Welche Kosten zu den Heiz- und Warmwasserkosten gerechnet werden dürfen steht im § 2 der Betriebskostenverordnung Punkt 4 - 6
Wasser/Kanal und die Rauchwarnmelder findest Du da ganz sicher nicht.
Es ist oft so das diese Abrechnungsfirmen nicht nur über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen, sondern z. B. auch über die Kosten der Be- und Entwässerung. Das ist völlig in Ordnung wenn als gesonderte Posten in der Abrechnung.
Die Kostenart Wartung Rauchwarnmelder findet man aber weder in der Kostenart Heiz-, Warmwasseraufbereitung, noch irgend wo anders im § 2 der Betriebskostenverordnung.
Diese Kosten sind nur umlegbar wenn explizit, namentlich im Mietvertrag vereinbart. Miete für die Rauchwarnmelder ist gar nicht umlegbar.