Nebenkostenabrechnung zu spät und damit hinfällig?

  • Hallo,

    ich bin ein "Neumieter" und habe jetzt ein Frage zur Nebenkostebarechnung.

    Situation:

    - Einzug 01.08.2013,

    - Nebenkostenabrechnung 2013 am 02.01.2015 erhalten.

    - Zeitraum 15.06.2013 (!) bis 31.12.2013.

    Nun haben wir unseren Vermietern geschrieben das die Nebenkostenabrechnung nach der Frist 31.12.2014 zugegangen ist und somit falsch ist. Wie werden nicht zahlen.

    Das Guthaben aus VZ 2013 soll mit 2014 verrechnet werden.

    Heute kam ein Schreiben das wir doch zahlen müssen weil ja der Abrechnungszeitraum von 01.08.2013 bis 31.07.2014 wäre und sie somit Fristgerecht abgerechnet hätten.

    Stimmt das?

    Hätten Sie dann nicht vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 abrechnen müssen?

    Alle anderen Mieter (auch in 2013 eingezogen - nach Sanierung) haben ebenfalls die Abrechnung erst am 02.01.2015 bekommen.

    Kenne mich hier nicht aus...

    Müssen wir zahlen ?

    Würde dann aber verlangen das ab Einzug (01.08.2013) und nicht ab Fertigstellung (15.06.2013) eine neue Abrechnung erstellt wird.

    Grüße Waldpapa


  • Heute kam ein Schreiben das wir doch zahlen müssen weil ja der Abrechnungszeitraum von 01.08.2013 bis 31.07.2014 wäre und sie somit Fristgerecht abgerechnet hätten.

    Die Abrechnung muß Ihnen spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen.

    Zitat

    Hätten Sie dann nicht vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 abrechnen müssen?

    Aber das haben sie doch!

    Zitat

    Würde dann aber verlangen das ab Einzug (01.08.2013) und nicht ab Fertigstellung (15.06.2013) eine neue Abrechnung erstellt wird.

    Was für eine Fertigstellung???

  • Hallo waldpapa,
    wie ist der übliche Abrechnungszeitraum (von 12 Monaten) dieser Immobilie?
    Wie war Euer Nutzungszeitraum innerhalb dieses Abrechnungszeitraums?

  • Zitat

    Heute kam ein Schreiben das wir doch zahlen müssen weil ja der Abrechnungszeitraum von 01.08.2013 bis 31.07.2014 wäre

    Wenn er das ist, sollte aus der Abrechnung hervorgehen, ist die Abrechnung noch fristgerecht zugegangenen. Wäre sie auch noch am am 31.07.2015.


    Zitat

    Würde dann aber verlangen das ab Einzug (01.08.2013) und nicht ab Fertigstellung (15.06.2013) eine neue Abrechnung erstellt wird.

    Entscheidend ist der vertraglich vereinbarte Mietbeginn.

  • Ich sehe das so, wie meine Vorschreiber. Der Abrechnungszeitraum wäre richtig.

    Was etwas irritiert wird wohl das "fiktiv" eingesetzte Datum 15.06.2013 sein. Es wäre darauf zu achten, dass keinerlei Kosten aus dem Zeitraum 15.06. bis 31.07. in der Abrechnung berücksichtigt sind.

  • Hallo,

    Danke für die Antworten, bis jetzt leider noch mehr verwirrt.

    Also nun zu den einzelnen Punkten:

    - im Mietvertrag steht explizit keine Abrechnungszeitraum der Nebenkosten, weder jährlich noch etwas von 12 Monaten. Somit ist der Abrechnungszeitraum für mich ein Rätsel.

    - sind es 12 Monate wie sie schreiben müsste dann nicht vom 01.08.2013 und dann bis 31.07.2014 abgerechnet werden usw.?

    - Wenn Sie 2013 per 31.12.2013 mit Zugang 02.01.2015 abrechnen sind doch die gesetzlichen 12 Monate überschritten gewesen?

    - auf der am 02.01.2015 zugegangenen Abrechnung steht der Zeitraum 15.06.2013 bis 31.12.2013
    (für 2014 wurde eine Abrechnung vom 01.01.2014 - 31.12.2014 angekündigt)

    - 15.06.2013 ist ein fiktives Datum der Vermieter (wohl ist hier der erste Mieter in das DG gezogen, auf deren Abrechnung stehen die selben Werte für Nebenkosten (Versicherung, Strom...) deswegen komme ich mir hier sehr veralbert vor.

    - unser Mietbeginn war der 01.05.2013 und wir wohnen immer noch hier.

    Grüße
    Waldpapa

  • Zitat

    Danke für die Antworten, bis jetzt leider noch mehr verwirrt.

