Kündigung rechtens?

  • Hallo miteinander, wir haben im August eine Kündigung von unserem Vermiter bekommen wegen Eigenbedarf, da das Haus verkauft wurde.

    Wir haben die Kündigung unterschrieben um diese zu akzeptieren, ist diese Kündigung nun wirksam oder müssen wir eineb mietauflösungsvereinbarung unterzeichnen?

  • Eigenbedarfskündigung vom neuen oder alten Vermieter?

    Wenn vom neuen, warum sollte sie nicht rechtens sein?

    Ist die Kündigung vom neuen Vermieter und wirksam ist ein Aufhebungsvertrag nicht nötig. Ihr zieht zum Ende der Kündigungsfrist aus und gut ist.

    Mehr kann man anhand der spärlichen Infos erst mal nicht dazu sagen.

  • ne der alte vermiter das haus wurde erst jetzt im dezember verkauft. Und so weit mir inderzwischrnzeit bekannt ist darf nicht aus wirtschaftlichen gründen gekündigt werden oder?

    Wir haben diese aber unterschrieben wird sie dadurch rechtskräftig?

  • Hallo,

    was ist denn dein Problem? Willst du ausziehen oder nicht?

    Wenn du eine Kündigung bekommen hast und du dieser nicht widersprichst, zählt sie (wo kein Kläger, da kein Richter)

    Wenn du aber nicht ausziehen willst, kommt es darauf an, ob die die Kündigung akzeptiert oder nur dem Empfang bestätigt hast. Akzeptieren einer an sich ungültigen Kündigung kommt einer Aufhebung gleich.

    Gruß

    H H

  • Hallo miteinander, wir haben im August eine Kündigung von unserem Vermiter bekommen wegen Eigenbedarf, da das Haus verkauft wurde.

    Sollte die Eigenbedarfskündigung von deinem Vermieter sein müsste in der Kündigung auch stehen, weshalb, an wen, genau die Person bezeichnen die in die Wohnung einziehen will etc.

    Diese Eigenbedarskündigung des Noch- Vermieters wäre ohne diese Angaben nicht gültig. Der Käufer/Nachfolgeeigentümer der Wohnung kann natürlich Eigenbedarf anmelden, mit genau den gesetzlichen Vorgaben.

  • wir haben im August eine Kündigung von unserem Vermiter bekommen wegen Eigenbedarf,

    Und jetzt ist ja erst der 20. Dezember. Da seid ihr ja ganz schön flott unterwegs und dann dazu so spärliche Angaben, da muss ich mal sehen, ob meine Glaskugel funktioniert.

  • ne der alte vermiter das haus wurde erst jetzt im dezember verkauft. Und so weit mir inderzwischrnzeit bekannt ist darf nicht aus wirtschaftlichen gründen gekündigt werden oder?

    Wir haben diese aber unterschrieben wird sie dadurch rechtskräftig?

    Hallo,

    der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf und dann wird das Haus im Dezember verkauft, du merkst schon selber dass hier was nicht stimmt.

    Wenn dann noch einer unserer Hellseher wüsste was unterschrieben wurde, könnte man was zu sagen, ja und wie Köbes schon schreibt, das fällt euch dann am 20. Dezember ein.

    So viele Früchte und Pflanzen hatten wir noch nie in diesem Forum

    Gruß

    BHShuber

  • ok entschuldigung, nochmal die ganze geschichte.

    Wir haben im august die kündigung für das haus erhalten ( vermieter erster verwandheitsgrad, kündigung auf 31.12) .

    In der kündigung steht wegen eigenbedarf da das haus verkauf wird.

    Wir haben auch schon was neues.

    Jetzt wollen der markler der notar und der vermiter das wir einen aufhebungsvereinbarung unterzeichnen, da die küdigung angeblich nicht rechtens ist. Und deshalb dr neue besizer noch weiter miete von uns verlangen könnte.

    Jetzt die frage sollen oder müssen wir das unterschreiben.

  • Jetzt die frage sollen oder müssen wir das unterschreiben.

    Hallo,

    zunächst ist ein Verkauf kein Eigenbedarf, so geht es schon mal los.

    Dann, niemals etwas unterschreiben, ihr seid jetzt am Drücker und könnt die Bedingungen diktieren aufgrund dessen, dass man festgestellt hat, dass eben eine Verkauf kein Eigenbedarf ist, ganz im Gegenteil erzählt man euch einen vom Pferd.

    Ihr musstet aufgrund der falschen Eigenbedarfskündigung eine neue Bleibe suchen, der Fehler liegt beim Vermieter, ihr hättet unter Umständen sogar Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter.

    Ich empfehle, wenn dem so ist wie geschildert, dann solltet ihr schnellstens eure Möglichkeiten bei einem Fachanwalt für Mietrecht eruieren, auch wenn das für die Erstberatung Geld kostet, der Verdacht liegt nahe dass ihr hier so richtig übers Ohr gehauen werdet.

    Die Herrschaften insbesondere der Herr Notar und vor allem der Herr Immobilienmakler bewegen sich auf sehr dünnen Eis wenn die so einen Vorschlag unter Zeugen gemacht haben!

    Gruß
    BHShuber

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