Abrechnung der Mietkaution Pflicht?

  • Hallo zusammen.

    Mal angenommen, der Mieter kündigt zum 31.01.2014.
    Der VM verweigert die Abnahme der Wohnung schriftlich, der Mieter soll den Schlüssel in den Briefkasten werfen.
    Gesagt, getan. Daraufhin passiert nichts mehr.

    Nach 6 Monaten fordert der Mieter den Vermieter mit Fristsetzung 31.07.2014 auf, über die Kaution in Höhe von 2000,00 € nebst Zinsen abzurechnen.

    Der VM überweist sodann zum 30.07.2014 1.500,00 € kommentarlos und behält 500,00 € nebst Zinsen ein. Eine Abrechnung erhält der Mieter nicht, bis heute.

    Es steht noch eine NK-Abrechnung aus, aus der sich aber auch ein Guthaben für den Mieter ergeben wird. Alle vorherigen Abrechnungen haben auch Guthaben ergeben (es sind keine Versorgerkosten in NK-ABR enthalten wie Strom, Gas, Wasser, die hatte der Mieter direkt mit den Versorgern geschlossen).

    Der VM hat also weder Forderungen gestellt noch eine Abrechnung eingereicht. Er behält stillschweigend das restliche Geld.
    Seit ca. Mai 2014 sind zudem wieder neue Mieter in dem Haus.

    Hat eine Stufenklage auf Kautionsabrechnung und Auskehrung des Restbetrages Erfolg?
    Oder hat der VM das Recht, den Betrag einfach so ohne Angabe von Gründen weiter einzubehalten?

    Vielen Dank.

  • Der VM kann grundsätzlich 3 BK-Vorauszahlungen auch über die 6 Monate hinaus einbehalten, für etwaige Nachforderungen aus der letzten BK Abrechnung, da er ja noch für 2014 abrechnen muss. Hier hast du jedoch nur einen Monat im Jahr 2014 die WOhnung genutzt, so dass der Einbehalt von 500,00€ zu viel erscheint. Ich würde aber trotzdem jetzt auf die letzte Abrechnung warten und dann alles auf einmal fordern.

  • Er behält 500 € nebst Zinsen ein (ca. 550,00 €).

    Aber muss er den Einbehalt nicht wenigstens begründen?
    Da die letzten NK-ABR alle Guthaben ergeben haben und auch die noch ausstehende NK-ABR ein Guthaben ergeben wird,
    hat er m.E. gar kein Recht zum Rückbehalt. Es seihe denn, er will mit irgendwas aufrechnen. Das tut er aber nicht, wir haben
    keine Abrechnung über die Kaution erhalten.

    Er behält kommentarlos Geld, Wie kann er das rechtfertigen?

  • Zitat

    Aber muss er den Einbehalt nicht wenigstens begründen?

    Ja, muß er

    Zitat

    Da die letzten NK-ABR alle Guthaben ergeben haben und auch die noch ausstehende NK-ABR ein Guthaben ergeben wird,

    Das kann bei Nutzungszeitraum ausschließlich eines Heizmonats anders sein.

    Zitat

    Er behält 500 € nebst Zinsen ein (ca. 550,00 €).

    50 € Zinsen? Für wie viel Jahrzehnte? Bei Sparkonten gibt es bestenfalls 0,25 % p. a.

  • "Das kann bei Nutzungszeitraum ausschließlich eines Heizmonats anders sein."

    Nein. In der NK-ABR sind keine Heiz-, Strom und Wasserkosten enthalten, da ich direkt mit den Versorgern
    abgerechnet habe. Die NK-ABR beinhaltet also gut kalkulierbare Positionen (Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen etc.).
    Ich kann das Guthaben recht genau im Voraus ausrechnen.

    Zinsen gab es 17 €/Jahr. Wurde auf ein Tagesgeldkonto angelegt vom VM.

    2 Mal editiert, zuletzt von MIB (1. Oktober 2014 um 16:25)

  • Er behält 500 € nebst Zinsen ein (ca. 550,00 €).
    Er behält kommentarlos Geld, Wie kann er das rechtfertigen?


    Dann würde ich die Endabrechnung der Kaution fordern und bei Nichtreaktion kommentarlos einen Mahnbescheid beantragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. Oktober 2014 um 13:31)

  • Stufenklage wurde bereits eingereicht auf

    1. Abrechnung der Kaution
    2. Auskehrung des sich daraus ergebenden Guthabens

    Der VM will sich auch hiergegen verteidigen. Er meint wohl, er müsse überhaupt nicht abrechnen.
    Auch auf diese Klageerwiderung bin ich mal gespannt.

    Bis heute liegt mir also immer noch keine Kautionsabrechnung vor, 9 Monate nach Auszug.

    Ich halte Euch auf dem Laufenden.

  • Teilurteil ist ergangen. Vermieter wurde zur Erstellung der Abrechnung verurteilt.
    Fälligkeit war gegeben.

    Bis heute habe ich keine Abrechnung erhalten...

  • Teilurteil ist ergangen. Vermieter wurde zur Erstellung der Abrechnung verurteilt.
    Fälligkeit war gegeben.
    Bis heute habe ich keine Abrechnung erhalten...


    Hattest Du einen Anwalt?

  • Guten Morgen.

    Ja, hatte ich.
    Und so wie es aussieht, werde ich das Urteil zwangsvollstrecken müssen.
    Sogar die Abrechnung.

    Und es liegt nicht daran, dass der VM mittellos ist, im Gegenteil.

  • Und so wie es aussieht, werde ich das Urteil zwangsvollstrecken müssen.
    Sogar die Abrechnung.
    Und es liegt nicht daran, dass der VM mittellos ist, im Gegenteil.


    Dann wurde es Zeit, dass ihm mal jemand zeigt, wo Barthel den Most holt...:eek:

  • Mein Anwalt musste doch nun tatsächlich die Zwangsvollstreckung der Kautionsabrechnung einleiten.
    Der Vermieter rechnet, trotz Urteil, einfach nicht ab.

    Er hat jetzt drei Wochen Zeit, sonst droht Zwangsgeld oder Zwangshaft.
    So was hab ich noch nicht erlebt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!