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Habe ich einen Denkfehler???
Ja. Aber eine verzeihlichen da für die meisten Mieter die "Feinheiten/Hintergründe" einer Betriebskostenabrechnung nicht bzw. nur schwer nachvollziehbar sind.
Selbst viele Vermieter haben damit Probleme und lassen darum die Abrechnungen von einer Firma machen.
Ist der Nutzungszeitraum des Mieters innerhalb des Abrechnungszeitraumes ausschließlich Heizmonate ist eine Nachzahlung fast immer so sicher wie das Amen in der Kirche.
Denn in den Heizmonaten sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Da dem Mieter "angespartes Heizkostenguthaben" aus heizfreien bzw. heizarmen Monaten, i. d. R. Mai - September, fehlt treffen ihn die tatsächlichen Heizkosten also mit voller Wucht.
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Ich habe den Schlüssel am 01.12.2013 erhalten und durfte dort mietfrei walten, sprich renovieren, da ich noch die alte Wohnung hatte, also auch keine Vorauszahlung geleistet.
Mietfrei heißt nicht nebenkostenfrei. Aber diesen Denkfehler hast Du inzwischen sicher selbst erkannt.
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Nochmal.. mir ist schon klar, dass ich im Winter mehr Kosten habe als im Frühjahr/Sommer.
ABER ich habe da noch nicht gewohnt!!!
Trotzdem betreffen dich die entstandenen Kosten aus diesem Zeitraum. Grundlage für die Abrechnung sind immer die Kosten des gesamten Abrechnungszeitraumes (Jahres).
Das waren 2013 in einigen Regionen Deutschlands vor allem die Heizkosten des 1. Halbjahres.
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Ich bin ja sogar auch kompromissbereit die 189 Euro komplett für Dezember 13 nachzuzahlen, aber keine 258 Euro und eine Mieterhöhung um knapp 100 Euro.
Um die Nachzahlung wirst Du nicht herum kommen.
Aber um die Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen. Das ist keine Mieterhöhung.
Per Gesetz ist jede Vertragspartei, sowohl Vermieter als auch Mieter, berechtigt nach einer Abrechnung die monatlichen Vorauszahlungen angemessen anzupassen.
BGB § 560
Veränderungen von Betriebskosten
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
Teile dem Vermieter nachweisbar schriftlich mit das Du von Deinem Recht gemäß genanntem § Gebrauch machst, die monatlichen Vorauszahlungen angemessen anpaßt und weiterhin monatlich 189 € für Betriebskosten zahlst.