Kündigung wegen angeblichen Verkauf des Hauses

  • Hallo zusammen, ich brauche dringend einen Rat. Mein Vermieter hat mir zum 31.12.14 gekündigt, da ab diesem Zeitpunkt das Haus angeblich verkauft wurde. Ich glaube an den Verkauf nicht, das ihm mir gegenüber schon mehrmals das Wort Nachmieter rausgerutscht ist. Jetzt will er am Montag mit dem angeblichen Käufer meine Wohnung besichtigen. Natürlich habe ich schon nach anderen Wohnungen gesucht, aber das ist als Alleinerziehende mit zwei kleinen Kindern nicht so einfach. Zu allem Überfluss habe ich vor zwei Monaten auch noch meinen Job verloren und bin seit dem arbeitssuchend. Meine Frage ist nun, ob mich mein Vermieter einfach so kündigen kann, um einen Nachmieter in die Wohnung zu holen (da ich an den Verkauf nicht glaube) und ob ich das Recht habe, mir den Verkauf beweisen zu lassen.
    Weiterhin würde ich gerne wissen, ob ich ihn zum Zwecke der Besichtigung am Montag überhaupt in die Wohnung lassen muss. Es kann doch nicht sein, dass er mich zum 31. Dezember mit zwei kleinen Kindern auf die Straße setzt. Müsste er nicht eine Räumungsklage erwirken?? Ich bin total verzweifelt und hoffe, ich bekomme hier einen entscheidenden Ratschlag. Vielen Dank vorab.

    Ach übrigens, Die Miete habe ich natürlich immer pünktlich bezahlt und Empfänger von Sozialleistungen bin ich auch nicht.

  • ikarus72:

    "Mein Vermieter hat mir zum 31.12.14 gekündigt, da ab diesem Zeitpunkt das Haus angeblich verkauft wurde."
    - Das ist kein Grund für eine Kündigung. Dein VM sollte sich mal fachanwaltlich beraten lassen. (Ver-)kauf bricht NICHT Miete.
    Die Kündigung ist zwar ausgesprochen worden, jedoch rechtsunwirksam.

  • Hallo Ikarus,

    um es nochmal ganz deutlich zu sagen: Die Kündigung ist unwirksam. Dein Vermieter könnte selbst dann nicht kündigen, wenn er das Haus wirklich verkaufen wollte. Der Käufer übernimmt automatisch den Mietvertrag und könnte dir dann höchstens wegen Eigenbedarf kündigen. Streng genommen sogar erst nach Eintragung ins Grundbuch.
    D.h. selbst wenn es ganz schlecht läuft, das Haus tatsächlich verkauft wird und der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigt vergehen noch viele Monate, bis du raus mußt.

    Gruss
    H H

    diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Zitat

    Mein Vermieter hat mir zum 31.12.14 gekündigt, da ab diesem Zeitpunkt das Haus angeblich verkauft wurde. Jetzt will er am Montag mit dem angeblichen Käufer meine Wohnung besichtigen.

    Schon merkwürdig, da kauft einer ein Haus ohne es vorher besichtigt zu haben.:rolleyes:

    Wie schon mehrfach geschrieben, die Kündigung ist unwirksam.

    Du mußt weder den angeblichen Käufer in die Wohnung lassen, noch am 31.12. ausziehen.

    Sollte das Haus wirklich verkauft sein kann Dir der neue Eigentümer, wenn keine anderen Gründe vorliegen, bestenfalls wegen Eigenbedarf kündigen.

  • Du mußt weder den angeblichen Käufer in die Wohnung lassen, noch am 31.12. ausziehen.


    Auf die "Kündigung" braucht der Mieter noch nicht mal irgendwie zu reagieren. Eine Besichtigung mit mgl. Kaufinteressenten würde ich notgedrungen dulden, max. 1x pro Woche nach vorh. Terminvereinbarung.

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