Beiträge von anitari

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    Mein Vermieter hat mir zum 31.12.14 gekündigt, da ab diesem Zeitpunkt das Haus angeblich verkauft wurde. Jetzt will er am Montag mit dem angeblichen Käufer meine Wohnung besichtigen.

    Schon merkwürdig, da kauft einer ein Haus ohne es vorher besichtigt zu haben.:rolleyes:

    Wie schon mehrfach geschrieben, die Kündigung ist unwirksam.

    Du mußt weder den angeblichen Käufer in die Wohnung lassen, noch am 31.12. ausziehen.

    Sollte das Haus wirklich verkauft sein kann Dir der neue Eigentümer, wenn keine anderen Gründe vorliegen, bestenfalls wegen Eigenbedarf kündigen.

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    wie schnell kann mich der Vermieter raus werfen,wenn ich ihm "auf den Keks gehe"?

    Überhaupt nicht.

    Er kann Dir nur frist- und formgerecht mit einem wichtigen Grund kündigen. "Auf den Keks gehen" ist kein Kündigungsgrund.

    Wohnst Du mit dem Vermieter aber gemeinsam in einen 2FH kann er dir auch ohne wichtigen Grund kündigen. Kündigungsfrist dann aber 6 Monate.

    Der Mietvertrag ist nach Ablauf der Befristung, ohne das der Vermieter oder Du widersprochen hast, stillschweigend weitergeführt worden. Es ist jetzt ein unbefristeter Vertrag.

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    Habe ich jetzt die Möglichkeit direkt aus dem Mietvertrag raus zu kommen? Zum einen weil Sie sich nicht an Absprachen gehalten hat und zum anderen Sie die Miete erhöhen will?

    Träum weiter!

    Aus dem Mietvertrag kommst Du vor Ende der Kündigungsfrist nicht raus. Jedenfalls nicht ohne Guten Willen der Vermieterin.

    Welche Absprachen? Die Schaltung einer Annonce? Warum sollte sie? Sie hat ja einen Mieter bis Ende Januar 2015.

    Bei Abschluß eines neuen Mietvertrages die Miete neu festzulegen bzw. auszuhandeln ist keine Mieterhöhung und geht, krass gesagt, den Vormieter eine feuchten Dr... an.

    Unser ehemaliger Vermieter verlangt für die nebenkostenabrechnung 18% von den gesamt nebenkosten als Bearbeitungsgebühr ist das rechtens?

    Ich habe ja schon oft gelesen das Vermieter versuchen die Kosten für die Erstellung der Abrechnung den Mietern "aufzubürden", aber von einem prozentualen Anteil an den Gesamtkosten lese ich zum ersten mal.

    Das sind Verwaltungskosten und diese sind nach deutschem Mietrecht und bei Mietverträgen über Wohnraum nicht auf den Mieter umlegbar.

    Das passt soweit. Hier wird nochmals zwischen Nutzfläche und beheizter Nutzfläche unterschieden. Die beheizte Nutzfläche ist in der Regel geringer (Wenn beispielsweise der Keller nicht beheizt wird).

    OK, allerdings dürfen die Grundkosten der Heiz- und Warmwasserkosten nur nach der Wohnfläche umgelegt werden. Keller außerhalb der Wohnung zählen nicht dazu.

    Ich stolper gerade noch über etwas:

    Den Begriff Gemeinschaftswohnung.

    3 Sachen Fallen mir auf den ersten Blick auf:

    1. Nutzfläche bei den Heizkosten 220 m², bei den WW-Kosten aber 271 m²

    2. Gesamtheizkosten 2926 € und WW-Kosten 2988 €. Das stimmt nie und nimmer. Bei den Gesamtheizkosten könnten die WW-Kosten bestenfalls um die 500 € betragen.

    3. Der geringe Gesamt-Verbrauch von Warmwasser.

    19 m³ Warmwasser für 2 Personen im Jahr ist nicht zu viel. Durchschnitt pro Tag und Person etwa 40 Liter.

