Nebenkostenabrechnung 2013 und defekter Duschschlauch

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade etwas ratlos, was meine Nebenkostenabrechnung für 2013 angeht. Ich habe sie mal anbei hochgeladen.

    Ich habe vom Vermieter die Kopie des Bescheides über die Grundbesitzabgaben für das Kalenderjahr 2013 erhalten, diese wurden soweit korrekt aufgeschlüsselt. Auch die Kosten für Heizung und Wasser konnten belegt werden.

    Nachweise über die anderen aufgeführten Positionen (Beleuchtung/Gemeinschaft, FLW Sturm Versicherung, Haftpflichtversicherung, Wartung Rauchmelder und Hausreinigung/Ungeziefer.) liegen mir nicht vor.

    Wie soll ich mich nun verhalten? Kann der Vermieter alle Kosten auf mich umlegen? Gerade bei den Reinigungskosten bin ich sehr skeptisch. Ich habe zwar schriftlich zugestimmt, dass eine Hausreinigung eingeführt wird, diese sollte jedoch nur etwa 10 Euro pro Monat betragen.

    Zudem ist mir heute der Duschschlauch kaputtgegangen. Der Schlauch kostet ja nun nicht die Welt und würde ich mir morgen selber besorgen, da ich ja schon ganz gerne duschen würde. Kann ich die Kosten hierfür vom Vermieter verlangen? Es ist ja nicht mein Schlauch, sondern vom Vermieter.

    Herzlichen Dank!

  • Bolle100:

    "Nachweise über die anderen aufgeführten Positionen (Beleuchtung/Gemeinschaft, FLW Sturm Versicherung, Haftpflichtversicherung, Wartung Rauchmelder und Hausreinigung/Ungeziefer.) liegen mir nicht vor."
    - Hast Du mit dem VM nachweislich eine Vereinbarung, nach der er verpflichtet ist, Dir die entsprechenden Belege zu liefern?

    "Kann der Vermieter alle Kosten auf mich umlegen?"
    - Ja, diejenigen, die im MV vereinbart wurden, falls nicht einzeln aufgeführt, dann wenn auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen wird.

    "Gerade bei den Reinigungskosten bin ich sehr skeptisch. Ich habe zwar schriftlich zugestimmt, dass eine Hausreinigung eingeführt wird, diese sollte jedoch nur etwa 10 Euro pro Monat betragen."
    - Dann sollteste noch mal mit dem VM Rücksptache nehmen.

    "Zudem ist mir heute der Duschschlauch kaputtgegangen. Der Schlauch kostet ja nun nicht die Welt und würde ich mir morgen selber besorgen, da ich ja schon ganz gerne duschen würde. Kann ich die Kosten hierfür vom Vermieter verlangen?"
    - Nein, aber von mir. Gib mir Deine IBAN, ich werde Dir ärmsten der Armen dann 4€95 überweisen.

  • Hallo,

    soweit das zu Beurteilen ist, ist die Abrechnung korrekt.

    Belege können beim Vermieter in Kopie gegen Kostenerstattung angefordert werden oder in den Räumen der Hausverwaltung eingesehen werden.

    Der Duschschlauch fällt unter die Regelung der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag bitte mal nachlesen, da dieser im häufigen Gebrauch des Mieter ist.

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat

    Kann der Vermieter alle Kosten auf mich umlegen?

    Wenn sie vertraglich vereinbart sind, ja.

    Zitat

    Es ist ja nicht mein Schlauch, sondern vom Vermieter.

    Richtig. Und wenn es keine wirksame Kleinreparaturklausel gibt muß er auch die Kosten dafür tragen.

    Erster und wichtigster Rat: Mietvertrag lesen!

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