VM klagt Mieten ein, NK-Abrechnung fehlt immer noch

  • Hallo zusammen.

    Mein ehemaliger Vermieter (1/2012 - 12/2013) klagt jetzt auf Zahlung rückständiger (Teil)Warmmieten aus dieser Zeit. Diese Forderung ist insoweit auch richtig. Allerdings hat er im Gegenzug für den gesamten Zeitraum trotz mehrfacher Erinnerungen noch keine Nebenkostenabrechnungen für den gesamten Vertragszeitraum abgegeben. Hierzu sind eigentlich noch Rückzahlungen zu erwarten.

    Meine Frage hierzu: Ist das so ohne weiteres möglich? Wie gehe ich am besten vor, wie kann ich sinnvoll argumentieren?

    Danke für Eure Antworten!

  • Das sind 2 Baustellen. Bezahle zuerst einmal die offene Miete/n, wenn die Angelegenheit schon vor Gericht ist, wundere dich nicht über die zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig musst du den Vermieter auffordern für das Jahr 2012 eine Abrechnung der Betriebskosten vorzulegen. Für 2013 hat er noch Zeit bis Ende dieses Jahres eine ordentliche Rechnung zu erstellen.

    Kommt er nicht in die Spur, dann musst du ihn verklagen. Das lohnt aber tatsächlich nur, wenn du ein Guthaben zu erwarten hast.

  • War denn der Vermieter verpflichtet NK-Abrechnungen zu erstellen?

    Das ist er nur wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart waren.

    Vorgehen? Erst mal die Mietrückstände zahlen, dann nachweisbar die NK-Abrechnungen einfordern.

    Da braucht man nicht argumentieren das ist das Recht des Mieters, so wie es das Recht des Vermieters ist die Mietzahlungen einzufordern.

  • Das lohnt aber tatsächlich nur, wenn du ein Guthaben zu erwarten hast.

    Das lohnt sich auch wenn der VM trotz Fristsetzung keine Abrechnungen erstellt.:cool:

    Vorausgesetzt es waren monatliche Vorauszahlungen vereinbart.

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