ZitatDie Eigentümer unserer Wohnung haben bisher das Blatt nicht nachreichen können.
Müssen sie auch nicht. Ihr dürft Originalbelege lediglich in den Räumen des Vermieters einsehen.
Die Abrechnung ist fristgerecht zugegangen PUNKT
Einwände gegen diese können noch binnen 12 Monate nach Erhalt erhoben werden.

