Bitte helfen!!! Sind die Abrechnung der Betriebskosten so korrekt?

  • Guten Morgen,
    ich wohne in einer vierer Wg im Obergeschoss, meine Vermieterin alleine im Ergeschoss des Hauses. Ich bin mir unsicher, ob die Betriebskostenabrechnung von ihr korrekt ist. Wir müssen jetzt plötzlich eine Nachzahlung für das Jahr 2014 in der höhe von 520 Euro leisten, für Studenten nicht wenig. Ich wäre sehr, sehr dankbar, wenn ihr euch die Auflistung der Betriebskosten kurz durchlesen könnten. Ich kenne sonst niemanden, der mir bei dem Probelm helfen könnte. Dankeschön!!!Kerstin

    Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014:

    Grundsteuer: Gesamt 177,16 Euro ...wir zahlen davon 92,12 Euro (Anteil 130 von 250)
    Wasser: Gesamt 277,50...wir zahlen davon 231,25 Euro (Anteil 5 von 6)
    Grundpreis Frischwasser: Gesamt 38,78 Euro....wir zahlen davon 19,39 Euro (1 von 2)
    Entwässerung: Gesamt 351,00 Euro...wir zahlen davon 292,50 Euro (5 von 6)
    Deichbrand: Gesamt 16,62...wir zahlen davon 8,64 (130 von 250)
    Oberflächenentwässerung Gesmat 75,90...wir zahlen davon 39,47 Euro (130 von 250)
    Grundgebühr Mülll Gesamt 50 Euro...wir zahlen 25 (Anteil 1 von 2)
    Restmüll Gesamt 75,50 Euro....wir zahlen 62,08 (5 von 6)
    Biotonne Gesamt 15 Euro...wir zahlen 12,50 Euro (5 von 6)
    Straßenreinigung Gesamt 70,04....wir zahen 36, 42 (Anteil 130 von 250)
    Schornsteinfegerreinigung Gesamt 167,72....wir zahlen 76,24
    Gartenarbeit Gesamt 520,03 Euro...wir zaheln 270,42 (Anteil 130 von 250)
    Allgemeinbeleuchtung pauschal Gesamt 240 Euro...wir zahlen 120 ( Anteil 1 von 2)
    Thermenwartung Direktkosten 83,24 Euro
    Dachrinnenreinigung Gesamt 131, 50 Euro ...wir zahlen 68,38 ( Anteil 130 von 250)

    Informationen: Wir wohnen als 4 er Wg im Obergeschoss, die Vermieterin alleine im Erdgeschoss. Sind die Anteile so korrekt verteilt? Darf sie alle Kostenbereiche bei uns abrechnen? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar, weil ich dann Gewissheit habe, dass die Vermieterin rechtmäßig die 520 Euro Nachzahlung bekommt. Unser Mietvertrag besitzt keine genaueren Angaben zu den Betriebskosten.

  • Was bitte ist Deichbrand?

    Die übrigen Kostenarten sind alle, wenn vertraglich vereinbart, umlegbar.

    Genaueres zur Abrechnung kann man sagen wenn man sie sehen könnte.

    Mach Dir die Mühe scann sie ein und lade sie als Bild/er hoch. Bitte nicht zu klein und persönlich Daten unkenntlich machen.,

    So wie ich das sehe werden die Kosten, bis auf Wasser und Müll, nach der Wohnfläche umgelegt, was völlig korrekt ist. Die Umlage von Wasserverbrauch nach Personen müßte allerdings explizit vertraglich vereinbart sein.

    3 Mal editiert, zuletzt von anitari (20. März 2015 um 09:33)

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hier die Auflistung. Dankeschön

    Sieht auf den ersten Blick korrekt aus. Ist es auch, jedenfalls rechnerisch.

    Prüfe bitte folgendes:

    1. Ist die Umlage nach Personen für Müll und Wasser vertraglich vereinbart.

    2. Warum werden 5 Personen berechnet wenn es nur 4 sind?

    3. Laßt Euch von der Vermieterin die Originalbelege vorlegen. Dazu ist sie verpflichtet.


    100 € Vorauszahlung bei der Wohnfläche sind übrigens sehr knapp, um nicht zu sagen zu wenig. 130 € währen realistischer gewesen und hätte die Nachzahlung erheblich gemindert.


    So nebenbei, ist die Abrechnung an Euch gerichtet?

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (20. März 2015 um 11:24)

  • Hallo,

    sicher könnt ihr nochmal euren Mietvertrag studieren (Umlage nach Personen), aber bis auf den Deichbrand (ist das nicht das Rockfestival in Cuxhaven) scheint die BK-Abrechnung nicht falsch oder ungerecht.

    Wie Anitari gut bemerkt hat, ist die Anzahl der Bewohner scheinbar nicht richtig. Auffälig ist auch, dass die Vermietering die Versicherung für das Gebäude nicht umgelegt hat. Da habt ihr wohlmöglich Glück gehabt.

    Die hohe Nachzahlung ist in erster Linie der neidrigen Vorrauszahlung geschuldet.


    Gruss
    H H

  • Hallo, Landratten, alle mal herhören!

    Deichband ist ein Verband zum Schutze der Deiche
    Mitglieder des Verbandes sind alle Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.
    Für diese fallen auch Beiträge an. Diese sind nach der Betriebskostenverordnung als "öffentliche Lasten" auch umlagefähig

    § 2 Aufstellung der Betriebskosten
    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;

  • Hallo, Landratten, alle mal herhören!

    Deichband ist ein Verband zum Schutze der Deiche
    Mitglieder des Verbandes sind alle Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.
    Für diese fallen auch Beiträge an. Diese sind nach der Betriebskostenverordnung als "öffentliche Lasten" auch umlagefähig

    § 2 Aufstellung der Betriebskosten
    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;


    Landratte anitari mit Wohnsitz etwa 80 m über NN sagt Danke für die Erklärung:o

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!