Beiträge von anitari

    Eine Kündigungsfrist kann frühestens am 1.10.2015 von beiden Seiten wahrgenommen werden.
    Das Mietverhältnis würde dann am 31.12.2015 enden.

    Auch falsch verstanden. Laut Fragesteller steht im Vertrag:


    ... das heißt frühestens zum 01.10.2015 ... nicht am oder ab

    Sind vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart, ist der Vermieter verpflichtet 1 x jährlich darüber abzurechnen. Rechtsgrundlage hat sense genannt.

    Die Nennung eines Gesamtbetrages für die Vorauszahlungen ist in Ordnung.

    Allerdings muß im Vertrag genannt sein welche Kostenarten darin enthalten sind. Entweder explizit aufgelistet oder der Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung.

    Bis spätestens wann der Vermieter abrechnen muß bzw. ab wann der Mieter Anspruch auf die Abrechnung hat hängt vom Abrechnungszeitraum ab.

    Meistens ist das das Kalenderjahr. Dann hätte Dein Vermieter für die Abrechnung 2014 bis zum 31.12.2015 Zeit bzw. Du ab dem 01.01.2016 Anspruch auf die Abrechnung.

    Aber auch meine Bitte, die relevante/n Seite/n des Vertrages einscannen und als Bild/er hochladen. Bitte nicht zu klein!

    Zitat

    Normal erhalte ich bei bisherigen Wohnungen so im Feb-März die Nebenkostenabrechung fürs Jahr davor.

    Das geht nur wenn dem Vermieter dann schon alle für die Abrechnung nötigen Belege/Rechnungen vorliegen. Ich z. B. kann frühestens Ende Juni die Abrechnungen erstellen weil ich erst dann alle Jahresrechnungen der Ver- und Entsorger habe.

    Hallo Antari,

    das findet aber nur Anwendung wenn der Vermieter Unternehmer und der Mieter Verbraucher ist.

    Im privaten Bereich muss nicht über Widerruf belehrt werden und der Mieter hat kein Widerrufsrecht.

    Ob und wann auch ein privater Vermieter Unternehmer ist, darüber sind sich die Recht(ver)sprecher nicht ganz einig.

    So kann auch ein privater Vermieter als Unternehmer betrachtet werden wenn er z. B. 10 und mehr Wohneinheiten besitzt, eine prof. Verwaltung dafür beauftragt oder extra ein Büro dafür einrichten muß weil der Wohnzimmertisch für die Verwaltung nicht mehr ausreicht.

    Sinngemäß so, habe ich das gelesen und verstanden.

    Aber egal mich betrifft es jedenfalls nicht.

    andreas

    Die Wohnungsvermietung verläuft bei mir auch nach der ganz klassischen Methode. Eben so wie Du es beschreibst. Selbst die Mietvertragsunterzeichnung erfolgt, nachdem der Interessent den Vertrag mit genommen hat um ihn gründlich zu lesen, in Anwesenheit beider Parteien vor Ort.

    Mir ging es in der Frage, das habe ich so nicht deutlich erwähnt, um die Vermietung 2 möblierter Zimmer in meinem Haus. Da kommt es schon vor das der Interessent wegen der Entfernung das Zimmer vorher nicht besichtigen kann. Da läuft dann alles via Internet oder per Post.

    Aber ich haben noch mal genauer nachgelesen.

    Nur Unternehmer sind bei Mietverträgen, wenn der Mieter vorher die Mietsache nicht besichtigt hat, zur Widerrufsbelehrung verpflichtet.

    Und da ich die Voraussetzungen eines Unternehmers nicht erfülle bin ich auch nicht verpflichtet diese Belehrung abzugeben.

    Trotzdem Danke für Eure Antworten:o

    Zitat

    Wen ich wasche dann mache ich natürlich das Fenster weiterhin auf, denn irgendwo muss ja die Feuchtigkeit hin

    Bei nur gekippten Fenstern geht sie überall, vorzugsweise ins Mauerwerk, aber nicht nach draußen.

    Zitat

    nämlich das man gerade in einer Waschküche lüften muss oder soll.

