Was genau steht denn jetzt im Mietvertrag zu Neben-/Betriebskosten?
Fast alles was Du aufgezählt hast bedarf eigentlich keiner namentlichen Nennung im Vertrag, auch keiner Vertragsergänzung, um umgelegt werden zu können.
Was genau steht denn jetzt im Mietvertrag zu Neben-/Betriebskosten?
Fast alles was Du aufgezählt hast bedarf eigentlich keiner namentlichen Nennung im Vertrag, auch keiner Vertragsergänzung, um umgelegt werden zu können.
So ist es. Letztendlich ist eine solche Wartung in der Regel nur eine Sichtkontrolle. Es kann keine tausende € kosten, wenn sich ein Handwerker eine Heizungsanlage anschaut.
Ein bisschen mehr als nur Sichtkontrolle ist es schon. Aber richtig, das kostet keine tausende Euronen. Ich zahle immer um die 120 €.
Ich habe das gerade angefordert vielen Dank!!
Der Vermieter muß dir keine Rechnungen bzw. Kopien zuschicken. Er muß sie dir lediglich in seinen Räumen vorlegen. Außer die Entfernung ist zu groß.
Eine Heizungswartung kostet nie nimmer soviel. Lass dir die Originalrechnung bzw. den Wartungsvertrag zeigen. In Wartungsverträgen sind oft Kosten enthalten die nicht umlegbar sind. Zum Beispiel kleinere Reparaturen und Störeinsätze.
Es muss doch eigentlich so eingetragen werden in der NK-Abrechnung, wie ich auch bezahlt habe - oder?
Im Endeffekt ist das doch völlig egal. Denn alles zusammen sind Betriebskosten. Das hatte ich dir doch schon mal geschrieben. Hinterfrage lieber die hohen Kosten für die verbrauchsabhängigen Heizkosten. Fast 7 € pro Einheit ist schon eine Hausnummer.
Wow, 200 € NK für 42 m²![]()
Kann es sein, dass ich später mehr Nebenkosten zahlen muss, auch wenn im Mietvertrag stehen wird, dass die Nebenkosten 200 sind?
Das kommt darauf was dazu im Vertrag steht. Monatliche Vorauszahlung oder Pauschale.
Meine Frage ist, wenn er das nicht macht und wenn ich auch nicht darauf bestehe, muss ich auch Bußgeld oder irgendwelche Konsequenzen fürchten? Habe ich irgendeine Pflicht bezüglich dieses Themas?
Nein
Dieser komische Ausweis wird ohnehin überbewertet.
Es darf/muß die Person kündigen die als Vertragspartner im Vertrag steht. Ob die Person alleiniger oder überhaupt Eigentümer ist spielt keine Rolle.
Die Abrechnung ist auf den 1. Blick in Ordnung. Ungünstig ist natürlich die Aufteilung 50/50 für Heiz-Kosten. Die Gesamtverbrauchswerte für Heizung sind im Verhältnis zu den Kosten und der Wohnfläche sehr gering. Darum die hohen Kosten von fast 7 €
je Einheit. Da solltest Du vielleicht noch mal nachhaken.
Zum Vergleich, mein Objekt hat ca. 130 m², Gesamtheizeinheiten pro Jahr ca. 10.000. Da liegen die Verbrauchskosten deutlich unter 1 € pro Einheit.
88 m³ Kaltwasser ist auch ziemlich viel. Es sei denn zu deinem Haushalt gehört noch mindestens 1 Person.
Mit was heizt denn der Fernwärme-Anbieter? Wenn mit Gas ist doch alles korrekt.
Das im Vertrag steht Gas-Versorgung bedeutet zudem nicht zwingend das Gas Heizenergie ist/sein muß.
Ist das richtig? Dachte die NK und HZ müssen einzeln aufgeführt/aufgestellt werden.
Nein. Heizkosten sind eine von insgesamt 17 Neben-/Betriebskostenarten. Meistens werden sie zwar extra im Vertrag angegeben, Pflicht ist das aber nicht.
Für Wasser ist die Umlage nach der Wohnfläche, wenn nach Verbrauch nicht möglich, in Ordnung, ja sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Auch für Heizkosten wenn es ein 2FH ist in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.
Ansonsten ist der VM verpflichtet gemäß HeizkostenVO abzurechnen.
Gem. Betriebskostenverordnung wird zwischen 50/50 und 70/30 abgerechnet
Du meinst sicher die Heizkostenverordnung![]()
Der Posten heißt Heiz- und Wasserkosten. Also erstellt eine externe Firma die Abrechnung über diese beiden Kostenarten. Das ist weder ungewöhnlich noch unzulässig.
