Beiträge von anitari

    Zitat

    Seit Mai 2014 wohnen wie,3 Personen, in einer neuen Wohnung

    Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Dazu ist viel mehr als nur Verbrauch von Heizenergie relevant.


    Zitat

    Nun hat niemand von uns recht Ahnung, wie man da Abrechnet.

    Müßt Ihr als Mieter auch nicht. Der Herr Vermieter soll sich an eine Firma wenden die so was macht.

    Was heißt das auf Deutsch?

    Oh man, das Ihr jetzt bis zum 4. März (3. Werktag) zum 31.5. (Schluß/Ende des übernächsten Monats) kündigen könnt.

    Vergiß den Teil "soweit die vorzeitige Kündigung mit gesetzlicher Frist zulässig ist"

    Kündigt wie ich geschrieben hab und gut ist.

    Was ist mit der Kaution, muss diese noch bezahlt werden?

    Die ist ja erst zu Mietbeginn fällig und dann auch erst 1/3. Aber wenn Ihr die Wohnung nicht in Besitz nehmt (einzieht) ist das aus meiner Sicht unnötig.

    Ach so, im Kündigungsschreiben könnt noch gleich vermerken das Ihr nicht die Absicht habt einzuziehen und darum die Wohnung ab sofort wieder angeboten werden kann.

    Kann man das so schreiben: wir kündigen den Mietvertrag zum 31.05.2015.
    Und darunter, wir geben ihnen Gelegenheit bis zum 15.04.2015 dazu Stellung zu nehmen.?

    Um Himmels willen, nein!

    Wir kündigen das am ... geschlossene Mietverhältnis hiermit fristgerecht zum 31.05.2015 PUNKT


    Alle Unterschreiben die als Mieter im Vertrag stehen.

    An die Person/en die als Vermieter im Vertrag steht/stehen richten und adressieren.

    Und, wie gesagt, spätestens am 04.03. beim Vermieter abgeben bzw. in den Briefkasten werfen.

    Alles, Inhalt und Einwurf, von einem Zeugen bestätigen lassen.

    Danke schön und das ist auch wirklich rechtens?

    Wenn das nicht rechtens wäre hätte der Fuchs von Vermieter nicht folgendes gesagt:

    Zitat

    Er meinte ich sollte ihm morgen früh ein Schreiben in den Briefkasten werfen, wo drin steht, dass wir um Aufhebung des Mietvertages zum 31.05.2015 bitten und er bis zum 15.04. 2015 eine Stellungnahme abgeben kann.

    Denn wenn Ihr das tut, also um die Aufhebung des Vertrages bitten, geht Euch wertvolle Zeit, nämlich fast 3 Monate, verloren und Ihr könnt dann erst zum 31.07. kündigen.

    Das noch dazu:

    Enthält der Mietvertrag keine Regelung zu der Frage des Fristbeginns im Falle einer Kündigung vor Mietbeginn und lässt sich der Wille der Vertragsparteien, dass die Frist frühestens mit Mietbeginn zu laufen beginnt, auch nicht durch (ergänzende) Vertragsauslegung ermitteln, beginnt die Kündigungsfrist mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Vermieter zu laufen (vgl. BGH, Urteil vom 21. 2. 1979 – VIII ZR 88/78, bestätigt durch BGH, Urteil vom 29. 10. 1986 – VIII ZR 253/85).

    Zitat

    Gestern habe ich mit dem Vermieter telefoniert und er war ziemlich sauer, zudem ist er auch noch Rechtsanwalt.

    Dann soll der Herr RA noch mal die Schulbank drücken.

    Ein Mietvertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht kann sofort nach Abschluß wieder gekündigt werden.

    Zitat

    Wenn er keinen Mieter findet würde er die vollen 3 Monate Miete von uns verlangen.

    Falsch. Nur 1 Monatsmiete.

    Schreibt noch Heute die Kündigung des Vertrages zum 31. Mai 2015 und werft sie so schnell wie möglich, spätestens aber am 04.03., am besten mit einem Zeugen in den Briefkasten des Vermieters.


    Sie beharrt darauf, dass ich streiche, weil dann kan Sie es vom nächsten Mieter wieder verlangen.

    Allerdings steht in meinem Mietvertag absolut gar nichts von Schönheitsrep. oder Streichen. Nichts was überhaupt mit renovierungen zu tun hat.

    Muss ich denn dann überhaupt streichen?

    Nein.

    Wenn sie Schönheitsreparaturen vom nächsten Mieter verlangen will soll sie das a) vertraglich vereinbaren und b) gefälligst selbst streichen/renovieren.

    Der Bundesgerichtshof nimmt Mieter in die Pflicht. Sie müssen die Wohnung beim Auszug nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in neutralen, hellen Farben streichen ...

    ... wenn sie die Wohnung in neutraler Dekoration übernommen haben.

    Aus dem Urteil v. 6.11.2013, VIII ZR 416/12


    Der Mieter ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, den viele Mietinteressenten nicht akzeptieren und der es praktisch unmöglich macht, die Wohnung neu zu vermieten.

    Zitat

    Heute kam ein Schreiben das wir doch zahlen müssen weil ja der Abrechnungszeitraum von 01.08.2013 bis 31.07.2014 wäre

    Wenn er das ist, sollte aus der Abrechnung hervorgehen, ist die Abrechnung noch fristgerecht zugegangenen. Wäre sie auch noch am am 31.07.2015.


    Zitat

    Würde dann aber verlangen das ab Einzug (01.08.2013) und nicht ab Fertigstellung (15.06.2013) eine neue Abrechnung erstellt wird.

    Entscheidend ist der vertraglich vereinbarte Mietbeginn.

    Miete + vertraglich vereinbarte Nebenkosten sind bis Vertragsende, hier der 28.02., zu zahlen PUNKT.

    Sind für NK monatliche Vorauszahlungen vereinbart werden diese ja 1x jährlich abgerechnet. Evtl. zu viel gezahlte NK dann erstattet.

    Ist aber eine Pauschale vereinbart gibt es nix zurück.

    Kosten für Leerstand hat der Vermieter zutragen. Richtig.

    Bei Heizkosten allerdings nur den verbrauchsunabhängigen Teil, der ja nach der Wohnfläche abgerechnet wird.

    Höhere verbrauchabhänige Kosten, da der Verbrauch wegen Leerstand vergleichsweise gering war, geht zu Lasten der Mieter.

    Heizkosten können niemals gleich hoch sein.

    Deine Angaben sind etwas wirr.

    Lade die Abrechnung als Bild hoch. Dann sehen wir weiter.

    Persönliche Daten unkenntlich machen.

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