Beiträge von anitari

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    Was macht das zusammen:confused:

    Ich kann keinen rechnerischen Fehler in der Abrechnung finden. Evtl. rechnest Du falsch.

    Beispiel aus 2013

    Hausmeisterkosten 1175,52 € geteilt durch die Gesamtwohnfläche 2066,37 m² x Deine Wohnfläche 69,66 m² = 39,63 €

    selber Posten nur für 2012

    881,31 € : 2066,37 m² x 69,66 m² : 366 Tage x 214 Tage = 17,37 €

    So hat der Vermieter gerechnet und das ist auch korrekt.

    Allerdings den Posten Schädlingsbekämpfung, sind zwar nur knapp 9 €, solltest mittels Belegeinsicht prüfen. Denn nur regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sind umlegbar.

    Und auch den Posten Hausmeister. Kann ja einfach nur sein das er mehr zu tun hatte, eine Lohnerhöhung bekommen hat oder ihm endlich der Mindestlohn gezahlt wurde.


    Einsprüche gegen die Abrechnung können Mieter noch binnen 12 Monate nach Zugang einlegen.

    So ein großes Objekt und keine Wasseruhren in den Wohnungen?


    Du hättest vor Einzug in die Wohnung von allen Mitbewohnern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bezug auf Störungen verlangen
    sollen.

    Watt soll datt den sein? Und vor watt nutzen?


    Zitat

    Im Grunde geht es doch überwiegend um Mietminderung, oder?

    Jo, davon wird der Duft der großen weiten Welt (uralter Werbespruch einer Zigarettenmarke) bestimmt erträglicher:rolleyes:

    Zitat

    Meines Erachtens liegt hier doch ein klarer Mietmängel vor,

    Wurde Euch vertraglich ein Raucherfreies Haus/Umfeld zugesichert?

    Zitat

    Der Vermieter meinet dass wenn er einen neuen verlegen lässt wir eine Mieterhöhung bekommen werden. Ist dies rechtens?

    Es wäre auch rechtens wenn der Vermieter die Miete ohne neuen Teppichboden erhöht.

    Erst mal prüfen ob der Käufer schon das Recht hat als Vermieter zu agieren, u. a. zu kündigen.

    Dieses Recht hat er i. d. R. nämlich erst ab Grundbucheintrag. Denn ab dann ist er erst rechtmäßiger Eigentümer.

    In Ausnahmefällen kann der wirtschaftliche Übergang, mit allen Pflichten und Rechen, an den Käufer auch schon früher erfolgen.

    Sollte alles rechtens sein, sprich der Käufer ab dem 1.1.15 rechtmäßiger Eigentümer/Vermieter, könnt Ihr die Kündigung fachlich prüfen lassen und ihr ggf. widersprechen.

    Aber malt Euch keine großen Chancen aus.

    Die mündliche Zusage das keine Eigenbedarfskündigung erfolgt ist Schall und Rauch.


    Unsere Vermieterin ist Besitzer und Eigentümer der Immobilie.

    Ein bischen Klugscheißerei am Rande.

    Sie ist Eigentümerin des Hauses, Eigentümerin und Besitzerin lediglich der Wohnung in der sie wohnt.

    Die anderen Wohnungen sind im Besitz der Mieter.

    Aber wir schwenken jetzt ziemlich weit vom eigentlichen Thema ab.

    Besichtigungen mit Interessenten ist ihre Sache bzw. die einer von ihr beauftragten Person.

    Besichtigungstermine nicht ohne ausreichende vorherige Vereinbarung.

    Am besten selbst Termine festlegen und der VMn mitteilen.

    Sicherheitshalber schon mal auf die Suche nach einer, auch für den Hund, geeigneten Wochen machen.

    Eine Sperrfrist (min. 3 Jahre) für Eigenbedarfskündigungen gibt es nur wenn Wohnungen während der Mietdauer in eine ETW umgewandelt und dann verkauft wurde.
    - Dieses trifft wohl auf uns dann nicht zu, da es ein 3 Parteienhaus seit Einzug und auch vorher darstellt und keine Eigentumswohnung pro Etage.

    Es trifft nicht zu wenn das Haus als ganzes Verkauft wird.

    Zutreffen dagegen würde es wenn jede Wohnung separat verkauft wird.

    Noch ein Hinweis.

    Sollte es nach dem Verkauf zu einer Eigenbedarfskündigung kommen müßte dir der neue Vermieter eine vergleichbare Wohnung, wenn denn eine frei ist, anbieten.

    Erst mal kommen Besichtigungen durch Kaufinteressenten auf Euch zu.

    Diese durchzuführen ist aber nicht Eure Aufgabe, sondern des Eigentümers/Vermieters oder Maklers.