Aus der Einzelabrechnung, die Du ja sicher bekommen hast (?), gehen ja deine Heizkosten hervor. Wenn möglich stell die Einzelabrechnung noch ein.
Heizkosten sind übrigens auch Betriebskosten.
Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht wirklich. Ob nun die Wasserkosten der VM selbst abrechnet oder das von einer Firma machen läßt ist doch völlig wurscht.
Allerdings sind deine tatsächlichen BK mit über 4 € pro m² ziemlich hoch. Woran das liegt und ob das korrekt ist kann man so pauschal nicht beantworten.
kurz erklärt: wohne in einen Dreifamilienhaus. Vermieter wohnt auch im Haus, Die Grundsteuer
für dieses Haus beträgt 434 €. Auf meiner Jahresabrechnung steht "anteilig 183 € " für meine
Wohnung. Kann mir jemand erklären wie dieser Betrag zustande kommt?
434 € : Gesamtwohnfläche x deine Wohnfläche = deine anteiligen Kosten
Würde auch gerne die NK Abrechnung einstellen, aber ich finde den Button nicht PDF hochladen.
Dane gibt es auch nicht, nur Bild hochladen.
Wenn die Umlage der Hausmeisterkosten vertraglich vereinbart ist darf der Vermieter das. Auch dann wenn er das die Jahre zuvor nicht gemacht hat oder wenn er die Arbeiten selbst ausführt.
Steht in der Abrechnung wirklich Pauschale?
Dürfen diese aufgeführten Positionen wirklich in einer Summe mit den Heizkosten abgerechnet werden?
Zu den Heizkosten gehören die Kosten der Emissionsmessung (Schornsteinfeger). Miete Wasserzähler auch, wenn es die Warmwasserzähler sind.
Das Kalorimeta auch die Kosten für Frisch- und Abwasser abrechnet ist nicht falsch. Wie schon weiter oben geschrieben, machen diese Abrechnungsfirmen oft auch die komplette Betriebskostenabrechnung für den Vermieter.
Wenn Du magst stell die Abrechnung, ohne persönliche Daten, doch mal ein. Dann kann man genaueres sagen.
M.W. müsste dann die Kündigung bis zum 1.3. beim Vermieter eingegangen sein, damit das Mietverhältnis am 31.5.2018, 24 Uhr endet.
Spätestens am 3.3.2018 (3. Werktag im März 2018).
Du kannst natürlich auch früher die Kündigung abgeben/zuschicken. Das ist eh besser als auf den letzten Drücker.
Also gelten für mich jetzt aktuell die 3 Monate, richtig?
Ja
ich nochmal, sorry....habe noch versäumt, den nachfolg. Passus mit anzugeben, dieser steht unter den o.g. Fristen, falls relevant:
..."Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Sie kann nur zum Ende eines Monats ausgesprochen werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung sondern auf den Zugang des Kündigungsschreiben ans. ..."
Ganz unrelevant ist das nicht. Willst Du z. B. zum 31.3.2018 kündigen, ist das noch möglich wenn deine Kündigung am 4.1.2018 beim Vermieter ist.
Zum Ende eines Monats heißt nicht zum Ende des(selben) Monats.
Laut § 573c Abs. 1 BGB ist die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats zum Ablauf (Ende) des übernächsten Monats möglich.
Nach erfolgter Kündigung soll §568 BGB nicht zur Anwendung kommen,
Das ist nach der neuen Fassung des BGB § 545
In welcher Eigenschaft fragen Sie? Als Mieter oder Vermieter?
Als Mieter gilt, unabhängig von der Wohndauer und wenn gesetzlich nicht kürzer vereinbart, die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Als Vermieter das was vertraglich vereinbart ist, solange das nicht zum Nachteil des Mieters ist.
Im Klartext, für den Vermieter gilt hier die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von 12 Monaten.
Das einzelne Posten nicht korrekt sind macht nicht die komplette Abrechnung unwirksam.
Die Warmwasserkosten wurden gekürzt, aber leider kein Hinweis warum und in welchen Dimensionen. Wir haben keine gesonderte Wasseruhren für Warmwasser.
Vermutlich genau darum weil es keine WW-Uhren gibt. Gemäß Heizkostenverordnung muß der Vermieter Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abrechnen, tut er das nicht ist der Mieter berechtigt diese Kosten um 15 % zu kürzen. Hier hat der Vermieter das wohl von sich aus gemacht. Aller müßte der dann auch die Heizkosten kürzen.
Hier bewohnen wir lt. Mietvertrag 10qm mehr als abgerechnet.
Das ist doch zu deinen Gunsten.
Stell die Abrechnung, ohne persönliche Daten, doch mal ein. Dann kann man evtl. mehr sagen.
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