    Richtig. Aber Stoß- oder Querlüften.

    Solchen starrsinnigen Mietern würde ich die Waschküchenbenutzung untersagen.

    Zitat

    Frage: Ist es möglich eine Komplette Abrechnung der Nebenkosten mitten im Jahr zu verlangen?

    Verlangen schon, nur machen muß das der Vermieter nicht. Geht im Normalfall auch gar nicht.

    Denn der Vermieter muß zunächst alle für die Abrechnung und den Abrechnungszeitraum relevanten Belege (Rechnungen, Bescheide etc.) haben um die Abrechnung zu erstellen.

    Dann hat er noch 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Frist die Abrechnung er- und zuzustellen.

    Im Klartext, auf die Abrechnung für 2015, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, habt Ihr erst ab dem 01.01.2017 Anspruch.

    Die Abrechnung erfolgt anteilig für den Nutzungszeitraum falls kürzer als der Abrechnungszeitraum.

    Hat der Vermieter die Kündigungsfrist beachtet? Bei Wohndauer ab 8 Jahre sind das ja 9 Monate.

    Du kannst von Deinem Recht Gebrauch machen der Kündigung zu widersprechen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html

    Und zudem die Kündigung fachlich prüfen lassen.

    Das Du die Kündigung an-/entgegengenommen hast bedeutet noch lange nicht das sie auch wirksam ist.

    Wofür eine Entschädigung?

    Wenn ich das recht verstehe seid freiwillig ausgezogen.

    Zitat

    Nun ist es so, dass ich in wenigen Monaten ausziehen werde und meine Mutter auch etwas neues gefunden hat.

    Nicht vergessen form- und fristgerecht zu kündigen.

    Für die NK-Abrechnung hat die Vermieterin bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit. Ist der das Kalenderjahr für die Abrechnung 2014 also bis zum 31.12.2015

    Die Kaution darf sie bis 6 Monate, wäre bis Ende Mai 2015, nach Mietende einbehalten um zu prüfen ob sie evtl. noch Ansprüche hat.

    Ansprüche können neben verdeckten Mängeln auch evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Nebenkostenabrechnungen sein.

    Im Moment könnt Ihr außer warten nichts zum.

    Habe nun folgenden Brief verfasst. Sollte ich doch so lassen können oder?

    Sehr gut. Könnte glatt von mir sein:o


    Aber noch mal zur Treppenhausreinigung. Da müßten in der Abrechnung auch, wie z. B. bei den Versicherungen und der Grundsteuer, die Gesamtkosten das Hauses angegeben sein und wie diese nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Hier würde ich Einsicht in die Originalbelege verlangen. Das zu gewähren ist die Vermieterin verpflichtet. So lange sie das nicht gewährt ist die Abrechnung nicht fällig.

    Mein Rat:

    Erst Einsicht in die Originalbelege, besonders der zur Hausreinigung, nachweisbar verlangen.

    Dann noch mal nachrechnen, evtl. ergibt sich ja auch hier ein anderer Betrag.

    Dann Brief abschicken.

    Noch ein Tip zur Belegeinsicht, keinen Hinweis darauf welche Belege genau Du einsehen möchtest.

    Einfach ich möchte die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege einsehen.

    Seit Juni 2014 gilt ja auch für Mietverträge die nicht vor Ort abgeschlossen werden bzw. der Mieter die Mietsache nicht vorher besichtigt hat, das Widerrufsrecht.

    BGB § 312 Abs. 4 http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html

    Ergo muß bei derartigen Mietverträgen der Vermieter den Mieter über sein Widerrufsrecht aufklären.

    Da ich ab und an auch online Mietverträge abschließe ist eine solche Belehrung zwingend.

    Im Netz findet man unzählige Muster dazu. Leider noch keine für Mietverträge.