    Zitat

    Hätten wir als Mieter über die Gehaltsänderug informiert werden müssen?

    Nein. Ich vermute mal der neue Hauswart bekommt den Mindeststundenlohn von 8,50 €, was der alte Hauswart nicht bekommen hat. Daher evtl. die Mehrkosten.

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    Oder kann der Vermieter "einfach so" ein neues Gehalt festlegen.

    Ja. Außerdem muß er sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten.

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    Ebenso hätten wir vom Vermieter über den neuen Hauswart informiert werden müssen?

    Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Abrechnung bzw. bestimmter Posten läßt man sich vom Vermieter die Originalbelege vorlegen. Hier z. B. den Arbeitsvertrag und die Arbeitsnachweise.

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    ... und nur noch gegen die Mieterhöhung sein.

    Noch mal, das ist keine Mieterhöhung sondern eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen anhand der Abrechnung.

    Aus Sicht des Vermieters erst mal völlig korrekt.

    Und gegen die Erhöhung der Vorauszahlungen mußt Du nicht sein, Du legst sie einfach, unter Berufung auf den genannten Paragrafen, selbst fest.

    Der Vermieter bzw. oder ein von ihm beauftragter Dritter (z. B. Handwerker) darf nur aus dem Grund den genannt hat und nach Terminabsprache in Anwesenheit des Mieters in die Wohnung. Der Grund aus dem der Vermieter in die Wohnung möchte muß schon wichtig sein. Also so alle Nase lang unter dem Vorwand zu prüfen ob was repariert werden muß mal einfach rein schauen geht absolut nicht.

    Der VM darf auch nur in die Räume wo es tatsächlich notwendig ist. Ist z. B. das Waschbecken im Bad defekt hat er in anderen Räumen nichts zu suchen.

    Wie sauber, dreckig oder zugemüllt die Wohnung ist geht den Vermieter schlicht nichts, solange es nicht zum Himmel stinkt.

    Gegen das unbefugte Betreten der Wohnung durch den Vermieter gibt es ein ganz einfaches Mittel.

    Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.

    Originalen aufheben und bei Auszug wieder einsetzen.


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    Will mich mein Vermieter dann einfach nur aus der Wohnung raushaben oder wie darf ich das ganze dann verstehen?

    Könnte man.

    Wohnst Du mit ihm gemeinsam in einem 2FH?

    Wenn ja kann er es ganz einfach haben Dich los zu werden. Sofern er denn von dieser einfachen Möglichkeit weiß.

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    Habe ich einen Denkfehler???

    Ja. Aber eine verzeihlichen da für die meisten Mieter die "Feinheiten/Hintergründe" einer Betriebskostenabrechnung nicht bzw. nur schwer nachvollziehbar sind.

    Selbst viele Vermieter haben damit Probleme und lassen darum die Abrechnungen von einer Firma machen.

    Ist der Nutzungszeitraum des Mieters innerhalb des Abrechnungszeitraumes ausschließlich Heizmonate ist eine Nachzahlung fast immer so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Denn in den Heizmonaten sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Da dem Mieter "angespartes Heizkostenguthaben" aus heizfreien bzw. heizarmen Monaten, i. d. R. Mai - September, fehlt treffen ihn die tatsächlichen Heizkosten also mit voller Wucht.


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    Ich habe den Schlüssel am 01.12.2013 erhalten und durfte dort mietfrei walten, sprich renovieren, da ich noch die alte Wohnung hatte, also auch keine Vorauszahlung geleistet.

    Mietfrei heißt nicht nebenkostenfrei. Aber diesen Denkfehler hast Du inzwischen sicher selbst erkannt.


    Zitat

    Nochmal.. mir ist schon klar, dass ich im Winter mehr Kosten habe als im Frühjahr/Sommer.
    ABER ich habe da noch nicht gewohnt!!!

    Trotzdem betreffen dich die entstandenen Kosten aus diesem Zeitraum. Grundlage für die Abrechnung sind immer die Kosten des gesamten Abrechnungszeitraumes (Jahres).

