Ofen kaputt - Vermieterin bezieht sich auf Vertragsklausel

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor zwei Tagen ist unser Backofen kaputtgegangen. Die Einbauküche gehört der Vermieterin und meines Wissens muss für größere Reparaturen der Vermieter aufkommen.

    In einem Telefonat sagte uns die Vermieterin jedoch, dass sie dafür nicht aufkommen wird und verweist auf den Vertrag. In diesem steht:
    Die Einbauküche steht dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung. Gegenstände/Einbauteile werden jedoch bei Beschädigung oder Ausfall vom Vermieter nicht ersetzt.

    Wir fragen uns, ob diese Klausel überhaupt gültig ist? Da wir in einer WG wohnen und viele ein und ausgezogen sind, haben wir auch den Überblick verloren und den ersten Vertrag erst uns heute angeschaut.

    Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar

    M. Blechschmidt

    Einmal editiert, zuletzt von MBle1990 (18. Juni 2014 um 15:50)

  • Die Klausel ist aus meiner Sicht unwirksam. Auch wenn die EBK kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, ist der VM für die Instandhaltung/-setzung zuständig.

    Oder wurde diese Vereinbarung gesondert, außerhalb des Mietvertrages, getroffen?

  • Es handelt sich hierbei um eine Individualvereinbarung und müsste gelten.
    Hierbei handelt es sich um eine Leihe. Die Leihe ist in den Paragrafen 598 bis 606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausdrücklich als Vertragsform geregelt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (18. Juni 2014 um 19:07)

  • Woher die Sicherheit? Hast Du den Vertrag bzw. die Vereinbarung sehen?

    Ja, habe ich. Er schreibt:Die Einbauküche steht dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung. Gegenstände/Einbauteile werden jedoch bei Beschädigung oder Ausfall vom Vermieter nicht ersetzt.

    Ich kann daraus leider nichts Anderes konstruieren

  • Vertrag. In diesem steht:
    Die Einbauküche steht dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung. Gegenstände/Einbauteile werden jedoch bei Beschädigung oder Ausfall vom Vermieter nicht ersetzt.


    Ich bezweifele, dass es sich hier um eine gültige Individualvereinbarung handelt, denn es ist nur von "dem" (einen?) Mieter die Rede.

  • Da wir in einer WG wohnen und viele ein und ausgezogen sind, haben wir auch den Überblick verloren und den ersten Vertrag erst uns heute angeschaut.

    Wie immer, die übliche WG-Mauschelei!

  • Die Vereinbarung für sich alleine halte ich auch für gültig. Wenn die es nicht ist, dann gibt es auf Erden gar keine wirksame Nutzungsvereinbarung, würde ich mal sagen. :) Natürlich wissen wir nicht, was noch alles im Mievertrag steht, was die Sache verändern könnte. Dazu aber später mehr ...

    Ob es sich um eine Individualvereinbarung handelt oder nicht, ist für mich hierbei nicht einmal ausschlaggebend, weil ja sowieso nicht jede Formularmietvertragsvereinbarung pauschal ungültig ist, nur weil sie in einem Formularmietvertrag steht.

    Das Kriterium für eine Individualvereinbarung und/oder für die Gültigkeit einer Nutzungsvereinbarung ist auch nicht, ob sie ausserhalb des Mietvertrags getroffen wurde. Das geht genau so gut in Mietverträgen.

    Ebenso kann ein Buchstabe für Buchstabe selbst erstellter Mietvertrag als Formularmietvertrag gelten. Es reicht die Bestätigung, dass der Vermieter den Vertrag für mehrere Mieter unverändert nutzt. Das nur nochmal zur Erläuterung der Tatsache, dass Formularmietverträge nicht immer nur die sind, die man kaufen oder herunterladen kann. :)

    Also:
    Warum sollte eine Nutzungsvereinbarung über eine Einbauküche mitsamt des Haftungsausschlusses für den Vermieter unwirksam sein?

    Ich kann mir da nur "Nebenkriegsschauplätze" vorstellen, wie etwa eine Angabe im Mietvertag, dass die Küche zur Mietsache gehört. Das würde der Sache natürlich einen völlig anderen Touch geben. Oder vielleicht eine Klausel im Mietvertrag, die den Ausbau oder die Auswechselung der Küche seitens des Mieters verbietet. Auch das wäre dann eine andere Geschichte, weil eine Nutzungserlaubnis keinen Nutzungszwang darstellen darf.

    Aber die Nutzungsklausel alleine klingt für mich sehr wirksam. :)

    Ich würde also sagen, dass die Mieter sich einen neuen Herd kaufen müssen, der dann aber auch ihnen gehört. Den alten Herd würde ich dem Vermieter übergeben - jedenfalls nicht ohne schriftliche Aufforderung des Vermieters selbst entsorgen. Das Ding gehört schließlich dem Vermieter.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (19. Juni 2014 um 12:52)

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