Beiträge von anitari

    Zitat

    Wieviel Schäden gibt es denn, wenn die Mietsache nicht zurückgegeben wird?

    In erster Linie Mietausfallschaden.

    Billigkeit ist ein im deutschen Recht vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem eine gerechte oder angemessene Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall verstanden wird.


    Schadloshaltung - Entschädigung, Ausgleich für einen Schaden

    Aus Meiner Sicht ist dieser "Zettel" kein formell korrektes Mieterhöhungsverlangen.

    Lies hier unter Zu (1) : die Anforderung an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens. und alles andere natürlich auch.

    Mietrecht: Mieterh

    Außerdem wäre zu prüfen ob mietvertraglich nicht evtl. eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist. Kommt zwar selten vor, aber trotzdem mal in den Vertrag schauen

    Was steh denn außer dem den 2 Sätzen noch in diesem Mieterhöhungsverlangen?

    Wäre nicht schlecht wenn Du das einscannen und als Bild hochladen könntest.

    Persönliche Daten natürlich unkenntlich machen.

    110 €? Entsprechen die 20 oder 15 % der Kaltmiete?

    Zugang im Februar und Erhöhung ab März ist schon mal unwirksam.


    Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung.

    Beginn des 3. Monats nach Februar wäre Mai.

    Zitat

    Habe von meinem Vermieter eine Selbstauskunft erhalten

    Ist er schon Dein Vermieter? Wenn ja kann er keine Selbstauskunft mehr verlangen.

    Soll er es erst werden, ja.


    Zitat

    Muss ich das ausfüllen,

    Nein

    Zitat

    bzw. kann mir das negativ ausgelegt werden wenn ich die Frage nicht beantworte ?

    Du wirst die Wohnung nicht bekommen

    Zitat

    Ich bin Mieter bei der Annington und habe Ende Mai eine Abrechnung der NK für 2013 bekommen.

    ...

    Bisher musste ich keine Erhöhung/Nachzahlung in der Vergangenheit leisten.

    Was daran liegen kann das der Winter 2012/13 sibirisch kalt und lang war. Schon vergessen?

    Da sind 70 € Nachzahlung ein Klacks.

    Zitat

    Gibt es eine Frist bis wann man die Abrchnung monieren kann?

    Bis 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.

    Zitat

    Wie wohnen hier seit 2 Jahren.

    OK, dann ist für den Vermieter die Kündigungsfrist nur 3 Monate.

    Zitat

    Sie meinte auch das sie zum 1.10 aus ihrer jetzigen Mietwohnung raus muss.

    Dazu müßte sie (die neue Eigentümerin) Euch bis spätestens 3.7.14 zum 30.9.14 kündigen. Um das aber rechtskräftig zu können müßte zuvor der Eigentumsübergang erfolgen. Das dies in den nächsten Tagen erfolgt ist eher unwahrscheinlich, genauer gesagt unmöglich.

    Ansonsten schließe ich mich Ajax an keine mündlichen Einigungen/Versprechen akzeptieren!

    Genauer: Warmwasserbereitung.

    In den Heizkostenabrechnungen steht leider nur Warmwasser. Darum gehen die meisten Mieter davon aus das dies die Verbrauchs- und nicht die reinen Aufbereitungskosten sind und stutzen dann das nochmal Kosten für Kaltwasser dazu kommen.

    Ist es tatsächlich ein 3FH, ist die Kündigung des Vermieters, auch wenn er selbst mit in dem Haus wohnen sollte, unwirksam. In dem Fall hättest Du selbst kündigen müssen. Da das offensichtlich nicht geschehen ist, ist die Forderung des VM berechtigt. Mehr noch, er könnte weiterhin auf Mietzahlungen bestehen.

    Der Vermieter hat meinem Widerspruch gegen die Kündigung schriftlich widersprochen und weiter behauptet seine Kündigung sein wirksam.

    Mir wurde zum 30.04.2014 gekündigt und an diesem Tag bin ich dann auch ausgezogen.
    Gestern hatte ich dann einen Schreiben seines Anwalts im Briefkasten in dem er 3 Monatsmieten von mir fordert.

    Aber auch jetzt noch behauptet der Vermieter dass seine Kündigung wirksam war.

    Dann kann er doch nicht von mir 3 Monatsmieten einfordern.

    Das beantwortet immer noch nicht die KERNFRAGE warum gekündigt wurde.

    Bestimmte Mietvertragskündigungen können u. U. automatisch unwirksam werden. Dann müßte der Mieter selbst ordentlich kündigen.

    Und bei wirksamer außerordentlicher Mietvertragskündigung kann der Vermieter bis zu 3 Monate Mietausfallentschädigung in Höhe von 3 Monatsmieten verlangen.

    Wo ist das Problem? Betriebsosten die nicht vertraglich vereinbart und nicht im § 2 der BK-Verordnung stehen, darf der Vermieter nicht umlegen/verlangen. Widerspruch, da die Forderungen unberechtigt sind, daher unnötig.

    Zitat

    bin auch schon so weit, eine Außerordentliche Kündigung zu fertigen, da ein weiteres bestehendes Mietverhältnis nicht möglich ist.

    Womit Du aber nicht durchkommen wirst. Oder ist die Wohnung wegen der unberechtigten Forderungen unbewohnbar?

    Zitat

    Ich habe die Kaution dann von meinen ersparten erstattet und möchte natürlich nun von meinen ehemaligen Vermieter die Kaution ausgezahlt kriegen, da das Jobcenter ja keine Forderungen mehr hat.

    Aber der Vermieter vielleicht?

    Zum Beispiel:

    Schadenersatz wegen Mängel, rückständige Miete, evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen und Schadenersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen, falls Du dazu verpflichtet warst.

    Um all das zu prüfen hat der Vermieter bis 6 Monate Zeit. Wäre ab Ende Februar gerechnet bis Ende August.

    KERNFRAGE

    Warum hat Ihnen der Vermieter gekündigt?

    Zitat

    Außerdem habe ich dem Vermieter noch einen Termin zur Wohnungsübergabe genannt. Der Vermieter erschien aber nicht zur Wohnungsübergabe.

    Wie lange ist das her?

    Zu wann wurde gekündigt?

    Zitat

    Das könnte/muss man dann wohl auch als Verpflichtung des Vermieters ansehen, denn was drinsteht im Vertrag muss ja auch da sein.

    Korrekt. Aber, wie es im § steht, der überwiegende Teil der Möbel bzw. die wichtigsten wie Schrank, Bett, Tisch und Stühle müssen vorhanden sein.

    Meine Zimmermieter bekommen die Zimmer komplett, sogar mit TV, vermietet. Die müssen nur noch Bettzeug und persönliche Sachen mitbringen.

    Zitat

    Das würde quasi einer Zustandsbeschreibung gleichkommen, auf der sich beide Seiten berufen könnten

    Auch korrekt

    Ausnahme, der Vermieter war so unklug für sich selbst eine längere Kündigungsfrist in den Vertrag zu schreiben.

    Zitat

    "Nö, ich habe deine Kaution nicht. Als ich das Haus gekauft habe, habe ich kein Kautionskonto bekommen. Ich bin auch nicht dafür Verantwortlich dir die Kaution zu zahlen. Ich habe sie schließlich auch nicht bekommen".


    Insofern ist er im Recht.

    Weise ihm per Zahlungs-/Überweisungsbelag nach das Du sie gezahlt hast und gut ist.

    Dann muß er sich mit dem ehemaligen Vermieter auseinander setzen.

    Normalerweise muß der alte Eigentümer die Kaution, in welcher Form auch immer, dem neuen Eigentümer übergeben.

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