Der Abrechnungszeitraum richtet sich, jedenfalls im Mehrfamilienhäusern, nicht nach dem Mietbeginn der Mieter, sondern nach dem 1 x gewählten des Vermieters.
Sprich er muß für alle Mieter, egal wann im Abrechnungszeitraum ein- oder ausgezogen, den 1 x gewählten Abrechnungszeitraum anwenden.
Die Abrechnung ist und bleibt, aus meiner Sicht, wegen formeller Fehler unwirksam.
Die formellen Fehler noch mal:
1. Keine eindeutige Angabe über Abrechnungs- und Nutzungszeitraum
2. Unterschiedliche Nutzungszeiträume (1 x 153 und dann 199 Tage)
3. Keine Angabe der Gesamtkosten des Hauses
4. Keine Angabe zur Gesamtwohnfläche des Hauses
Sprich die Abrechnung ist nicht nachvollziehbar.
Wie verhalten? Na ja, auf keine Fall dem Vermieter die Fehler unter die Nase reiben
Schreib einfach das die Abrechnung wegen formeller Fehler unwirksam ist PUNKT
Kannst Dir ja noch fachlichen Rat bei einem Anwalt für Mietrecht einholen.
Wenn der Vermieter meint, so wie in der Antwort zum Widerspruch geschrieben, das der Abrechnungszeitraum vom 1.8.13 - 31.7.14 geht hätte er das auch deutlich in den Abrechnungen angeben müssen.