Beiträge von anitari

    Paragraf 573a gilt nur wenn der Vermieter explizit danach kündigt.
    Bei Kündigung wegen Eigenbedarf gilt die ganz "normale" Kündigungsfrist.
    Also 3 Monate bei Wohndauer des Mieters unter 5 Jahre 3 Monate.

    Zitat

    Unser Hauptmieter (nicht der HauptVERmieter) bleibt selbst in der Wohnung und kündigt nur die Untermietverträge.

    Euer Vermieter ist der mit dem Ihr den Mietvertrag abgeschlossen habt. Bei sog. Untervermietung ist das der Hauptmieter der Wohnung. Mit dessen Vermieter, dem HauptVERmieter wie Du es nennst, habt Ihr Untermieter nichts zu tun.

    Oh man, wann kapieren die sog. WGler/Untermieter das endlich

    Zitat

    denn wir zweifeln an der Eigenbedarfserklärung

    Dann laßt sie fachlich prüfen.

    Zitat

    Wir wären ja bereit auszuziehen, aber nicht zu den festgesetzten Terminen, wir würden gerne 6 Monate Frist geltend machen


    Die gilt erst ab 5 Jahre Wohndauer

    Zitat

    wenn nicht die komplette WG aufgelöst wird

    WG ist ein Begriff den das Mietrecht nicht kennt. Wenn ich das recht verstehe gibt es einen Hauptmieter deren Mieter Ihr seid.

    Dann geht Euch die Auflösung der sog. WG nichts an. Das könnte der Hauptmieter, Euer Vermieter, ganz allein machen in dem er seinen Mietvertrag kündigt.

    Ich habe aber ansonsten Guthaben gehabt! Manchmal nur 10,-. Dann wieder mehr. ich musste auch einmal ca. 100,- nachzahlen. Aber fast 500,- Nachzahlung. das hatte ich noch nie!

    Aber ich denke gerade über das nach, was anitari vorhin sagte, dass das eine extreme Heizperiode war. Denn die meisten Mieter haben eine unverhältnismäßige Nachzahlung gehabt.

    Und Du meinst, meine Abschlagszahlungen sind so niedrig, ja?
    Das kann natürlich sein. Ich wusste es bislang nur nicht.

    1. Abschlagszahlung zu gering

    und

    2. der extrem kalte und lange Winter 2012/13.

    Ich weiß wovon ich rede. Wohne nur etwas außerhalb Berlins. Ich hab teilweise noch im Juni 2013 geheizt.

    Richtwerte für Nebenkosten:

    Etwa 1 € pro m² ohne Heizkosten, mit Heizkosten mindestens 2 €. Ach so, in Berlin ist Wasser ja auch recht teuer. Um die 5 € pro m³ soweit ich weiß.

    Bei Einpersonenhaushalten müsste eigentlich auch ein 25 L Gefäss genehmigt werden; der Jahrespreis beträgt 152,07€. Die Müllabfuhr ist übrigens angehalten, ab dem 01.03. nur noch die neuen Marken (2015-2016) zu akzeptieren.

    Die Satzungen des Müllentsorgers, übrigens auch des Wasserversorgers, ist ja in fast jedem Landkreis anders.

    Bei mir würde ein 1-Personen-Haushalt mit eigener Mülltonne Minimum 37,40 € Jahr zahlen. Zusammengesetzt aus 12 x 2,10 € Grundgebühr + 4 Pauschalleerungen der 120-Liter-Tonne a 3,13 €, kleinere gibt es bei uns nicht, zahlen.

    Diese ganze Energiesanierungsnummer ist eh ne Frechheit, da stellt sich ein Vermieter die allerneuste Heizungsanlage in den Keller , bekommt noch Förderung vom Staat und kann die Kosten komplett auf die Mieter umwälzen.

    Falsch. Födermittel für Modernisierungen dürfen nicht als Mieterhöhung umgelegt werden. Ebenso Reparaturkosten im Zusammenhang der Modernisierung.

    Mietwohnung in Berlin. Abrechnung vermutlich für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2013.

    Richtig? Wenn ja kannst Du Dich sicher an die nicht enden wollende Heizperiode erinnern. Ging bis fast Mitte/Ende Mai.

    Größe der Wohnung?

    Monatliche Vorauszahlungen?

    Zitat

    Eine so hohe Nachzahlung hatte ich noch nie und ist extrem unrealistisch für mein Heizverhalten!

    Das sagen alle Mieter angesichts einer Nachzahlung. Bedenken aber nicht das auch das Heizverhalten der anderen Mieter die Höhe der Heizkosten mit bestimmt.

    Zitat

    Was lustig ist, ist, dass die Angleichung auf Grundlage der Netto kalt Miete erfolgt.

    Das ist nicht lustig, sondern gesetzlich.

    Ich kenne die Abfallsatzung dieser Stadt sehr gut. Der Preis ist ok (siehe #10).

    Gut, wenn er der Satzung entspricht kann man nichts machen. Sauteuer ist es trotzdem.

    Aber so ist das mit diesen Eigenbetrieben der Landkreise. Die sind nur dem Landrat gegenüber verpflichtet und wer der sagt der Preis ist OK - dann ist er das.

    Einbehalten bzw. verwenden darf der Vermieter die Kaution für alle bestehenden oder entstehenden Ansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis.

    Neben verdeckten Mängeln die bei Übergabe nicht ersichtlich waren, auch für evtl. Mietrückstände und Nebenkostennachzahlungen aus Abrechnungen die noch nicht fällig sind.