    Deine Beiträge sorgen dafür das es noch verwirrender wird.

    Scann die Abrechnung ein und lade sie als Bild hoch. Dann sehen wir weiter.

    Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • - auf der am 02.01.2015 zugegangenen Abrechnung steht der Zeitraum 15.06.2013 bis 31.12.2013
    (für 2014 wurde eine Abrechnung vom 01.01.2014 - 31.12.2014 angekündigt)


    Da sie Euch am 02.01.2015 zuging, wäre sie demnach verfristet, und der VM kann keine Nachforderungen mehr stellen (es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Die Anforderungskriterien hierfür sind aber sehr hoch angesetzt).

  • Guten Morgen,

    hier die Unterlagen, soll ich ach die Kalorimeta Abrechnung beifügen?

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    Morgendliche Grüße
    Waldpapa

  • Guten Morgen,

    hier die Abrechnung von Kalorimeta:

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    ich hoffe es hilft.

    Grüße
    Waldpapa

  • Der Abrechnungszeitraum ist falsch. Er muß 12 Monate betragen. Damit ist die ganze Rechnung falsch.
    Hinzu kommt der verspätete Eingang der Rechnung bei Ihnen.
    Typisch: 31.12. eingeworfen. Am 1.1. ist Feiertag, keine Post. Also am 2.1. angekommen. Zu spät!
    Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass Sie die Rechnung spätestens am 31.12. nachweislich erhalten haben.
    Da gibt es keine Entschuldigung.
    Das deutet auf Schlamperei hin und die fehlerhafte Rechnung ebenfalls.

    Ich würde den Vermieter auffordern eine korrekte Betriebskostenabrechnung zu erstellen und eine Nachzahlung verweigern

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (3. März 2015 um 08:41)

  • Guten Morgen,

    hier die Unterlagen, soll ich ach die Kalorimeta Abrechnung beifügen?

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    Morgendliche Grüße
    Waldpapa

    Na so kann man sich doch im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild machen:o

    Unterschiedliche Nutzungszeiträume 1. Formfehler. Wenn Mietbeginn erst der 1.8. war kann der Vermieter nicht ab dem 15.6. abrechnen.

    Dann fehlen die Angaben der Gesamtkosten des des Objektes. 2. Formfehler

    Weiterhin fehlen Angaben zum Umlage-/Verteilerschlüssel. 3. Formfehler.

    Vielleicht finde ich oder andere User ja noch mehr.

    Aus meiner Sicht ist die Abrechnung formell falsch und damit unwirksam.

    Die Abrechnung der Heiz- und Wasserkosten erscheint korrekt. Tut aber nichts zur Sache da sie Bestandteil der NK-Abrechnung ist.

  • Hallo,

    ich habe hier noch den Widerspruch den wir gebastelt habe und die Antwort darauf welche gestern kam.

    Wie verhalten wir uns denn nun?

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    Fragende Grüße
    Waldpapa

  • Der Abrechnungszeitraum richtet sich, jedenfalls im Mehrfamilienhäusern, nicht nach dem Mietbeginn der Mieter, sondern nach dem 1 x gewählten des Vermieters.

    Sprich er muß für alle Mieter, egal wann im Abrechnungszeitraum ein- oder ausgezogen, den 1 x gewählten Abrechnungszeitraum anwenden.

    Die Abrechnung ist und bleibt, aus meiner Sicht, wegen formeller Fehler unwirksam.

    Die formellen Fehler noch mal:

    1. Keine eindeutige Angabe über Abrechnungs- und Nutzungszeitraum

    2. Unterschiedliche Nutzungszeiträume (1 x 153 und dann 199 Tage)

    3. Keine Angabe der Gesamtkosten des Hauses

    4. Keine Angabe zur Gesamtwohnfläche des Hauses

    Sprich die Abrechnung ist nicht nachvollziehbar.

    Wie verhalten? Na ja, auf keine Fall dem Vermieter die Fehler unter die Nase reiben:cool:

    Schreib einfach das die Abrechnung wegen formeller Fehler unwirksam ist PUNKT

    Kannst Dir ja noch fachlichen Rat bei einem Anwalt für Mietrecht einholen.


    Wenn der Vermieter meint, so wie in der Antwort zum Widerspruch geschrieben, das der Abrechnungszeitraum vom 1.8.13 - 31.7.14 geht hätte er das auch deutlich in den Abrechnungen angeben müssen.

  • Der Abrechnungszeitraum ist falsch. Er muß 12 Monate betragen.


    Muss nicht, kann auch weniger, da manche Mieter unverschämterweise nicht zu den Abrechnungsterminen ein- oder ausziehen.:rolleyes:
    Ansonsten schliesse ich mich an, ebenfalls anitari.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. März 2015 um 12:35)

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