    Das waren 2013 in einigen Regionen Deutschlands vor allem die Heizkosten des 1. Halbjahres.

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    Ich bin ja sogar auch kompromissbereit die 189 Euro komplett für Dezember 13 nachzuzahlen, aber keine 258 Euro und eine Mieterhöhung um knapp 100 Euro.

    Um die Nachzahlung wirst Du nicht herum kommen.

    Aber um die Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen. Das ist keine Mieterhöhung.

    Per Gesetz ist jede Vertragspartei, sowohl Vermieter als auch Mieter, berechtigt nach einer Abrechnung die monatlichen Vorauszahlungen angemessen anzupassen.

    BGB § 560
    Veränderungen von Betriebskosten

    (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    Teile dem Vermieter nachweisbar schriftlich mit das Du von Deinem Recht gemäß genanntem § Gebrauch machst, die monatlichen Vorauszahlungen angemessen anpaßt und weiterhin monatlich 189 € für Betriebskosten zahlst.

    Zitat

    Daher haben wir nur im Dezember geheizt. Und 255 Euro für eine 54 Quadratmeter-Wohnung für EINEN Monat ist doch nicht normal.

    Und das Warmwasser in den Monaten Juli bis November wurde kostenlos aufbereitet?

    Zu bedenken ist das ein Teil der Heizkosten (meist 30 %) verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Und das sich die Heizkosten aus den Gesamtkosten der Heizungsanlage, das sind mehr als nur die Heizenergiekosten, des gesamten Abrechnungszeitraumes ergeben. Also auch aus Kosten vor Eurem Einzug.

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    Zu der Gebäudeversicherung: Die ist mit 1052,76 Euro gesamt und mit 112,95 Euro für uns beziffert. Ist das nicht unverhältnismäßig hoch, oder ist das normal?

    Aus meiner Sicht nicht unnormal.

    Ich zahle für 242 m² 930 € im Jahr.

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    Ersteinmal finde ich, dass knapp 1000 Euro Nebenkosten für 6 Monate, für eine 54 Quadratmeter Wohnung extrem viel ist.

    Bei durchschnittlichen NK von 2,50 - 3 € eigentlich normal.

    So, nu mal Butta bei die Fische.

    Wenn Du Hilfe erwartest mußt Du schon genauere Angaben machen. Am besten scannst Du die Abrechnung ein und lädst sie als Bild hoch. Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.

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    Ist das rechtens ?

    Kann sein.

    Entscheidend ist die exakte Formulierung im Mietvertrag.

    Diese bitte posten oder die entsprechende Seite des Vertrages einscannen.


    So nebenbei, nicht nur sie ist, egal wie lange, an den Vertrag gebunden, sondern auch der Ex. Es sei denn er, der Ex, wurden von ihr und dem Vermieter aus dem Vertrag entlassen.

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    Das Ganze hat vorerst nichts mit uns zu tun, aber wenn der Mieter droht, dass wenn er auszieht, alles "rauszureißen".

    Dann muß er den ursprünglichen Zustand wieder her stellen.

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    Da das Haus jetzt verkauft wird (an uns) ist die Stimmung des Mieters sehr gedrückt und er "verlangt" vom Vermieter/Verkäufer einen Ersatz seiner Arbeitsleistung (sprich "Lohn" für die Zeit die er benötigt hat).

    Selbst wenn vereinbart war das ihm die Arbeitsleistung erstatte wird, wäre sein Anspruch verjährt.

    Also immer schön ruhig bleiben.

    Als Neuling in Sachen Vermietung empfehle ich die Mitgliedschaft bei Haus & Grund.

    Zitat

    Also werde ich mein eigenes Haus erst für uns alleine haben, wenn die Kinder Geld verdienen und wir den Mietern mit Eigenbedarf kündigen können,.

    Falsch. Wenn Dein Vater nicht mehr Nießbraucher ist.

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