    Bevor der VM die Kaution bzw. einen Teil davon für die Behebung von Schäden, die der Mieter zu verschulden hat, verwendet muß er dem Mieter eine Frist setzen, also ihm Gelegenheit geben, diese selbst zu beheben.

    Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung steht im Mietvertrag. Wie z.b. Wasser abgerechnet wird ist nicht erfasst

    soweit ich das in Erfahrung bringen konnte sind die 255 Euro der Jahresbeitrag für meine 35l Tonne, jeder im Haus hat seine eigene Tonne. Die Plakette auf den Tonnen und auch meiner ist übrigens noch für 2013/2014. Also müsste da mal sehr bald ne neue drauf sonst bleibt der Mist bald stehen

    Wasser muß dann nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Wegen der Müllgebühren erkundige Dich mal beim Entsorger. Wird der Müll mit einem Maybach abgeholt?:cool:

    Die vertragliche Vereinbarung zu Nebenkosten ist soweit in Ordnung.

    1,70 € pro m² ohne Heizenergiekosten und besondere Extras ist schon heftig.

    Sind die 254 € Müll die Kosten für das ganze Haus oder nur für Deine Wohnung? Wenn nur für Deine Wohnung ist das extrem teuer. Soviel zahle ich für 6 Personen im ganzen Jahr.

    Für Grundsteuer, Versicherungen, Müll (1 Person), Heizungswartung und Emissionsmessung komme ich, nach meinen Kosten/Preisen, auf läppische 60 Cent pro m² im Monat.

    Wasser nicht berücksichtigt. Was bedeutet "wird aufs Haus verteilt"? Nach Personen? Das müßte aber explizit vertraglich vereinbart sein. Ansonsten muß das nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Meiner Meinung nach wären 1,00 - 1,20 € pro m² ausreichend.

    Aber noch mal der Hinweis nachsehen was genau vertraglich zu Nebenkosten vereinbart ist. Sind die Kostenarten aufgelistet? Wenn nicht steht der Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung im Vertrag?

    Ansonsten bleibt Dir nur bis zum 01.01.2016 zu warten und dann die Abrechnung nachweisbar für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2014 zu fordern.

    Kommt der Vermieter dem nicht nach kannst Du vorerst die Vorauszahlungen einbehalten.

    Hallo,

    ich habe mich mal etwas in das Thema eingelesen. Das ist am Ende relativ kritisch. Bei Mietverträgen kann man Ärger vermeiden, indem man eine Wohnung ohne vorherige Besichtigung nicht vermietet (sollte man ohnehin nicht tun).

    Wohnungen vermiete ich ja nach der klassischen Methode. Persönliche Besichtigung und auch Vertragsabschluß in Anwesenheit aller beteiligten Personen.

    Problematischer ist es bei eher bei Vertragsänderungen, wie Mieterhöhungen. Die müssen scheinbar zukünftig mit einer Widerrufsbelehrung versehen werden, damit der Mieter seine Zustimmung nicht irgendwann widerruft und die als Erhöhung gezahlte Miete zurückfordern kann.

    Kennt jemand die genaueren Hintergründe?

    Gruss
    H H

    Mieterhöhungen bedürfen lediglich der Mitteilung in Textform. Hier wäre per E-Mail oder Fax auch wirksam. Solange der Zugang nachweisbar ist. Widerrufsbelehrung also nicht nötig.

    Die ist nach meinem Wissen nur für den Vertragsabschluß zwingend, sofern denn der Vermieter Unternehmer im Sinne der Recht(ver)sprecher ist.

    Den Link meiner Quelle wollte Mietrech-Hilfe nicht, mal sehen ob es so geht http://www2.haus-und-grund.com/widerrufsrecht…en.nl,MTQ5.html

    Hallo, Landratten, alle mal herhören!

    Deichband ist ein Verband zum Schutze der Deiche
    Mitglieder des Verbandes sind alle Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.
    Für diese fallen auch Beiträge an. Diese sind nach der Betriebskostenverordnung als "öffentliche Lasten" auch umlagefähig

    § 2 Aufstellung der Betriebskosten
    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;


    Landratte anitari mit Wohnsitz etwa 80 m über NN sagt Danke für die Erklärung:o

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hier die Auflistung. Dankeschön

    Sieht auf den ersten Blick korrekt aus. Ist es auch, jedenfalls rechnerisch.

    Prüfe bitte folgendes:

    1. Ist die Umlage nach Personen für Müll und Wasser vertraglich vereinbart.

    2. Warum werden 5 Personen berechnet wenn es nur 4 sind?

    3. Laßt Euch von der Vermieterin die Originalbelege vorlegen. Dazu ist sie verpflichtet.


    100 € Vorauszahlung bei der Wohnfläche sind übrigens sehr knapp, um nicht zu sagen zu wenig. 130 € währen realistischer gewesen und hätte die Nachzahlung erheblich gemindert.


    So nebenbei, ist die Abrechnung an Euch gerichtet?

    Was bitte ist Deichbrand?

    Die übrigen Kostenarten sind alle, wenn vertraglich vereinbart, umlegbar.

    Genaueres zur Abrechnung kann man sagen wenn man sie sehen könnte.

    Mach Dir die Mühe scann sie ein und lade sie als Bild/er hoch. Bitte nicht zu klein und persönlich Daten unkenntlich machen.,

    So wie ich das sehe werden die Kosten, bis auf Wasser und Müll, nach der Wohnfläche umgelegt, was völlig korrekt ist. Die Umlage von Wasserverbrauch nach Personen müßte allerdings explizit vertraglich vereinbart sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!