    Nach Vorlage einer sehr allgemeinen Widerrufsbelehrung habe ich mir folgendes "ausgeschwitzt"

    Widerrufsbelehrung

    Sie können den am …. abgeschlossenen Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

    Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    Der Widerruf ist zu richten an

    Marie Mustermann
    Beispielweg 28
    04711 Parfümshausen
    E-Mail marimuster@gmx.de

    Widerrufsfolgen

    Im Fall eines wirksamen Widerrufs ist die Mietsache, falls schon in Besitz genommen, unverzüglich herauszugeben. Können Sie dies nicht ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand, müssen Sie mir ggf. Schadenersatz leisten.
    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

    Besondere Hinweise

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie die Mietsache vor Ende der Widerrufsfrist besichtigt und auf Ihren ausdrücklichen Wunsch in Besitz genommen haben.

    Ist das so in Ordnung oder schieße ich mir damit evtl. Eigentor?

    Solche Formulierungen können ja so ihre Tücken haben die der "Verfasser" nicht erkennt.

    Für hilfreiche und konstruktive Kritik dankbar

    grüßt anitari

    Zitat

    Das hiesse, der Vermieter könnte sich auf die Art ein paar Euro Zinsen ertricksen:

    Wie denn bitte? Nebenkostenvorauszahlungen gehen üblicherweise auf das Girokonto des Vermieters.

    Und für Girokonten gibt es keine Verzinsung. Falls doch so gering das es schon fast lächerlich ist wegen der paar Cent ein Faß auf zumachen..

    okay sehe gerade man kann die datein direkt intern hochladen.

    Hier sollte dann alles sein.

    Vielen Dank schonmal

    gruß

    OK, es sind laut Vertrag alle umlegbaren Betriebskosten laut § 2 Betriebskostenverordnung vereinbart. Etwas stutzig mach mich der Punkt bezüglich der Treppenhausreinigung. Machst Du das selbst?

    Allerdings finde ich im Vertrag keine Vereinbarung wonach bestimmte NK nach Personen umgelegt werden dürfen. Diese ist zwingend notwendig wenn NK, z. B. Wasser und/oder Müll, nicht nach Verbrauch oder Verursachung umgelegt werden können.

    Folglich muß der Vermieter diese Kosten, gemäß BGB § 556a Abs. 1, nach der Wohnfläche abrechnen.

    Eine Umlage nach Personen für die Grundsteuer und Oberflächenentwässerung wäre ohne hin unzulässig, da sie mit Verbrauch oder Verursachung nichts zu tun haben.

    Was mir noch aufstößt ist das bei der Abrechnung des Vermieters die Gesamtwohnfläche fehlt. Aber gut die steht in der Heizkostenabrechnung.

    Mein Rat, berechne den Teil der Abrechnung nach Personen selbst neu nach der Wohnfläche.

    Also

    2362,35 € : 316 m² x 50 m³ = 373,79 €

    Plus den Anteil nach der Wohnfläche 194,93 + Treppenhausreinigung 120 € + Heizkosten 628,14

    Macht nach Adam Ries dann 1316,86 €, folglich ein Guthaben von 3,14 €

    Das ganze teilst Du der Vermieterin schriftlich mit und forderst die Erstattung des Guthabens binnen 30 Tagen.

    Besuch darf übrigens bis 6 Wochen bleiben ohne das es Auswirkungen hat und für die neue Heizung hätte die VMn bestenfalls 11 % der Kosten als Mieterhöhung geltend machen können.

    Zitat

    Nebenkostenabrechnung bekommen.... Was darf umgesetzt werden? :/

    Was vertraglich vereinbart ist.

    Zitat

    Meine Vermieterin hat die Kosten für Wasser & Kanal; Grundsteuer B ; Müll und Oberflächenwasser nun auf einen Anteil von 1.5 Personen bezogen.

    Ist die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart?

    Zitat

    So nun will meine Vermieterin eine Nachzahlung von 213,66 €. Die ich eigtl nicht einsehe zu Zahlen

    Da tun die meisten Mieter nicht.

    Dein Text ist etwas wirr. Was wohl an der Aufregung wegen der Nachzahlung liegt. Verständlich.

    Wenn Du hilfreichen Rat möchtest scann die Abrechnung ein und lade sie als Bild(er) hoch.

    Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

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