Beiträge von anitari

    Zitat

    Ich wünsche mir

    - eine Erläuterung der immensen Steigerungen der einzelnen Posten

    Dann frage Sie Ihren Vermieter. Das ist Ihr Ansprechpartner.

    Die ista lediglich sein Erfüllungsgehilfe der die Abrechnung nach seinen Angaben erstellt.

    Zitat

    Heizkosten: Laut ISTA hatten wir im Jahr 2012 Heizkosten von 1413,03 €, im Jahr 2013 2054,00 € - eine Steigerung um 44%
    Warmwasserkosten: Laut ISTA hatten wir im Jahr 2012 WW-Kosten von 756,61 €, im Jahr 2013 1083,65 € - eine Steigerung um 30%

    Haben denn alle Mieter so ein kurzes Gedächtnis?

    Heizkosten waren wegen der sehr langen und kalten Heizperiode im 1. Halbjahr 2013 sehr hoch.

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    Sind auch Miete und Wartung das verbrauchsabhängig?

    Sie fließen in die Gesamtkosten der Heizungsanlage ein und gehören damit zum Teil zu den verbrauchsabhängigen Kosten.


    Aber wie gesagt, Ihnen das alles im Detail zu erklären ist Sache Ihres Vermieters.

    Zitat

    Jetz habe ich einen Brief von eine Anwaltin bekommen die diese zwei Monatsmieten fordert oder Sie geht nach gericht damit.

    Wass muss ich machen?

    Der Anwältin klar machen Das Du im Recht bist und die Mieterin keinen Anspruch eine Entschädigung hat.


    Noch mal, war vertraglich fixiert bzw. geht aus dem Vertrag hervor das das Zimmer möbliert vermietet wurde und sich innerhalb Deiner selbst bewohnten Wohnung befindet?

    Denn nur dann hättest Du zum 30.9. kündigen können.

    Vorausgesetzt Du hast keine längere Kündigungsfrist für dich vereinbart.

    Das war ein möbiliertes untervermieten (Zimmer unter mitnutzung der Haupträume )

    Ist die Möblierung auch im Vertrag fixiert?

    Wenn ja, und Du hast für Dich keine andere Kündigungsfrist vereinbart, ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen zum 30.9. natürlich rechtens.

    Allerdings hättest Du ihr auch so lange die Nutzung gewähren müssen.

    Nun ist sie aber deinem Vorschlag gefolgt und Ende August freiwillig ausgezogen.

    Damit ist aus meiner Sicht ein mündlicher Aufhebungsvertrag zustande gekommen.

    Also nix mit Schadensersatz. Im Gegenteil Du könntest Schadensersatz wegen der Schlüssel fordern.

    Zitat

    Demnach soll ich jetzt 128,73 nachzahlen.

    Der hat einen an der Klatsche. Verdient sich an deinen NK dumm und dämlich und verlangt noch das Du seine Nachzahlung zahlst.


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    Nun hat der Hauptmieter mir seine betriebskostenabrechnung zugeschickt ...

    Kann er doch. Schick sie ihm mit dem Vermerk das diese unwirksam ist zurück.

    Warum unwirksam? Weil sie nicht an dich, sondern an deinen Vermieter gerichtet ist. Außerdem müßte er in einer wirksamen Abrechnung Deine Vorauszahlungen berücksichtigen.

    Aber das mußt Du ihm nicht erklären.

    Du kannst natürlich auch für die Übersendung der Originalabrechnung danken und eine Gegenrechnung aufstellen.

    Deine monatlichen Vorauszahlungen 12 x 300 € = 3600 €

    tatsächliche Betriebs- und Heizkosten = 1568,73 €

    Dein Guthaben = 2031,27 € zu erstatten binnen 30 Tagen

    Deine neuen monatlichen Vorauszahlungen (1568,73 € : 12) = 130,73 €

    Das dein Vermieter nur etwa 1000 € jährlich voraus zahlt, Du dagegen aber 3600 ist schon heftig und grenzt aus meiner Sicht schon an Wucher. Denn Vermieter dürfen Vorauszahlungen nur in angemessener Höhe verlangen.

    Wenn das so sein soll hätten dir das beide Personen der Partei Vermieter mitteilen müssen.

    Zahl die Miete so wie immer und gut ist.

    Wie die beiden das unter sich aufteilen ist ihr Problem.

