Nebenkostenabrechnung fehlerhaft

  • Hallo Gemeinde,

    unsere Nebenkostenabrechnung ging Heilig Abend ein.

    Heute mal geguckt.

    Es wurde bei einigen Positionen Personen x Tage abgerechnet, aber es fehlt die Info über die Gesamtanzahl der Personen im Objekt.

    Ist das bereits ein formeller Fehler?

    Die Warmwasserkosten wurden gekürzt, aber leider kein Hinweis warum und in welchen Dimensionen. Wir haben keine gesonderte Wasseruhren für Warmwasser.
    Auch die qm-Zahl der Abrechnung stimmt nicht mit denen in der Abrechnung überein. Hier bewohnen wir lt. Mietvertrag 10qm mehr als abgerechnet.
    Hinzu kommen noch ein paar Dinge die ich einfach nicht nachvollziehen kann.

    Ist die NK-Abrechnung damit ungültig? Ich meine, selbst schuld, wenn man sich als Vermieter so lange Zeit lässt eine NK-Abrechnung zu erstellen.

    Hallo, bestimmt eine doofe Frage, aber was bedeutet Altersruhesitz im Rahmen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?
    Habe mir noch keine Gedanken über meinen Altersruhesitz gemacht - bin aber auch noch kein Rentner.

  • Das einzelne Posten nicht korrekt sind macht nicht die komplette Abrechnung unwirksam.

    Die Warmwasserkosten wurden gekürzt, aber leider kein Hinweis warum und in welchen Dimensionen. Wir haben keine gesonderte Wasseruhren für Warmwasser.

    Vermutlich genau darum weil es keine WW-Uhren gibt. Gemäß Heizkostenverordnung muß der Vermieter Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abrechnen, tut er das nicht ist der Mieter berechtigt diese Kosten um 15 % zu kürzen. Hier hat der Vermieter das wohl von sich aus gemacht. Aller müßte der dann auch die Heizkosten kürzen.

    Hier bewohnen wir lt. Mietvertrag 10qm mehr als abgerechnet.

    Das ist doch zu deinen Gunsten.

    Stell die Abrechnung, ohne persönliche Daten, doch mal ein. Dann kann man evtl. mehr sagen.

  • Hallo!

    Themen zusammengefügt, für eine Frage bitte kein neues Thema

    eröffnen!

    Hallo, bestimmt eine doofe Frage, aber was bedeutet Altersruhesitz im Rahmen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?
    Habe mir noch keine Gedanken über meinen Altersruhesitz gemacht - bin aber auch noch kein Rentner.

    Der Vermieter muß die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den

    eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht nicht aus. Eigenbedarf

    liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare

    Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die

    Wohnung beziehen will. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der

    Vermieter selbst in der gekündigten Wohnung seinen Altersruhesitz

    begründen


    Gruß



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!