    Weißt also Eure Vermieterin höflich aber bestimmt darauf hin das es nicht Eure Sache ist die Wohnung vorzuführen. Sie will ja verkaufen nicht Ihr. Es sei denn sie honoriert diese "Makler"-Tätigkeit angemessen.;)

    Weiterhin sind Besichtigungen mindestens 2 - 3 Tage vorher zu vereinbaren. Besser gesagt die Vermieterin muß höflich anfragen wann Ihr denn Zeit dazu habt. So einfach Interessenten hin schicken geht gar nicht.

    Am besten legt Ihr 1 Termin pro Woche a ca. 1 Stunde für Besichtigungen der Vermieterin mit Interessenten fest und teilt Ihr diese schriftlich mit. Gleich mit dem eindeutigen Hinweis das Ihr Interessenten ohne ihr oder dem Beisein einer von ihr beauftragten Person nicht in die Wohnung laßt.

    Sollte das Haus nach etwa 2 - 3 Monaten nicht verkauft sein müßt Ihr bestenfalls noch 1 - 2 Besichtigungen pro Monat dulden.

    Nach dem Verkauf muß der Käufer den Vertrag unverändert übernehmen. Kündigen wegen Eigenbedarf kann er Euch, wenn er rechtmäßiger Eigentümer ist. Darauf müßt ihr gefaßt sein.

    Eine Sperrfrist (min. 3 Jahre) für Eigenbedarfskündigungen gibt es nur wenn Wohnungen während der Mietdauer in eine ETW umgewandelt und dann verkauft wurde.

    Und die hohe Nachzahlung resultiert einzig aus der Tatsache, dass ...

    ... wie ich schon schrieb die monatlichen Vorauszahlungen viel zu gering waren.

    Zitat

    er seinen Strom nicht vom Vermieter geschenkt bekommt, sondern ihn bezahlen muss.

    Wofür, so wie ich das im Eingangspost lese, noch eine gesonderte Abrechnung kommt.


    @dakubear591

    Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters über die Posten gemäß 7.2 des Mietvertrages ist vollständig.

    Ursache für die Nachzahlung, ich weiß ich wiederhole mich, sind einzig und allein die zu geringen Vorauszahlungen.

    Über den privaten Stromverbrauch wird der Vermieter noch gesondert abrechnen.

    Ich sehe hier eine einzige Ursache der hohen Nachzahlung.

    Die um mindestens 60 € zu geringen monatlichen Vorauszahlungen. Und wenn sogar noch der private Strom in den NK enthalten sein soll sogar um mindestens 120 €.

    Monatliche Nebenkostenvorauszahlungen inkl. Heizkosten von ca. 1,50 € pro m² sind einfach so unrealistisch wie es nur geht.


    Sollte überhaupt keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden, könnte der Mieter sogar die Vorauszahlungen die er geleistet hat vom Vermieter zurückverlangen, sofern diese im Mietvertrag vereinbart sind.

    Nicht im laufenden Mietverhältnis.

    Da dürfte der Mieter nur die monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten bis die Abrechnung erstellt ist.

    Hallo ich bin damals am 01.05.2013 in meine wohnung gezogen und habe bis heute keine nebenkostenabrechung erhalten.

    Schau erst mal in den Mietvertrag ob überhaupt Anspruch auf eine bzw. Pflicht zu einer Abrechnung besteht.

    Das wäre nur der Fall wenn dort monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

    Zitat

    ich habe erfahren sie hätte bis spätestens 31.12.2014 da sein müssen ansonsten bleibt der vermieter auf den kosten sitzen.

    Sofern Abrechnungszeitrum = Kalenderjahr ist.

    Ob das so ist kann sicher ein Nachbar, der schon länger im Haus wohnt, beantworten.

    Zitat

    Muss man auch wenn man selbst gekündigt worden ist und dann auch noch aus einem Grund der so wie ich das gelesen habe eigentlich kein Kündigungsgrund ist

    Muß man. Denn es gibt ja keine vermieterseitige Kündigung.

    Zitat

    Und die Vermieterin verlangt, dass die Tapeten noch entfernt werden, da dies so im Mietvertrag steht...muss ein Mieter dem auch nachkommen, selbst wenn Ihm gekündigt wird?

    Was verlangt der Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist?

    Eine Vereinbarung wonach der der Mieter bei Auszug die Tapeten entfernen muß ist in aller Regel unwirksam da sie einer generellen Endrenovierung, unabhängig von einem tatsächlichen Renovierungsbedarf, gleichkommt.

    Und noch mal zum mit meißeln:

    Es gibt keine Kündigung des Vermieters!

    Wenn Du nicht Herr Ameseder bist und keinen eigenen Vertrag mit dem Stromversorger hast, ignoriere das einfach.

    Will Dein Vermieter Zahlungen von Dir muß er sie auch an Dich richten.

    Und dann kann er auch nur fordern wozu er vertraglich das Recht hat.

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