    War denn der Vermieter verpflichtet NK-Abrechnungen zu erstellen?

    Das ist er nur wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart waren.

    Vorgehen? Erst mal die Mietrückstände zahlen, dann nachweisbar die NK-Abrechnungen einfordern.

    Da braucht man nicht argumentieren das ist das Recht des Mieters, so wie es das Recht des Vermieters ist die Mietzahlungen einzufordern.

    Zitat

    wie kann ich Nichtzahlenden Mitmieter kündigen ?

    Gar nicht. Auch der Vermieter kann das nicht.

    Zitat

    Darf ich ein anderes Schloss anbringen ? Darf ich den Schlüssel von ihr verlangen,

    Nein. Ihr seid gleichberechtigte Mieter mit den selben Pflichten, aber auch Rechten. Eins der Rechte ist die Nutzung der Mietsache.

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    Kann ich die Miete von ihr einklagen ??

    Kannst Du. Aber bedenke das so eine Klage auch Geld kostet, und zwar erst mal deines. Sollte der Prozeß zu deinen Gunsten ausgehen ist aber noch lange nicht sicher das Du das Geld auch bekommst. Und wenn doch bestenfalls in 5-Euro-Raten.

    Zitat

    oder was kann ich tun ???

    Den Mietvertrag gemeinsam mit der Freundin komplett kündigen. Stimmt die Freundin nicht zu, sie darauf verklagen.

    Dann mit dem Vermieter einen neuen alleinigen Vertrag abschließen und einen Unter-, keinen Mitmieter, suchen.

    Lehnt der Vermieter einen Vertrag mit dir alleine ab bleibt dir nur eine bezahlbare Wohnung zu suchen.

    Ist die Umlage nach Personen im Mietvertrag vereinbart?

    Wenn nicht muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Das Mieter eine vorhandene Waschküche nicht nutzen entbindet sie nicht davon anteilig die Kosten dafür zu tragen.

    Wenn über Mietzahlung nie gesprochen wurde und er auch nachweisbar keine zahlt gibt es keinen Mietvertrag.

    Die Anmeldung beim zuständigen EWA besagt lediglich des der Bürger angegeben hat dort zu wohnen, nicht das er das Recht dazu hat.

    Genau das hörte ich.
    Und zwar sei es demnach dabei wichtig die komplette Miete
    auf ein "separates Konto" zu hinterlegen.

    Und ich hörte, nein weiß, das es Leute und sogar Institutionen gibt die Mietern sehr unkluge Ratschläge geben.

    Die Miete wegen etwas abgeblätterter Farbe um 100 % zu mindern kann zur fristlosen Kündigung führen.

    Selbst wenn dann die hinterlegte Miete gezahlt wird, bleibt es dem Vermieter immer noch frei, was in aller Regel gleichzeitig erfolgt, dem Mieter wegen unregelmäßiger Mietzahlungen fristgerecht zu kündigen.

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    Aber darf der Vermieter in meinem Müll rumwurschteln?

    So bald Ihr Müll in der Tonne ist, die Ihnen nicht gehört ist es der Müll nicht mehr Ihr Eigentum/Besitz.

    Genau genommen ist er dann Eigentum des Entsorgers.


    Aber da Grundstückseigentümer die Entsorgungseinrichtungen (Müllt- und Papiertonnen) vom Entsorger mieten sind sie Besitzer der Tonnen und natürlich des Inhaltes.

    Du kannst auch selbst mit der für Mieter gesetzlichen Frist von 3 Monaten Kündigen.

    Macht aber nur Sinn wenn diese mindestens 1 Monat vor der 6monatigen K-Frist des Vermieters endet.

    Es kann natürlich sein das der Vermieter einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages zustimmt. Wenn man ihn denn fragt und sich einig wird.

    Zitat

    Aber muss er den Einbehalt nicht wenigstens begründen?

    Ja, muß er

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    Da die letzten NK-ABR alle Guthaben ergeben haben und auch die noch ausstehende NK-ABR ein Guthaben ergeben wird,

    Das kann bei Nutzungszeitraum ausschließlich eines Heizmonats anders sein.

    Zitat

    Er behält 500 € nebst Zinsen ein (ca. 550,00 €).

    50 € Zinsen? Für wie viel Jahrzehnte? Bei Sparkonten gibt es bestenfalls 0,25 % p. a.

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