Eintragung als Hauptmieter notwendig?

  • Hallo,

    ich werde bei meiner Freundin einziehen.
    Meine Freundin hat die Hausverwaltung darüber informiert und diese fordert nun eine Aufnahme von mir als Hauptmieter in den Mietvertrag.
    Ist das rechtliche Notwendig? Im Mietvertrag ist dazu nichts geschrieben.

    Warum wir das nicht wollen hat verschiedene Gründe.
    Zuerst befürchten wir, dass wir einen neuen Mietvertrag unterzeichnen müssen, der sich stark von dem aktuellen 15 Jahre altem Vertrag unterscheiden, einschließlich möglicher Mieterhöhung.
    Zweitens, wenn das gemeinsame Zusammenleben nicht funktioniert befürchten, wir neben den privaten Problemen, dass die Wohnung komplett gekündigt werden muss und spätestens dann ein neuer Mietvertrag mit Erhöhung von meine Freundin unterschrieben werden muss.

    Davon abgesehen hat die Hausverwaltung auch gleich das volle Informationsprogramm gefordert, Schufa Auskunft, Mietschuldfreiheitserklärung, Gehaltsabrechnungen etc.
    Ist das notwendig wenn ich als Lebensgefährte zuziehe, in eine Wohnung , für die seit 15 Jahren pünktlich bezahlt wurde?

  • Weder ein neuer Vertrag noch das "volle Informationsprogramm" ist nötig wenn ein Lebenspartner zuzieht.

    Sollte sich die HV weiter uneinsichtig zeigen, frag einfach nach der rechtlichen Grundlage die sie berechtigt derartig vorzugehen.

    Ich bin mir sicher sie können keine nennen.

  • ... wenn das gemeinsame Zusammenleben nicht funktioniert befürchten, wir ....


    Eben. Ich könnte ja auch jeden auf der Strasse ansprechen, ob er/sie nicht mal eben lebensgefährtenmässig zu mir oder umgekehrt ziehen möchte...
    Habe volles Verständnis für die Richtlinien der HV.

  • Nach allem, was man so lesen kann, ist der Zuzug eines unehelichen Lebenspartners zustimmungspflichtig. Der Vermieter kann die Zustimmung aber nur unter ganz bestimmten Umständen verweigern. Etwa dann, wenn die Wohnung für den Mieter + 1 zu klein wäre oder die Daten der zuziehenden Person dem Vermieter nicht offenbart würden.

    Daten der Person heißt aber m.E. nicht Schufa und Gehaltsabrechnung, weil die Person eben nicht zwangsweise in den Mietvertrag aufgenommen werden muss und der Vermieter somit keinerlei Geschäftsbeziehung zu der Person pflegt, die sein Interesse an solchen Daten begründen könnte.

    So denke ich das und so habe ich es u.a. speziell hier (klick) und allgemein bei Internetsuche nach "zuzug lebenspartner mietwohnung" herausgelesen.

  • Wenn der Lebenspartner in die Wohnung zuziehen soll, ohne in den Mietvertrag aufgenommen zu werden, bedarf der Mieter der Zustimmung des Vermieters. Dieser darf diese jedoch nur verweigern, wenn er ein Problem in der Person des zuziehenden Mitbewohners sieht oder die Wohnung dadurch überbelegt wäre.
    Der zuziehende Mitbewohner muss dem Vermieter vorgestellt werden, dieser kann sogar eine persönliche Vorstellung verlangen. Es reichen Name, Vorname, Geburtstag, ausgeübter Beruf, und die persönliche Beziehung, die den zuziehenden und die Mieterin verbindet.

    Gehaltsabrechnungen, Schufa, etc. darf der Vermieter nicht verlangen. Das geht ihm nichts an.
    Sollte der Vermieter die Zustimmung verweigern, kann auf Zustimmung geklagt werden. Erst dann darf der Lebenspartner einziehen, ansonsten kann der Mieter eine Kündigung erhalten.

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