Nachzahlung plötzlich 30 fach gestiegen und unangebrachte Reinigungskosten

  • Hallo an alle,

    unsere WG hat Probleme, den rasanten Anstieg der Nebenkostenabrechnung nachzuvollziehen.
    Während vor 2011 die Nachzahlung nie mehr als 10-20€ betrug, mussten wir nach einem Wechsel der Hausverwaltung plötzlich Beträge in Höhe von über 250€ nachzahlen.
    Unsere Kontaktperson der Hausverwaltung begründete dies mit allgemeinen, ansteigenden Kosten der Stadt Mainz.
    In diesem Jahr liegt der Betrag bei knapp 356€, da Mitte 2013 der Hausmeister zusätzlich für die Hausreinigung zuständig wurde.
    Absurderweise findet diese Hausreinigung nur mangelhaft und maximal ein Mal im Monat statt, auch nach mehrmaliger Beschwerde bei der Hausverwaltung, welche dies abstreitet.
    Uns erscheinen die Handlungen der Hausverwaltung sehr undurchsichtig.
    Kann uns jemand weiterhelfen?

    Ich habe noch die Abrechnungen abfotografiert:

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    Liebe Grüße und Dank für Eure Hilfe!
    Niko

  • Kann uns jemand weiterhelfen?

    Ja. Vergleichen Sie die einzelnen Posten und welche Ihnen nicht ganz koscher vorkommen, befragen Sie den Ersteller der Rechnung.

    An welche Art von Hilfe hatten Sie den gedacht?

  • Nikokiniko,

    die Höhe der Nachzahlungen steht eigentlich nicht zur Diskussion, sondern die Jahresbetriebskosten wären zu vergleichen.
    Diese betrugen 2011 969€, 2012 1263€, 2013 2018€, 2014 1315€.
    Auffällig ist also lediglich der Anstieg von 2011 auf 2012. Ihr hättet also bei Erhalt dieser Abrechnung bei der HV die Rechnungen, die der betriebskostenabrechnung zugrunde lagen, einsehen sollen.

    "... Mitte 2013 der Hausmeister zusätzlich für die Hausreinigung zuständig wurde. Absurderweise findet diese Hausreinigung nur mangelhaft und maximal ein Mal im Monat statt, auch nach mehrmaliger Beschwerde bei der Hausverwaltung, welche dies abstreitet."
    - Sind die HM-Kosten im MV als umlegbar angegeben?

    Die Abrechnungen entsprechen m.E. sowieso nicht den rechtlichen Anforderungen, weil:
    1. Gesamflächenangabe der Immobilie fehlt.
    2. Aufteilungsschlüssel fehlen.
    3. Heizkostenabrechnung fehlt.
    4. Sind alle aufgeführten Einzelposten auf den Mieter als umlegbar vertraglich vereinbart?

  • Was mir auffällt ist das die Vorauszahlungen, die seit der Abrechnung 2012 fast gleich hoch sind, nie angepasst wurden.

    Wären die nach der Abrechnung 2012 erhöht worden hättet Ihr für 2013 sogar eine Gutschrift bekommen und für 2014 nur 55 € nachzahlen müssen.

  • Danke, die Werbung ist angekommen.

    Interessant sind die "Beispiele". Das Schreiben strotzt vor Rechtschreibfehlern.

    Ist die Rechnungsprüfung ähnlich professionell, wie die Rechtschreibung und Grammatik, wünsche ich eine gute Nacht!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Interessant sind die "Beispiele". Das Schreiben strotzt vor Rechtschreibfehlern.
    Ist die Rechnungsprüfung ähnlich professionell, wie die Rechtschreibung und Grammatik, wünsche ich eine gute Nacht!


    Du sagst es. Es ist immer wieder klar wie Klossbrühe, wenn im Erstposting eines neuen "Users" gleich auf irgendwelche "hilfsbereiten" Anbieter hingewiesen wird. Was soll's, sind allermeist Eintagsfliegen.:)

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