Mir wurde als Untermieter gekündigt, kann ich auch schon eher raus ?

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation: meine Mitbewohnerin ist Hauptmieterin, sie hat sehr plötzlich entschieden umzuziehen da sie in die Wohnung einer Freundin kann. Sie hat den Hauptmietvertrag im Rahmen der 3 Monatsfrist beim Vermieter gekündigt und auch mir am 03.03. ein Schreiben mit Küdnigung des Untermietvertrags zum 31.05. hingelegt.

    Im Untermietvertrag steht nichts von möbliert, er ist auch nicht zeitlich befristet. Ich wohne hier seit knapp einem Jahr. Und bin grad durchaus sauer auf meine Hauptmieterin, da sie mich rausschmeisst weil ihr grad ne bessere Bude übern Weg gelaufen ist. Habe mit der Hausverwaltung geredet ob ich die Wohnung als Hauptmieterin übernehmen kann - aber nein, hier waren die beiden besten Kumpel meiner Mitbewohnerin schneller, ihr könnt vielleicht verstehen dass ich mich ein klein wenig unfair behandelt fühle, zumal sie den Jungs ihre Auszugspläne eher erzählt hat als mir, sodass die schon ihre Selbstauskunft ageben konnten bevor ich überhaupt von dem Kündigungsvorhaben wusste..

    Ich mache mich jetzt so schnell wie möglich auf die Suche nach einer neuen Wohnung. Meine Frage: wenn ich schon zum April oder Mai etwas finde, kann ich dann schon eher raus ? Habe ich eine kürzere Kündigungsfrist oder bin ich so oder so verpflichtet ihr die nächsten drei Monate Miete zu zahlen ?

    Was, wenn ich zum April eine neue Wohnung finde, ausziehe und mich weigere für die letzten beiden Monate noch Miete zu zahlen ? ^^ Sie dürfte dann die Kaution einbehalten aber damit wärs gegessen ? (Die Kaution sind genau 2 Kaltmieten).

    Vielen Dank für eure Hilfe !

  • Zitat

    Meine Frage: wenn ich schon zum April oder Mai etwas finde, kann ich dann schon eher raus ? Habe ich eine kürzere Kündigungsfrist oder bin ich so oder so verpflichtet ihr die nächsten drei Monate Miete zu zahlen ?

    Du musst die nächsten 3 Monate zahlen, es sei denn, Du einigst dich mit der Hauptmieterin.

    Zitat

    Was, wenn ich zum April eine neue Wohnung finde, ausziehe und mich weigere für die letzten beiden Monate noch Miete zu zahlen ?

    Dann kann die Hauptmieterin einen Mahnbescheid beantragen, der mit weiteren Kosten für dich verbunden ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mein Zimmer war komplett leer. Der Rest der Wohnung war bereits von der Hauptmieterin eingerichtet.
    Im Mietvertrag steht ich miete '32qm' was der Hälfte der gesamten Wohnung entspricht also ja auch den möblierten Teil umfasst... aber es steht nirgendwo das Wort 'möblierte Untervermietung' oder dergleichen.

  • Zitat

    Mein Zimmer war komplett leer.

    Dann gilt die Dreimonatsfrist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Sie hat den Hauptmietvertrag im Rahmen der 3 Monatsfrist beim Vermieter gekündigt

    Mit welcher Begründung?

    Zitat

    Habe ich eine kürzere Kündigungsfrist


    Nein

    Zitat

    oder bin ich so oder so verpflichtet ihr die nächsten drei Monate Miete zu zahlen ?

    Ja. Außer Deine Vermieterin entläßt Dich früher aus dem Vertrag.

    Für möbliert oder unmöbliert zählt nur der vermietete Wohnraum, also das Zimmer. Ob und wie die anderen Räume der Wohnung ausgestattet/eingerichtet sind ist irrelevant.

  • okay, vielen Dank.

    Welche Begründung sie dem Vermieter bei Kündigung ihres Hauptmietvertrags angegeben hat weiss ich nicht.
    In der Kündigung des Untermietvertrags die ich von ihr erhalten habe, stand keine Begründung (das kann doch nicht so rechtens sein, oder..?)


  • In der Kündigung des Untermietvertrags die ich von ihr erhalten habe, stand keine Begründung (das kann doch nicht so rechtens sein, oder..?)

    Oh, das könnte Ihnen zu Hilfe kommen. In der Wohnung können Sie natürlich nicht bleiben, aber eine mögliche Schadenersatzforderung wäre eventuell drin.
    Nehmen Sie einen Anwalt.

  • Ich habe jetzt auf einer anderen Seite jedoch gelesen, dass falls Hauptmieter und Untermieter gemeinsam in der Wohnung wohnen, der Untermieter keinen Mieschutz hat, also auch ohne Begründung gekündigt werden kann.

    Hätte dazu vielleicht jemand einen Gesetzestext aus dem das hervorgeht oder eben das Gegenteil ? Konnte leider nichts dazu finden.

  • Ich habe jetzt auf einer anderen Seite jedoch gelesen, dass falls Hauptmieter und Untermieter gemeinsam in der Wohnung wohnen, der Untermieter keinen Mieschutz hat, also auch ohne Begründung gekündigt werden kann.


    Das trifft zu. Für Rechtsgrundlagen erkundige Dich bitte auf der Seite, wo Du das gelesen hast.

  • Ich habe jetzt auf einer anderen Seite jedoch gelesen, dass falls Hauptmieter und Untermieter gemeinsam in der Wohnung wohnen, der Untermieter keinen Mieschutz hat, also auch ohne Begründung gekündigt werden kann.

    Wenn das Wörtchen Wenn nicht wär wär das Leben halb so schwer.

    Keine Mieterschutz hat der Mieter wenn

    er mit in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung wohnt,

    der Wohnraum (das Zimmer) überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist,

    dieses nachweisbar ist

    und

    der Wohnraum nur an eine Person vermietet wurde.

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