr erfunden und kluge Anbieter die monatlichen Vorauszahlungen.

    Funktioniert bei Wasser genau so wie bei Strom.

    Abschlag Pi x Fensterkreuz im Voraus - nach einem Jahr Abrechnung - Gutschrift oder Nachzahlung usw. usw.

    Zitat

    Im Vertrag ist hinterlegt "die Wohnung ist im Geräumten und Ordnungsgemessen Zustand zurück an den Vermietere zu geben" und "die Wohnung muss in ihrem Uhrsprünglichen Zustand versetzt werden" Und "Die Wohnung muss Sauber und Besenrein abgegeben werden"

    Und warum hältst Dich nicht an das was im Vertrag steht? Was ein Hauswart meint ist völlig irrelevant.

    Außer die bunten Wände in einem neutralen Farbton zu überstreichen hättest Du an Renovierungen nichts machen müssen. Auch keine Tapete abreißen.

    Zitat

    Ich freue mich auf eine rechtliche Auskunft

    Die bekommst Du bei einem Fachanwalt. Hier nur Laienmeinungen.

    Außenarbeiten am Haus sind Sache des Vermieters. Außer es wurde individuell etwas anderes mit dem Mieter vereinbart.

    Übrigens sind auch Instandhaltungs- und -setzungsmaßnahmen im Haus Sache des Vermieters.

    Zitat

    Was können wir tun und wie sollen wir uns verhalten?

    Der Mieterhöhung, wenn sie denn in Haus flattert, nicht zustimmen und vom, für diesen Fall gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Vorausgesetzt das Mieterhöhungsverlangen ist überhaupt wirksam.

    Deine Angaben sind leider zu dürftig bzw. ungenau um etwas damit anfangen zu können.

    Am besten scannst Du die Abrechnung ein und lädst sie als Bild hoch.

    Namen und Adressen nicht vergessen unkenntlich zu machen!


    Zitat

    Und warum wird eine Formel verwendet, wenn angeblich Wärmemengenzähler vorhanden sind oder ist?

    Weil Heizkosten nicht zu 100 % nach Verbrauch abgerechnet werden und Kosten der WW-Aufbereitung aus den Gesamtkosten der Heizungsanlage separiert werden müssen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!